So leid es mir tut, rgbgfr, aber das ist schon wieder von A bis Z hahnebüchener Unfug.
Nur mit völligem Realitätsverlust kann man ignorieren, dass ein Eil- und Dringlichkeitsantrag der ESBG abgelehnt wurde, weil keine Stichhaltigkeit gesehen wurde.
Völlig grotesk sind Sätze wie
"Richter entscheidet sich, nicht per per Beschluss sondern per Urteil zu entscheiden, das heißt er beruft eine Verhandlung ein.
Das passiert dann wenn der Richter eben nicht einschätzen kann. Dass er die Dringlichkeit erkannt hat, sieht man am schnell anberaumten Termin."
Der Richter hat im Eilverfahren keine Wahlmöglichkeit, ebenso wie später in der Hauptsache, ob "Beschluß" oder "Urteil".
Dem Richter zudem zu unterstellen, er sähe eine Dringlichkeit, ist schlicht lächerlich, da er a.) genau so einen Antrag abgelehnt hat und b.) die Verhandlung in der Hauptsache verschoben hat (was er keineswegs mußte)