Das besondere an einer Einstweiligen Verfügung ist, dass sie von ihrem Wesen her vorläufig vollstreckbar ist. D.h., dass selbst ein Rechtsmittel, sollte es denn eingelegt werden, zunächst nichts an der Wirksamkeit der EV ändert. Dies kann erst mit einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren geschehen. Sollte die gewünschte EV ergehen, wird dies am 18.07.2013 geschehen, und somit rechtzeitig. Über die Hauptsache wird dann nach Abschluss der Saison verhandelt und entschieden, da dies im Sinne aller Beteiligten ist.
Gott, ein Wunder dass in diesem Chaos überhaupt irgendeiner durchblickt okay, aber die frage bleibt dann, ob die EV auch erlassen wird. Ich finde das nach wie vor nicht so klar und durchsichtig, dass die DEL II einen unstrittigen Anspruch auf Anerkennung des DEB bzw die ESBG einen Anspruch auf einen Kooperationsvertrag hat. Im Falle DEL II hat der DEB frühzeitig und ganz klar angekündigt, was er tun würde (die Clubs wussten also, auf was sie sich einlassen), und den Kooperationsvertrag hat die ESBG selbst gekündigt. Das ist ja so, wie wenn ich meinen Mietvertrag kündige und dann, wenn ich keine Wohnung finde, meinen (nun ehemaligen) Vermieter anzeige, weil er mich nicht mehr einziehen lassen will.
Die ESBG baut in meinen Augen einfach auf den großen Bruder DEL mit dem vielen Geld und auf den Druck, den man (vermeintlich) so auf den DEB ausüben kann. Dieses laute Säbelrasseln im Vorfeld und dieses Gepolter von einzelnen Funktionären spricht doch Bände. In Anlehnung an ein Sprichwort: Ein Hund, der nicht beißen kann, bellt.