DEL II-GmbH ist gegründet

  • @ aloe

    Ich schreibe ja so etwas nicht gerne, aber bitte tue mir
    doch den gefallen, bei diesem Duisburger, Deinen inneren Ignor-Button zu
    drücken.
    Ich tues es jetzt auch gleich! Einfach nichts mehr schreiben!
    Das hält man ja im Kopf nicht aus. :seestars:

  • @Andreas2

    Zitat

    Welche Einstweilige Verfügung ? Es wurde bislang keinrlei Antrag auf Erlassung einer solchen gestellt.


    Das ist schlicht und falsch, da kannst Du jetzt schreiben oder umschreiben was du magst, das hat auch nichts mit lesen zu tun.
    Dieser Artikel bestätigt einzig und allein dass du anscheinend nicht informiert bist /warst, punkt.

    Ansonsten ist es nicht unüblich bei einer EV auch die Gegenseite zu hören, hier etwas ableiten zu wollen ist weit, weit, sehr weit hergeholt.


  • Danke für die Erhellung! :thumbup:

    Aber zum Thema Satzverständnis, bist du definitv nicht als "Erklärbär" geeignet - vielleicht merkst es ja selber, wenn du deinen Sabber nochmal durchliest!
    Und mit solchen Vorwürfen wie gegen Husky 78, wäre ich an deiner Stelle auch mal vorsichtiger, wenn man sich selbst so viele Rechtschreibfehler wie du leistet... :rofl:

    Es muß heißen: "wenn man sich selbst so viele Rechtschreibfehler wie du leistest"
    2. Person Singular von "leisten" ist "leistest" nicht "leistet"

  • Wo steht das in der DEB-Satzung?

    Hallo, ich kann da etwas weiterhelfen (wobei es tatsächlich hilfreich wäre, wenn man etwas als "Fakt" bezeichnet, zumindest anzugeben, worauf diese Einordnung basiert).

    Ich habe das untere bereits mal in einem anderen Post ca. 30 Seiten zuvor (Post 2658, 13. Juni) angezeigt:

    Aus der Spielordnung des DEB:

    „2. Den LEV untersteht der gesamte Spielverkehr, soweit es sich um regionale Meisterschaften auf Landesebene oder um Freundschafts- bzw. Pokalspiele innerhalb des jeweiligen LEV handelt. Für Senioren, Jugend- und SR-Wesen hat jeder LEV je einen Obmann zu wählen. Die LEV und die ESBG sind berechtigt, für ihren Spielbetrieb eigene Bestimmungen zu erlassen, soweit dadurch die Einheitlichkeit des Eishockey-Sportes in Deutschland nicht beeinträchtigt wird und die Statuten des Internationalen Eishockey-Verbandes (IIHF) unangetastet bleiben.
    Der DEB ist verpflichtet, mit der ESBG hierüber eine vertragliche Vereinbarung zu treffen.

    3. Der ESBG untersteht der gesamte Seniorenspielverkehr ihrer – gleich in welcher Rechtsform organisierten – Clubs.

    4. [Regelung zu National- und Auswahlmannschaften]

    5. Diese Spielordnung und die weiteren Ordnungen des DEB, die Satzungsrang haben, besitzen - wenngleich der DEB seinen Seniorenspielbetrieb in die ESBG ausgegliedert hat - weiterhin für die von den LEV und der ESBG organisierten Eishockey-Ligen und die darin zusammengefassten Clubs Regelungscharakter und rechtliche Bindungswirkung, sofern und soweit die LEV und die ESBG in ihren Statuten auf sie Bezug nehmen und keine abweichende Regelung treffen. [...].“


    Demnach ist tatsächlich in der Satzung zwar nichts darüber gesagt, wer für die 2. Liga zuständig ist. Hier in der Spielordnung, der Satzungsrang zugestanden wird (vgl. Art. 5), heißt es dazu aber, dass „der gesamte Seniorenspielverkehr“ der ESBG untersteht. Zugleich hält auch Art. 5 explizit fest, dass „der DEB seinen Seniorenspielbetrieb in die ESBG ausgegliedert hat“;

    Da muss man sich schon fragen, womit der DEB die Durchführung selbigen "Seniorenspielverkehrs" durch die ESBG verhindern bzw. nicht zulassen will. Es ist hier zwar nirgends von der "2. Liga" die Rede, in Art. 3 nur vom Seniorenspielverkehr „ihrer […] Clubs“ [= der Clubs der ESBG]. Aber dieser Ligenbetrieb wird durch den Artikel doch explizit anerkannt. Könnte man darin tatsächlich eine Verpflichtung des DEB zur Kooperation mit der ESBG sehen?

    Viel hängt sich an dem letzten Absatz von Art. 2 auf:
    „Die LEV und die ESBG sind berechtigt, für ihren Spielbetrieb eigene Bestimmungen zu erlassen, soweit dadurch die Einheitlichkeit des Eishockey-Sportes in Deutschland nicht beeinträchtigt wird und die Statuten des Internationalen Eishockey-Verbandes (IIHF) unangetastet bleiben.
    Der DEB ist verpflichtet, mit der ESBG hierüber eine vertragliche Vereinbarung zu treffen.“

    Die Frage lautet doch wohl, worauf sich „hierüber“ bezieht?; bezieht es sich allgemein auf die Durchführung des Spielbetriebs oder bezieht es sich nur auf den Erlass eigener Bestimmungen für den Spielbetrieb? Ist diese Vereinbarung also notwendig, um den allgemeinen Spielbetrieb zu gewährleisten, oder wird dieser Aspekt durch eine andere Regelung (Kooperationsvertrag) gewährleistet und es geht hier nur einzelne Sonderbestimmungen innerhalb des Spielbetriebs?

    Auch wenn ich kein Jurist bin (und es mir als DEL 2-Befürworter auch nicht passt, aber die DEL 2 ist hier ja auch gerade nicht von Belang), würde ich am ehesten meinen, es geht um letzteres, also nur die vertragliche Übereinkunft über bestimmte Sonderbestimmungen innerhalb des anderweitig geregelten Spielbetriebs, nicht um eine allgemeine Regelung bzw. die vertragliche Abmachung eines Kooperationsvertrags. Sollte hier der Klageweg ansetzen, könnte das problematisch werden, aber vielleicht bezieht sich der Klageweg auch auf die Art. 3 und 5 ???

    Einmal editiert, zuletzt von Schradin (29. Juni 2013 um 15:04)


  • Ansonsten ist es nicht unüblich bei einer EV auch die Gegenseite zu hören, hier etwas ableiten zu wollen ist weit, weit, sehr weit hergeholt.

    Sorry, aber auch das ist Unfug.
    Wenn ich eine EV erwarte, kann ich zuvor eine Schutzschrift hinterlegen. Ich kann auch danach Widerspruch einlegen, aber bei Beantragung werde ich als "Beklagter" nicht angehört.

    Und wer allen Ernstes glaubt, die Feststellung des Gerichts, dass keine besondere Eil- und Schutzbedürftigkeit vorliege, sage nichts über die Erfolgsaussichten aus, dem ist nicht zu helfen.

  • Danke, Schradin: Deine Mühe, die entsprechenden Stellen zu ver-
    deutlichen, zeigt doch, worauf das ganze raus läuft: Es wird ein ju-
    ristisches "Spektakel", einige Anwälte und ihre Kanzleien werden sich
    auf dem Rücken des deutschen Eishockey eine goldene Nase verdienen
    und Eishockey verschwindet irgendwann nich hinter Wasserball...

    Ich glaube, dass die oben zitierten Passagen für beide Seiten genau
    die Aspekte enthalten, die die eigene Position "rechtfertigen". Es ist
    alles eine Frage der Lesart und der Gewichtung, da freut sich ein
    Jurist...

    löwenfan: Wenn man ständig andere angeht, dann sollte man sich
    schon der Begrifflichkeiten sicher sein (Satzung/Spielordnung), denn
    so wie du das formulierst ist es dann schlicht falsch.

  • Egal wie das nun weitergeht, für die 2.Ligisten wird das ein heißes Spiel.
    Die Pokerrunde ist immer noch nicht zu Ende.

    Aktuell ist es so, die 2.Ligisten können offiziell nicht spielen, der DEB hat noch eine Frist von einem Jahr bevor er eine 2.Liga endgültig abgeschafft hat.
    Zumindest wäre dann das Problem der Verzahnung gelöst.
    Das ist der kleine Vorteil den der DEB aktuell hat. Das jammern darüber käme ja erst in einem Jahr, also noch ewig Zeit und genau zum DEB passend.

    Jetzt darf man gespannt sein was noch kommt. Bleiben die 2.Ligisten ihrer Linie treu wird sich einiges ändern in der Eishockeylandschaft.
    Bleibt also wieder mal nur spekulieren und abwarten.

  • Sorry, aber auch das ist Unfug.
    Wenn ich eine EV erwarte, kann ich zuvor eine Schutzschrift hinterlegen. Ich kann auch danach Widerspruch einlegen, aber bei Beantragung werde ich als "Beklagter" nicht angehört.

    Und wer allen Ernstes glaubt, die Feststellung des Gerichts, dass keine besondere Eil- und Schutzbedürftigkeit vorliege, sage nichts über die Erfolgsaussichten aus, dem ist nicht zu helfen.

    Bist Du mir böse wenn ich dann doch eher einem Richter glaube als Dir?

  • Da bin ick och mal wieder. Hab mir mal das Lesen der letzten gefühlt 2000 Posts gespart, wollt mich nie mit im Kreis drehen. :P

    Tja, da guck ich ins Netz von den Staubinger Hockey-Nachrichten und musste gleich mal lachen...siehe Zitat:"Äußern wollte sich der DEB in Person von Präsident Uwe Harnos über die Gründe nicht. "Es ist richtig, dass die Versammlung verschoben wurde. Aber wir sind der Meinung, dass die Dinge intern geklärt werden sollen und nicht über die Öffentlichkeit ausgetragen werden. Deshalb werden wir über Zeitpläne, Hintergründe usw. uns nicht weiter äußern." >>> :rofl: :thumbsup: Kann das sein, dass der Uwe mal die Schnupftabak-Sorte wechseln sollte. :D oder gewechselt hat 8o

    Aber mal zu der Verschiebung: Tja, Uwe, auch in den kommenden zwei Wochen werden keine Argumente für dich vom Himmel fallen. Nimm es wie ein Mann :!: :thumbup:

  • Ja der Herr Flohr..., das ist natürlich Qualitätsjournalismus vom Feinsten!

    Die Vorgehensweise des DEB (Verschiebung des Gerichtstermins) hat doch nur einen Zweck: Zeit gewinnen, die "Nichtarschkriecherclubs" somit weiter unter (Zeit-)Druck zu setzen, damit sie doch noch Einknicken und unter das Dach des DEB gekrochen kommen! Das ist nichts anderes als eine Fristverlängerung um sich doch noch für die 2. DEB-Bundesliga zu melden...

    Es könnte am Ende sogar Erfolg haben, denn die 9 (mit Nauheim 10) Clubs müssen natürlich für die kommende Saison einen Spielbetrieb haben, denn sonst sind die Clubs/GmbH's natürlich am Ende. Aber was hätte der DEB von diesem Pyrrhus-Sieg?
    Der DEB hätte ein Jahr (eine Saison) gewonnen - nicht mehr und nicht weniger...
    Denn damit hätte der DEB diese Clubs halt für diese Saison unter seinen Fittichen, aber die Sache mit der DEL2 wäre damit garantiert nicht erledigt, sondern würde von den Clubs/GmbH's und der DEL für die nächste Saison so angegangen werden (ohne den Zeitdruck wie dieses Jahr), das der DEB dann halt nächstes Jahr mit heruntergelassenen Unterhosen dastehen würde, weil das dann (wenn es sein muss auch Gerichtlich), so abgesichert wäre das der DEB keine Chance mehr hätte...
    Für das deutsche Eishockey wäre es ein verlorenes Jahr, aber um das deutsche Eishockey geht es diesem Verband ja schon lange nicht mehr, sondern nur um die Absicherung der eigenen Pfründe! :puke:

  • Für das deutsche Eishockey wäre es ein verlorenes Jahr, aber um das deutsche Eishockey geht es diesem Verband ja schon lange nicht mehr, sondern nur um die Absicherung der eigenen Pfründe! :puke:

    Mit was für einer Selbstverständlichkeit in diesem Spezialforum davon ausgegangen wird das es der DEL II ums wohl des deutschen Eishockeys geht und dem DEB nicht ist schon verblüffend. Kopfschüttel!


  • Die Vorgehensweise des DEB (Verschiebung des Gerichtstermins) hat doch nur einen Zweck: Zeit gewinnen, die "Nichtarschkriecherclubs" somit weiter unter (Zeit-)Druck zu setzen, damit sie doch noch Einknicken und unter das Dach des DEB gekrochen kommen! Das ist nichts anderes als eine Fristverlängerung um sich doch noch für die 2. DEB-Bundesliga zu melden...

    Grundgütiger, was für ein Mumpitz.
    Es ist doch nicht der DEB, der den Gerichtstermin verschiebt (das kann er gar nicht, bestenfalls es beantragen)
    Und das Gericht hat hierzu eine Begründung geliefert und die hat sich nicht der böse, böse Journalist ausgedacht.
    Und die Rechtseinschätzung dahinter ist übrigens nächstes Jahr noch genau so gültig.

  • Mit was für einer Selbstverständlichkeit in diesem Spezialforum davon ausgegangen wird das es der DEL II ums wohl des deutschen Eishockeys geht und dem DEB nicht ist schon verblüffend. Kopfschüttel!

    Das muss wohl entweder an einem Altersunterschied zwischen Dir und uns liegen, oder das Du dieses Jahr nach längeren Jahren aus Tahiti zurückgekommen bist und keinen Internetanschluss hattest.
    Nein, keiner kann von uns sagen, ob der Weg in Richtung DELII abschließend der richtige Weg ist.
    Eins kann ich aber ganz sicher sagen. Ich konnte beobachten, wie lange der DEB schon die falschen Wege beschreitet und von "egozentrischen Leuten" geleitet wird und das ganze von weiteren "Wahnsinnigen" in verschiedenen Landesverbänden gestützt wird.
    Der DEB hat auch bei dieser Auseinandersetzung nachhaltig bewiesen, das er im Profisport nichts zu suchen hat.


  • Mein ganzes Innenleben schreit förmlich danach es nicht zu tun!!! :bash:

    Bitte liebe Leute, die das ständige Missinterpretieren genauso ankotzt, wie mich, verzeiht mir Alle!!!

    http://www.dis-sportschiedsgericht.de/Material/DEB/D…NG_12.07.08.pdf

    Ich hab es getan. :puke:

    Ahh ..., herzlichen Dank!
    Jetzt wird die Verankerung der ESBG in der Satzung deutlich!

    Dank §1, Abs. 5.2 wird mir jetzt auch die Interpretation von Art. 2 der Spielordnung klarer; es geht tatsächlich nur um den Erlass von Bestimmungen, über den der DEB mit der ESBG einen Vertrag zu schließen hat, nicht die Durchführung des Spielbetriebs allgemein.

    Vom Betrieb explizit der "2. Liga" durch die ESBG steht zwar in der Satzung immer noch nichts, aber worum soll es sich sonst handeln, wenn vom "Seniorenspielbetrieb" die Rede ist.
    Da stellt sich die Frage, wie es sich der DEB vorstellt, diesen Spielbetrieb (= eigene 2. Liga) künftig selbst vorzunehmen. Einziger Weg, der mir einfällt, wäre eine vom DEB kraft eigener Stimmenmehrheit verfolgte Selbstauflösung der ESBG oder eine erzwungene Rückgabe des Spielbetriebs an den DEB (kommt wohl auf dasselbe hinaus), wobei die Frage ist, wieviele Stimmen dazu nötig wären (2/3 ?).

    Allerdings heißt es in Satzung und Spielordnung ja, dass die ESBG nur für den Seniorenspielbetrieb in ihren Ligen zuständig ist, während sich demnach für andere Ligen der DEB verantwortlich zeigt.
    Kuriose Sache: Könnte es demnach also ein Szenario geben, wonach der DEB zwar eine "offizielle DEB-Zweitliga" führt, die ESBG gleichzeitig aber eine eigene von ihren Ligen, die dann eben keine "offizielle Zweitliga" ist, sondern sich beispielsweise die "Uwe-Harnos-Gedächtnis-Liga" oder "DEL II" oder DWZB (= "Die wahre zweite Bundesliga") nennt, und deren Spielbetrieb der DEB laut Satzung/Spielordnung mit allem Notwendigen zu unterstützen hat??

    Nur um mal den Samstagnachmittag mit weiteren abgefahrenen Ideen zu "bereichern" ... :D

  • Grundgütiger, was für ein Mumpitz.
    Es ist doch nicht der DEB, der den Gerichtstermin verschiebt (das kann er gar nicht, bestenfalls es beantragen)
    Und das Gericht hat hierzu eine Begründung geliefert und die hat sich nicht der böse, böse Journalist ausgedacht.
    Und die Rechtseinschätzung dahinter ist übrigens nächstes Jahr noch genau so gültig.

    Und das soll man dir jetzt glauben oder deine Aussage als begründet nehmen?

    Keine Ahnung von einem Antrag auf EV aber behaupten es gäbe keinen.
    Keine Ahnung vom Unterschied Beschluss vs Urteil aber stur behaupten
    Das Geschreibe in einer Zeitung als Begründung eines Gerichtes hinstellen?

    Glaubst Du wirklich das wären Vorraussetzungen um Deine Aussagen als überdenkenswert zu sehen?

  • Mit was für einer Selbstverständlichkeit in diesem Spezialforum davon ausgegangen wird das es der DEL II ums wohl des deutschen Eishockeys geht und dem DEB nicht ist schon verblüffend. Kopfschüttel!


    Du Chucky, leg dich wieder hin. 8) Ist eh mieses Wetter, nutz das Wochenende zum Ausschlafen. ;)