Sendlinger
Danke für die Aufklärung.Und hier ein kurzes Zitat aus der Rosenheimer Zeitung:
Daraus schließe ich: das war die schriftliche Bestätigung des Urteilspruchs vom letzten Jahr die bei den Clubs und dem Verband einging. Die Richterin hat zwar die Klage abgewiesen aberauch klar gestellt, dass die Beschneidung der Stimmrechte des DEB zurückgenommern werden muß. Fazit: alles bleibt beim Alten.
genau deine letzte Schlussfolgerung stimmt so nicht. Jedenfalls glaubt selbst der DEB, dass er noch handeln muss, wie du diesem Beitrag http://esbgforum.de/index.php?page…3163#post623163 entnehmen kannst. Denn diese Aussage zu diesem Thema ist deutlich aktueller als alle anderen, die hier im Umlauf sind. Entweder hat der DEB es also verpennt richtig zu klagen oder er hält die Wahrscheinlich des Erfolgs für gering oder wir haben von einer neuerlichen Klage nichts mitbekommen.
aber wahrscheinlich kannst du erst mal eher davon ausgehen, dass die Beschneidung aktuell gültig ist als dass als beim alten ist.