DEL II-GmbH ist gegründet

  • Die Interpretation von Andreas ist schon korrekt gedacht, unter Voraussetzung, dass tatsächlich der Streitpartner immer zustimmen muss und das Gericht allein keinen Handlungsspielraum hat:

    Gerichtstermin vereinbart auf 4. Juli, jetzt Antrag des DEB beim Gericht auf Verschiebung, Gegenpartei ESBG stimmt Verschiebung zu, Verschiebung wird stattgegeben.
    Frage: Warum stimmt ESBG dem zu, wenn die Verzögerung um zwei Wochen und damit entsprechende Verzögerung des ENDGÜLTIGEN Urteils (d.h. nach Berufungsweg etc.) den termingerechten Saisonstart gefährden könnte?
    (Frage dazu wäre aber auch: Ist selbt der Termin 4. Juli nicht schon so spät, dass es ohnehin alles knapp würde und die Verschiebung gar keine große Änderung mit sich bringt).

    Das Zusammenfallen der Verschiebung des Gerichtstermins und der Verschiebung der GV der ESBG (die ja ursprünglich VOR dem Gerichtstermin war) sehe ich aber eher als Zeichen von Verhandlungsbereitschaft auf beiden Seiten. Wer dabei jetzt die besseren Karten in der Hand zu haben glaubt, kann ich nicht ersehen, ich würde hier den Vorteil nicht einseitig beim DEB sehen. Es wäre aber die Entwicklung, die eigentlich alle fordern: die Herrschaften sollen sich gemeinsam an einen Tisch setzen und miteinander reden, statt dies vor Gericht zu tun! Hoffen wir, das was bei herauskommt!


    Du stellst einen Antrag, der Richter prüft und entscheidet. Irgendwelche Zustimmungen braucht er da sicher nicht.

  • Ich denke der DEB will die 2. Liga ausrichten ? Wofür ein Vertrag ? Oder glaubst du seit 10 Minuten das der DEB eventuell doch verlieren könnte ?


    Wenn der DEB die Liga ausrichtet, gehört dazu eine vertragliche Regelung mit den Teilnehmern, zumal die Rahmenumstände neu sein werden, da der bisherige Koop- Vertrag nicht mehr besteht. Muß wirklich sogar um solche Selbstverständlichkeiten polemisiert werden ?

    Skurril ist auch die Logik einzelner Foristen, mit Artikeln zu argumentieren, aber bei solchen, die nicht die eigene Meinung widerspiegeln allen Ernstes mit Sätzen wie "Das Geschreibe in einer Zeitung als Begründung eines Gerichtes hinstellen " zu reagieren

    Die Verschiebung der beiden Termine hat die beschriebenen Folgen, die Verschiebung vorm Landgericht ist -wenn tatsächlich von einer Partei beantragt- nur mit Zustimmung der anderen möglich.

  • Und das soll man dir jetzt glauben oder deine Aussage als begründet nehmen?

    Keine Ahnung von einem Antrag auf EV aber behaupten es gäbe keinen.
    Keine Ahnung vom Unterschied Beschluss vs Urteil aber stur behaupten
    Das Geschreibe in einer Zeitung als Begründung eines Gerichtes hinstellen?

    Glaubst Du wirklich das wären Vorraussetzungen um Deine Aussagen als überdenkenswert zu sehen?

    Da muss er nichts begründen, denn das sind schlicht und einfach juristische Fakten!

  • @ Andreas 2
    Das Heißt für dich die ESBG hat der Verschiebung zugestimmt, weil man eingesehen hat, keine Chance zu haben den Prozess zu gewinnen ?
    Oder ist es vieleicht doch andersrum ? Na ja Ende Juli werden wir schlauer sein.

  • Die Verschiebung der beiden Termine hat die beschriebenen Folgen, die Verschiebung vorm Landgericht ist -wenn tatsächlich von einer Partei beantragt- nur mit Zustimmung der anderen möglich.

    Und schon wieder ein blödsinn von dir. Kein Richter braucht die Zustimmung zur verschiebung, lern halt mal was.

  • In der Zivilprozessordnung enstcheidet ein Richter über eine Verschiebung nach schriftlicher einholung der Parteimeinung. Eine gemeinsame Meinung der parteien allein reicht nicht (wörtlich: das Einvernehmen der Parteien allein).
    Und:nein, bei Antrag auf erlassen einer einstweiligen Verfügung erfolgt üblicherweise keine Anhörung des "Beklagten", außer mit der von mir erwähnten Schutzschrift
    http://www.lexexakt.de/glossar/einstweiligeverfuegungzpo.php

  • In der Zivilprozessordnung enstcheidet ein Richter über eine Verschiebung nach schriftlicher einholung der Parteimeinung. Eine gemeinsame Meinung der parteien allein reicht nicht (wörtlich: das Einvernehmen der Parteien allein).
    Und:nein, bei Antrag auf erlassen einer einstweiligen Verfügung erfolgt üblicherweise keine Anhörung des "Beklagten", außer mit der von mir erwähnten Schutzschrift
    http://www.lexexakt.de/glossar/einstweiligeverfuegungzpo.php


    Ja, lieber Andreas, da hast Du sicher Recht. :prost:
    Ich weiß nur nicht wie es den Anderen hier geht.
    Mir ist nur nicht mal klar, worum es überhaupt geht, was es denn nun eigentlich aussagen soll, oder wen es interessieren könnte, dass Du im Internet über gerichtliche Abläufe googeln kannst.
    Mich würde mal die Erklärung zu meinem Zitat von Dir interessieren. Wie Du uns das erklären oder auch googeln möchtest? :bash:

  • @ Andreas 2
    Das Heißt für dich die ESBG hat der Verschiebung zugestimmt, weil man eingesehen hat, keine Chance zu haben den Prozess zu gewinnen ?
    Oder ist es vieleicht doch andersrum ? Na ja Ende Juli werden wir schlauer sein.


    Schwer zu sagen. Vielleicht stimmt die Einschätzung von Schradin.
    in jedem Fall wird die Feststellung des Münchner LG, in dem Antrag der neun Zweitligisten schon zuvor keine besondere Eil- und Schutzbedürftigkeit gesehen zu haben, nicht gerade Mut in der Hauptsache gemacht haben

  • Jetzt hau mal hier nicht auf die Kacke Andi. 8) bleiben wir mal beim Eishockey, okay. Du hast doch von Zielen des DEB gesprochen, dies ist verankert in der Satzung unter Paragraph §1 Punkt 1 und 2. denk mal dadrüber, nach anstatt irgendwelche Prozessordnungen zu durchforsten. :thumbup:

  • Schwer zu sagen. Vielleicht stimmt die Einschätzung von Schradin.
    in jedem Fall wird die Feststellung des Münchner LG, in dem Antrag der neun Zweitligisten schon zuvor keine besondere Eil- und Schutzbedürftigkeit gesehen zu haben, nicht gerade Mut in der Hauptsache gemacht haben

    Mal eine Nachfrage: Worin äußert sich eigentlich eine "Eil- und Schutzbedürftigkeit" in einer Streitfrage? Muss ein Gericht diese von sich aus formal erklären? Ich frage deshalb, weil, soweit mir bekannt war, wurde die Klage auf Einstweilige Verfügung um den 19. Juni herum eingereicht, und ich war eigentlich überrascht, dass schon 14 Tage später ein Termin für eine erste Verhandlung festgelegt wurde. Ist das eher eine normale oder schnelle oder langsame Terminansetzung?

    Ich frage nur deshalb, weil ich den Einwand, das Gericht habe keine "Eil- und Schutzbedürftigkeit" festgestellt, zum ersten Mal aus dem Mund (bzw. der Tastatur) des nicht gerade unvoreingenommenen Herrn Flohr auf Hockeyweb wahrgenommen habe. Ist die Einschätzung, es habe keine "Eil- und Schutzbedürftigkeit" gegeben, überhaupt korrekt? Wo wurde dies verneint? Nicht, dass wir uns hier über etwas in die Haare kriegen, was gar keinen auch nur halbwegs soliden Hintergrund hat.

  • Südlicht,


    Das Problem liegt darin, dass das vorgestellte Konzept nur diese Formulierung beinhaltet. Leider gibt es bislang keine Aussagen, wie sich die DEL II eine Verzahnung mit der Oberliga in der Praxis vorstellt. Und es fehlen die Aussagen aus der DEL, ob man überhaupt eine Verzahnung mit einer DEL II machen wird, wenn man aus der sportlich in den Amateurbereich absteigen kann. Das wäre sehr interessant. Ich würde mir hier wünschen, daß man das Konzept näher vorstellt, denn wenn man hier die von DEB-Seite aus vorgebrachten Vorwürfen kontert, wäre der DEB völlig isoliert, und es würde klar, daß es ihm wirklich nur um Einfluß geht, wie ihm viele vorwerfen. Ich verstehe einfach nicht, warum die DEL-II-Seite überhaupt nicht auf die auch aus der Basis vorgebrachten Bedenken eingeht.


    ich hab hier mal wieder versucht etwas rein zu lesen aber irgendwann reicht es mal. immer wieder die selbe leier, "die DEL II sollte konkrete vorschläge machen..." die DEL II hat mehrfach deutlich gesagt das man mit dem DEB über eine verzahnung zur Oberliga verhandeln könne, diese verzahnung erwünscht ist !!! was soll man bitte noch mehr sagen ? es ist doch albern öffentlich dinge vorzuschlagen die in einem gespräch mit dem DEB dann komplett anders aussehen könnten. oder ist es vorbedingung solange vorschläge zu unterbreiten bis der DEB dann mal gnädig drei schaut und sagt "ja, jetzt habt ihr es so ungefähr" ? ES GIBT DAS ANGEBOT ZUM GESPRÄCH !!!!! das sollte dann aber vom DEB auch genutzt werden.

  • Chris,


    Kein Thema.
    Also nur kurz: Ich bin der gleichen Meinung wie viele andere auch. Harnos und seine Dilettanten sind untragbar und müssen weg! Dass sich nun eine Handvoll GmbHs in eine eigene Ligengesellschaft flüchten wollen halte ich aber für den falschen Weg und da sind meine Befürchtungen bezüglich (fehlender) Verzahnung nicht ganz unbegründet. Auch sollte man immer noch den DEB als Dachverband respektieren, dabei sollte man bei der Diskussion nicht vergessen DEB ist nicht Harnos und Harnos ist nicht DEB, auch wenn er vielleicht meint das sei so. Ein deutschlandweites Ligensystem muss von DEL bis Bezirksliga unter dem Dach des DEB laufen. Dabei dürfen gerne DEL und eventuell eine DEL-II als Ligagesellschaft fungieren, aber nach dem Vorbild des oft zitierten Fußballs mit seiner DFL. Man verwaltet sich selber, die Regeln stellt aber der DFB auf, um es mal ganz banal und einfach zu formulieren. Aber eines muss dabei immer bedacht werden: Das alles kann und muss nur mit fähigen Leuten auf allen Ebenen und auf allen Seiten funktionieren. Dafür mischen leider Gottes bislang zuviel Möchtegerns auf beiden Seiten mit, als dass mal eine vernünftige Lösung in diese Richtung gefunden wird.

    chris


    wobei ich dich schon mehrfach gefragt habe, wie die Profis dann dem einfluss der amateure entgehen sollen bzw. ihre interessen adäquat vertreten werden. leider hast du diesen ganz wesentlichen punkt des systemfehlers leider nach wie vor nicht erklären können.

  • Mal eine Nachfrage: Worin äußert sich eigentlich eine "Eil- und Schutzbedürftigkeit" in einer Streitfrage? Muss ein Gericht diese von sich aus formal erklären? Ich frage deshalb, weil, soweit mir bekannt war, wurde die Klage auf Einstweilige Verfügung um den 19. Juni herum eingereicht, und ich war eigentlich überrascht, dass schon 14 Tage später ein Termin für eine erste Verhandlung festgelegt wurde. Ist das eher eine normale oder schnelle oder langsame Terminansetzung?

    Ich frage nur deshalb, weil ich den Einwand, das Gericht habe keine "Eil- und Schutzbedürftigkeit" festgestellt, zum ersten Mal aus dem Mund (bzw. der Tastatur) des nicht gerade unvoreingenommenen Herrn Flohr auf Hockeyweb wahrgenommen habe. Ist die Einschätzung, es habe keine "Eil- und Schutzbedürftigkeit" gegeben, überhaupt korrekt? Wo wurde dies verneint? Nicht, dass wir uns hier über etwas in die Haare kriegen, was gar keinen auch nur halbwegs soliden Hintergrund hat.

    Soweit ich es noch im Kopf hab muß man bei Beantragung des Eilverfahrens nachweisen, daß das einzuklagende Recht tatsächlich besteht (in der Zivil- oder Strafprozeßordnung per Gesetz zu belegen - im Sport ???) und daß durch ein normales Verfahren ein Nachteil des Klägers zu erwarten ist (dürfte vorliegend durch den bevorstehenden Saisonstart nicht schwer nachzuweisen sein)

  • Hab mal im Kaffeesatz gelesen: die Zweitligisten und der DEB treiben dieses Spiel noch bis 23. August diesen Jahres, mittlerweile ist der Bundestags-Wahlkampf in den Hintergrund gerückt und die Auseinandersetzung im deutschen Eishockey ist das Thema in allen regionalen und überregionalen Medien, am 23. August 2013 im Rahmen der Eröffnung des Eishockeytempels in Weißwasser treten DEB, DEL und ESBG (DEL 2) vor die Kameras, live bei N24, N-TV, Phoenix, alle Dritten, Tagesschau um Fünf, Heute-Sendung 17:00, und verkünden die Gründung eines reinen Eishockeyverbandes und einer diesem Verband unterstehenden Ligengesellschaft mit 1. und 2. BuLi, Uwe und Franz nehmen ihren Hut, ebenso wie Gernot u.a., aufgrund dieses Medien-Hypes und den durchdachten Konzepten dazu rennen die Kinder und Jugendlichen den Vereinen die Tür ein, und als Ergebnis werden wir 2023 Eishockey-Weltmeister in Moskau gegen Russland. ... man wird ja mal träumen dürfen. :rolleyes: :D

  • Bad Nauheims GF Andreas Ortwein vor wenigen Minuten via Facebook zum hockeyweb.de Bericht von Flohr:

    Zitat

    Andreas Ortwein Hockeyweb: Solchen Artikeln gilt es gar keine Beachtung zu schenken !!!

    :popcorn: :popcorn: :popcorn:



    Warum ist Hr. Flohr eigentlich nicht mehr Präsident in Braunlage? Hat er da zu seriös gewirtschaftet???? :schulterzuck: :pfeif:

  • In der Zivilprozessordnung enstcheidet ein Richter über eine Verschiebung nach schriftlicher einholung der Parteimeinung. Eine gemeinsame Meinung der parteien allein reicht nicht (wörtlich: das Einvernehmen der Parteien allein).
    Und:nein, bei Antrag auf erlassen einer einstweiligen Verfügung erfolgt üblicherweise keine Anhörung des "Beklagten", außer mit der von mir erwähnten Schutzschrift
    http://www.lexexakt.de/glossar/einstweiligeverfuegungzpo.php

    Schön wenn Du es endlich kapiert hast. ÜBLICHERWEISE!
    Über eine EV wird entweder per Beschluss oder per Urteil entschieden. Die Form entscheidet alleine der Richter nach Kennnisstand. Und Urteil heißt nunmal Verhandlung MIT Anhöhrung. Richter sind keine allwissenden Götter und es steht ihnen frei sich auf jede denkbare Art zu informieren. Dein überlicherweise kannst da stecken lassen.
    Das zu deinem ersten Schwachsinn. Daraus Rückschlüsse zu ziehen dass ein Richter die Materie erst erarbeiten muss ist immer noch sehr, sehr weit hergeholt.

    Ein Verschiebung ist immer dann angesagt wenn der Richter zur Entscheidungsfindung mehr Informationen benötigt.
    Das ist der einzige Grund, Genau dann wird er einen Termin anders legen/verschieben. (Von Krankheit Todesfällen abgesehen) Sogar Krankheit muss nicht dazu führen, Es gibt Vertretungen.
    Ist eine Partei nicht in der Lage in der Zeit diese Informationen zu beschaffen kann sie einen Antrag auf Vertagung/Verrlegung stellen UND MUSS hinreichend begründen. Genau DAS hat der DEB ja auch gemacht. WEGEN der KOMPLEXITÄT oder gilt in dem Fall das aus der Zeitung nicht? Gilt das nur DANN wenn es in deine Denkwelt passt.

    Die Entscheidung darüber ob zulässig und relevant trifft wieder der Richter, er kann muss aber nicht. Das Einverständnis einer Partei braucht er dazu nicht.
    Mach dich mal über das Rechtssystem schlau, Du kannst das noch tausendmal anders meinen. das ist die Realität.

    Es geht nicht darum was die Parteien meinen, es geht auschließlich darum ob ein Richter SEINER Meinung nach genug Informationen hat um zu entscheiden.
    Was Parteien dazu meinen interessiert niemand. Wann wird das in deinen Schädel gehen.

    Was die Form angeht, was hat schriftlich oder mündlich damit zu tun? Die Form des Antrags war nie Gegenstand der Diskussion.

    Nachtrag:
    Ach ja, und wenn Du deinen Link selbst gelesen hättest müsste man Dir das nicht erklären sondern du würdest den Unterschied zwischen Beschluss und Urteil selbst kennen.
    Das ist ja dann so ziemlich die dümmste Aktionen die man machen kann, gleich den Link für die eigene FALSCHE Aussage mitliefern.

    2 Mal editiert, zuletzt von RgbgEr (29. Juni 2013 um 21:23)