Die Interpretation von Andreas ist schon korrekt gedacht, unter Voraussetzung, dass tatsächlich der Streitpartner immer zustimmen muss und das Gericht allein keinen Handlungsspielraum hat:
Gerichtstermin vereinbart auf 4. Juli, jetzt Antrag des DEB beim Gericht auf Verschiebung, Gegenpartei ESBG stimmt Verschiebung zu, Verschiebung wird stattgegeben.
Frage: Warum stimmt ESBG dem zu, wenn die Verzögerung um zwei Wochen und damit entsprechende Verzögerung des ENDGÜLTIGEN Urteils (d.h. nach Berufungsweg etc.) den termingerechten Saisonstart gefährden könnte?
(Frage dazu wäre aber auch: Ist selbt der Termin 4. Juli nicht schon so spät, dass es ohnehin alles knapp würde und die Verschiebung gar keine große Änderung mit sich bringt).Das Zusammenfallen der Verschiebung des Gerichtstermins und der Verschiebung der GV der ESBG (die ja ursprünglich VOR dem Gerichtstermin war) sehe ich aber eher als Zeichen von Verhandlungsbereitschaft auf beiden Seiten. Wer dabei jetzt die besseren Karten in der Hand zu haben glaubt, kann ich nicht ersehen, ich würde hier den Vorteil nicht einseitig beim DEB sehen. Es wäre aber die Entwicklung, die eigentlich alle fordern: die Herrschaften sollen sich gemeinsam an einen Tisch setzen und miteinander reden, statt dies vor Gericht zu tun! Hoffen wir, das was bei herauskommt!
Du stellst einen Antrag, der Richter prüft und entscheidet. Irgendwelche Zustimmungen braucht er da sicher nicht.