DEL II-GmbH ist gegründet

  • So leid es mir tut, rgbgfr, aber das ist schon wieder von A bis Z hahnebüchener Unfug.

    Nur mit völligem Realitätsverlust kann man ignorieren, dass ein Eil- und Dringlichkeitsantrag der ESBG abgelehnt wurde, weil keine Stichhaltigkeit gesehen wurde.

    Völlig grotesk sind Sätze wie
    "Richter entscheidet sich, nicht per per Beschluss sondern per Urteil zu entscheiden, das heißt er beruft eine Verhandlung ein.
    Das passiert dann wenn der Richter eben nicht einschätzen kann. Dass er die Dringlichkeit erkannt hat, sieht man am schnell anberaumten Termin."


    Der Richter hat im Eilverfahren keine Wahlmöglichkeit, ebenso wie später in der Hauptsache, ob "Beschluß" oder "Urteil".

    Dem Richter zudem zu unterstellen, er sähe eine Dringlichkeit, ist schlicht lächerlich, da er a.) genau so einen Antrag abgelehnt hat und b.) die Verhandlung in der Hauptsache verschoben hat (was er keineswegs mußte)

  • Andreas 2

    Also, ich gehe ja inzwischen davon aus, dass Du einfach nur .... bist. Denn da kann ich ja nicht mal ein System erkennen, oder gefällt es Dir einfach Widerspruch zu bekommen?

    Unabhängig der rechtlich verankerten Durchführung eines Verfahrens, ist ja auch noch der Inhalt der EV (genauer Antragstext)und die Vorgeschichte, in dem Fall eine Unterlassungserklärung von Bedeutung. Mir ist z.B. nicht bekannt, ob dort eine finanzielle Androhung verankert is. Sollte das der Fall sein, dann sieht das Thema Anhörung und Zeitablauf nämlich wieder völlig anders aus, als Du es hier immer wieder an die Wand malst.

  • Zitat

    Nun hat euer Stammverein nicht auch das Spielrecht in der OL West beantragt?

    Das gilt nur für den fall wenn wir bei der ESBG keine Lizenz bekommen würde

    Der Plan geht klar in Richtung 2.Liga
    Ein zurück Richtung OL gäbe es nicht
    Heist es laut Geschäftsführung

  • Irre ich mich, oder ist Freiburg ein Oberligist?

    Man kann sich die Vorbereitung von Bietigheim mal anschauen, dann wird man feststellen, dass die dann vom IIHF gestoppt werden müsste.

  • @ Andreas 2

    Und noch etwas für den Hobbyjuristen.
    Wenn eine Unterlassungerklärung eingefordert wird, die man für absolut unberechtigt hält, dann kann man eine "Negative Feststellungsklage" dagegensetzen und damit dem Gegner den entscheidenden und finanziell schmerzhaften Gegenschlag verpassen.
    Davon habe ich aus der DEB Ecke bisher auch nichts gehört.
    Eigentlich hört man garnichts von den Juristen des DEB, die sitzen nur aus und machen keinerlei Aktivitäten, die sie eigentlich einleiten müssten, aber scheinbar nicht wagen, da es sie bei Niederlagen viel Geld kosten könnten.

  • nun da gehört die andere seite mit an den spieltisch, denn sicher ist deren Einsatz nicht. Denn eins gilt für beide Seiten vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
    Warum da können wohl nur juristen mitreden, denn das sind die einzigen die ihre juristerei verstehen.

    Aber auch da gibt es Gute und weniger Gute...
    Nachdem der Rechtsanwalt aus KF, der Hauptberuflich inzwischen Präsident (mit diversen Nebeneinnahmen, wie seltsame Zusatzvereinbarungen und Tätigkeiten in GmbH's die den größten Teil der Einnahmen von Heim-WM's verschlingen...) des DEB ist, nicht in der Lage war den richtigen gerichtlichen Weg zu wählen, als es um die Sache mit der Stimmrechtsbeschneidung durch die ESBG ging!
    Ich überlasse es dir, in welche Kategorie du diesen Juristen nun einzustufen gedenktst...
    Aber vielleicht ist das ja auch der Grund warum er seine Brötchen auf andere Weise verdienen muss, weil es im eigentlichen Beruf nicht so toll läuft! :schulterzuck:

  • Hobbyjurist trifft's beim Andreas2 ganz gut, auch wenn's mir natürlich schwer fällt, nem Löwen Recht zu geben


    Danke, aber ich habe im Laufe der 30 Jahre auch schon manche bösen Gedanken über Gegner abgebaut. :)

    Jetzt wird er leider wieder, wie ein wilder googeln, um meine Ansätze mit wirrem Zusammenfügen von Gesetzestexten zu widerlegen.

  • Es ist halt schwierig, eine Liga benötigt einen Verband und wenn der Verband nicht möchte, dass sich eine Liga selbst verwaltet dann wird es auch nicht gehen! Sollten sich die Vereine mit dem DEB nicht auf eine SpielbetriebsGmbH einigen können, werden sie keinen geordneten Spielbetrieb haben. Daher sollten sich die Vereine spätestens jetzt überlegen, doch zum DEB zurückzukehren... Eine andere Lösung wird schwierig sein und ob diese Kämpfe vor Gericht den Clubs wirklich etwas bringen, kann man nur schwer voraussagen!

  • Was ist bloß in dem von mir bewußt einfach ausgewählten verlinkten Artikel so schwer zu verstehen ?
    Es ist wie es ist: es hat in dem abgelehnten ESBG- Eilantrag weder eine Anhörung des DEB, weder eine Anhörung noch ein "Urteil" gegeben

    "Das Gericht kann in dringenden Fällen über den Antrag ohne mündliche Verhandlung mit Beschluss" wäre der Satzteil, den man dafür zur Kenntnis nehmen müßte udn idealerweise auch verstehen sollte. Aber wahrscheinlich war jetzt wieder alles ganz anders gemeint.


    übrigens hätte die ESBG auch gegen den ablehnenden Beschluß Widerspruch einlegen können.
    "Gegen einen Beschluss kann gemäß §§ 936, 924 ZPO Widerspruch eingelegt werden. Nach dem Widerspruch entscheidet das Gericht über die Rechtmäßigkeit der einstweiligen Verfügung durch Endurteil "

    Und siehe da: dann hätte es sogar hier ein von einigen so ersehntes Urteil gegeben.
    Es spricht für sich, dass sie das nicht getan hat.


    Das kapieren die Hobbyjuristen hier einfach nicht.
    Naja, manchmal ist die eigene Realität auch schlicht die Beste um sich von Fehlern freizusprechen.

  • Es ist halt schwierig, eine Liga benötigt einen Verband und wenn der Verband nicht möchte, dass sich eine Liga selbst verwaltet dann wird es auch nicht gehen! Sollten sich die Vereine mit dem DEB nicht auf eine SpielbetriebsGmbH einigen können, werden sie keinen geordneten Spielbetrieb haben. Daher sollten sich die Vereine spätestens jetzt überlegen, doch zum DEB zurückzukehren... Eine andere Lösung wird schwierig sein und ob diese Kämpfe vor Gericht den Clubs wirklich etwas bringen, kann man nur schwer voraussagen!

    Niemals darf man zu diesem selbstherrlichen Verband zurückkehren, der nur seine eigene Macht im Kopf hat. Außerdem wird es in den unteren Klassen kein einziges Bully geben, bevor die Sache mit der 2. Liga nicht geklärt ist, deshalb steht der DEB mindestens ebenso unter Druck wie die Vereine der ESBG.
    Der Kampf vor Gericht ist wirklich Mist, aber der DEB müsste nur an den Verhandlungstisch kommen und es wäre nicht nötig vor Gericht zu gehen.

  • Natürlich muss der DEB mit den Vereinen der ESBG reden und nach Lösungen suchen, aber trotzdem lieber unter dem DEB spielen als gar nicht spielen! Keine Sorge, die restlichen Ligen unter der 2. Bundesliga werden spielen und am nächsten Wochenende ist die Sitzung der Oberligen. Wenn sich diese Woche nichts tut, kann es ganz bitter werden für die Clubs der 2. Liga. Ich hoffe doch sehr, dass die Clubs nicht mit dem Kopf durch die Wand gehen...

  • Nun hat euer Stammverein nicht auch das Spielrecht in der OL West beantragt? Ansonsten gebe ich dir REcht ich erwarte den ersten Anzug der Teufel in Duisburg

    ja, der eV hat in vor dem HF sowohl für die OL (der sportliche Aufstieg stand damals noch lange nicht fest) als in Vertretung der in Gründung befindlichen GmbH bei der ESBG.
    Nur wenn selbst Schweer davon ausgeht das wir 2. Liga spielen uns aber nicht für die 2.BL ( DEB) gemeldet (nachgemeldet) haben :pfeif: ....
    Ich bin mal gespannt ob und wer am 7.7 an der Tagung der OL-WEST teilnimmt. :popcorn:

  • @ Andreas 2

    Und noch etwas für den Hobbyjuristen.
    Wenn eine Unterlassungerklärung eingefordert wird, die man für absolut unberechtigt hält, dann kann man eine "Negative Feststellungsklage" dagegensetzen und damit dem Gegner den entscheidenden und finanziell schmerzhaften Gegenschlag verpassen.
    Davon habe ich aus der DEB Ecke bisher auch nichts gehört.
    Eigentlich hört man garnichts von den Juristen des DEB, die sitzen nur aus und machen keinerlei Aktivitäten, die sie eigentlich einleiten müssten, aber scheinbar nicht wagen, da es sie bei Niederlagen viel Geld kosten könnten.

    Oh Mann!

    Könnten alle Nichtjuristen bitte einfach mal die Klappe halten? Da wird einem ja schlecht, wenn man diesen Schwachsinn liest. Schreibt über was anderes, egal was, aber lasst die Finger von juristischen Fragen.

  • Irre ich mich, oder ist Freiburg ein Oberligist?

    Man kann sich die Vorbereitung von Bietigheim mal anschauen, dann wird man feststellen, dass die dann vom IIHF gestoppt werden müsste.


    Auch die Vorbereitung der Towerstars aus Ravensburg (siehe HP der Towerstars):
    8 Vorbereitungsspiele, davon 7 gegen Teams aus Italien, Österreich und der Schweiz und eines gegen einen DEL-Club...

    Löwenfan und Regensburger: Ignoriert diesen Troll aus dem Ruhrpott doch endlich! Bringt eh nichts ("Perlen vor die Säue") und sonst fühlt er sich nur für zu Wichtig genommen...
    Ich weiß das es schwer fällt, vor allem wenn die Unwahrheit geschrieben wird... - ich muss mich da auch fast schon zwangshaft zurückhalten, aber wie gesagt, bringt nichts ausser vielleicht einer Verwarnung und sogar die eigene Sperrung und das ist der doch nun wirklich nicht Wert! ;)

  • Natürlich muss der DEB mit den Vereinen der ESBG reden und nach Lösungen suchen, aber trotzdem lieber unter dem DEB spielen als gar nicht spielen! Keine Sorge, die restlichen Ligen unter der 2. Bundesliga werden spielen und am nächsten Wochenende ist die Sitzung der Oberligen. Wenn sich diese Woche nichts tut, kann es ganz bitter werden für die Clubs der 2. Liga. Ich hoffe doch sehr, dass die Clubs nicht mit dem Kopf durch die Wand gehen...


    Selbstverständlich werden die Oberligen und tieferen Ligen ganz normal an den Start gehen, auch wenn es bis zum September keine außergerichtliche Einigung hinsichtlich der ESBG Clubs geben sollte.
    Juristisch ist bis dahin ohnehin nichts entschieden, denn -das sollte inzwischen klar sein- kann die ESBG bis dahin kein finales juristisches Urteil zu ihren Gunsten erwirken.

    Die OL Süd würde mit Riessersee und KF starten (tatsächlich mit sehr großer Wahrscheinlichkeit mit weiteren 1-2 ehemaligen Zweitligsiten) und die OL West wahlweise mit keinem, einem, zwei oder drei Hessen (Tipp: es würden 2 sein) und 10-12 Teilnehmern. Ost und Nord wie aufgestellt.

  • Ich versuche es mal wieder sachlich!

    Einfach noch mal den Ablauf und die Fakten für Alle (ohne Gerüchte oder Presse):
    Ich bin mal auf den Widerspruch gespannt!

    Die ESBG ist als Spielbetriebsgesellschaft in der DEB Satzung verankert. Dort ist auch zwingend der Abschluss eines Kooperationsvertrags eingebaut, mit dem beide Seiten, als Vertragspartner alle Angelegenheiten und den Spielbetrieb regeln.

    2012

    Verschiedene Streitigkeiten DEB / ESBG vor der Saison 2012/13 (z.B. Sollstärke)

    Beschneidung der Stimmanteile des DEB, bei der ESBG, durch Geschäftsführung

    Klage des DEB gegen die Beschneidung. (es sieht zuerst nach einem DEB Sieg aus)

    Keine weiteren Verhandlung von Seiten des DEB über neuen KOOP Vertrag

    Kündigung des Kooperationsvertrags durch die ESBG (Der Vertrag läuft erst zum 30.April 2013, also nach dem Ende der Saison 2012/13 aus)

    2013

    Keine weiteren Verhandlung von Seiten des DEB über neuen KOOP Vertrag

    Niederlage des DEB bei der Stimmenbeschneidung ( wegen falschen Antrags)

    DEB teilt den Oberligisten mit, dass es nach der Kündigung, keinen Aufsteiger geben wird. Drohgebärden vor allem aus dem LEV NRW.

    Mitglieder des ESBG stellen die DELII Idee, vor (ohne Details).

    Keine weiteren Verhandlung von Seiten des DEB über neuen KOOP Vertrag

    Bad Nauheim ist Aufsteiger in die 2.Liga.

    Der LEV NRW zieht gegen Bad Nauheim mit EV vor Gericht und verliert.
    Danach keine Stellungnahmen und auch keine gerichtlichen Aktivitäten mehr

    Riessersee und Kaufbeuren zahlen zum 30.April die Lizenzgebühren an die ESBG nicht mehr. Damit sind sie faktisch nicht mehr Mitglied.

    Gründung der DELII GmbH durch die verbleibenden ESBG Vereinen und DEL.

    Keine rechtlichen Schritte (z.B. EV) des DEB , gegen die ESBG Zweitligisten.

    DEB teilt mit, dass die ESBG ausstehende Gelder nicht auszahlt

    Die ESBG reagiert, dass durch den fehlenden KOOP Vertrag, die Gelder dem DEB nicht zustehen.

    Kein rechtlichen Schritte des DEB ihm „zustehende Gelder“einzuklagen

    Bekanntgabe des DEB eine eigene 2.Liga auszurichten, nur zwei Vereine melden.

    Keine rechtlichen Schritte (z.B. EV) des DEB , gegen die ESBG Zweitligisten.

    DEB teilt mit, auch ohne 2.Liga in die Saison 2013/14 zu starten

    Die verbliebenen ESBG Ligisten reagieren mit einer Unterlassungserklärung an den DEB und beantragen nach Ablauf mit dem Antrag einer einstweiligen Verfügung.

    Weiterhin geht der DEB, außer mit Pressemitteilungen nicht in die Offensive, um die rechtlichen Möglichkeiten vor Gericht auszuloten.

    Alle warten auf das Gericht!!!


    Es kann natürlich sein, dass ich was vergessen habe!
    -----
    Bei dieser Aufstellung sind die anderen Wechselwirkungen wie Oberliga oder DEL gar nicht erfasst, aber auch da braut sich dann ohne Einigung etwas zusammen.


    Von eventuellen Schadenseratzansprüchen ganz zu schweigen.

    Einmal editiert, zuletzt von Löwenfan64 (30. Juni 2013 um 14:45)