DEL II-GmbH ist gegründet

  • Nach derzeitigem Stand der "Stimmverteilung" innerhalb der ESBG müsste also der DEB mit sich selbst einen Kooperationsvertrag abschließen. Was hätte man damit gewonnen?

    Richtigerweise wäre doch anzustreben gewesen, dass man zunächst die Stimmanteile und anschließend weitere Schritte hätte einleiten können. In diesem Punkt sehe ich schon einen "Fehler" der ESBG Protagonisten, die eben in besagter Sitzung die Stimmanteile des DEB angezweifelt haben, hinterher aber auch nach der Klagezurückweisung nichts weiter unternommen haben. Das der DEB dies nicht gemacht hat, ist auf Grund der bisherigen Auseinandersetzung ja verständlich. Hätte man damals diese Stimmrechtsfragen ein für alle mal geklärt, bräuchte man wohl nur noch um eine Umbenennung ESBG in DELII verhandeln.

    Ich glaube du hast da was nicht richtig verstanden. Die Geschäftsleitung hat die Stimmrechtsbeschneidung des DEB durchgeführt. Diese ist damit zunächst vollzogen.

    Der DEB kann damit zunächst nicht mit den Treuhandstimmen abstimmen. Nur mit seinen eigenen Gesellschafteranteilen.

    Hier gegen hat der DEB geklagt und die Klage wurde vom Gericht abgewiesen. Als Grund wurde vom Gericht eine falsche Klageform genannt. Wenn der DEB das Recht haben will mit den Treuhandstimmen abzustimmen, muss er eine neue Klage einreichen und hoffen das in seinem Sinne entschieden wird. Weshalb hat der DEB dies nicht gemacht?

  • Und was ist damit? Wieder nur Stimmungsmache des DEB?

    "Der DEB darf davon ausgehen, dass er auch bei zukünftigen
    ESBG-Versammlungen weiter seine 370 Stimmen ausüben kann. Die zuständige
    Richterin Forstner hat den ESBG-Geschäfsführer Alexander Jäger direkt und unmissverständlich
    erklärt, dass es keine Grundlage dafür gegeben hat und geben kann, dem DEB
    seine Stimmanteile auf 20 zu beschneiden. Die Vorsitzende Richterin hat in der
    Verhandlung demnach keinen Zweifel daran gelassen, daß der DEB entsprechend
    seiner Anteile stimmberechtigt ist. Die Auffassung von Herrn Jäger, es läge
    eine Treuhandschaft vor, wurde vom Gericht als nicht belastbar angesehen."
    „Ich habe Herrn Jäger heute
    noch einmal explizit darauf aufmerksam gemacht, dass es für ihn aus rechtlicher
    Sicht durchaus gefährlich werden kann, wenn er bei der nächsten
    Gesellschafterversammlung die Stimmanteile wieder in Frage stellt. Die heutige
    Verhandlung hat deutlich gemacht, dass er dies nicht mehr behaupten darf“, so
    Rechtsanwalt Robert Niedermeier, der den SC Riessersee vertreten hat.

  • Weshalb entscheidet die ESBG dann jetzt nicht allein irgend etwas?

    Bzw wurde damals nicht von der Richterin angedeutet, dass der DEB hier richtig liegt und man Jäger bzw der ESBG nicht rät noch mal die Stimmen zu beschneiden?

    Edit: astra war schneller ^^

  • Ich glaube du hast da was nicht richtig verstanden. Die Geschäftsleitung hat die Stimmrechtsbeschneidung des DEB durchgeführt. Diese ist damit zunächst vollzogen.


    :schulterzuck: Das glaube ich wiederum nicht. Seit wann haben der /die Geschäftsführer einer GmbH das Recht, den Gesellschaftsvertrag zu ändern. Dieses Recht ist den Gesellschaftern vorbehalten, denen die GmbH ja auch rechtlich gehört. Der/Die GF´s sind nur von den Gesellschaftern dafür eingesetzt, die Geschicke der GmbH nach den Vorgaben des Gesellschaftsvertrages sowie den Beschlüssen der Gesellschafter zu lenken. Das lässt mich dann doch daran zweifeln, dass die Stimmrechtsbeschneidung des DEB bzw. die Stimmrechtsumverteilung in der ESBG bereits vollzogen sein soll.

  • astra

    Ist das von dir zitierte nach der Verhandlung vom Dezember gewesen, die hier erwähnt wurde?

    Zitat

    Nach dem Urteil am Montag, welches allen Partien zugestellt wurde, muss der Deutsche Eishockey Bund e.V. für die Kosten des Verfahrens aufkommen. Dabei hatte sich der Verband, auf dessen Seite mit Riessersee und Kaufbeuren lediglich zwei Zweitliga-Klubs befanden, nach der Verhandlung im Dezember des vergangenen Jahres noch als „Punktsieger“ gesehen, doch die Richterin in München widersprach nun mit dem Urteil dem Rechtsverständnis des Klägers und gab damit der ESBG-Seite recht, auf der auch die Starbulls Rosenheim stehen.


    http://www.rosenheim24.de/sport/eishocke…24-2758432.html

    Man hat ja damals schon kaum bis gar nicht mehr durchgesehen. :S

  • Das war die Verhandlung. Aber die Richterin hat nur entschieden, dass eine Feststellungsklage das falsche Mittel war. Es hätte eine Anfechtungsklage sein müssen.

    Auf der Gesellschafterversammlung wurde die neue Stimmverteilung beschlossen. Dagegen muss der DEB klagen, oder gegen die Beschlüsse der nächsten Gesellschafterversammlung wenn die mit der neuen Stimmverteilung beschlossen werden. Die Klage gibt es aber noch nicht. Daher gilt meiner Meinung die neue Stimmrechtsverteilung bis Heute, weil wo kein Kläger da kein Gerichtsurteil.



  • Quelle?

  • astra

    Ist das von dir zitierte nach der Verhandlung vom Dezember gewesen, die hier erwähnt wurde?


    http://www.rosenheim24.de/sport/eishocke…24-2758432.html

    Man hat ja damals schon kaum bis gar nicht mehr durchgesehen. :S

    Und was wurde da jetzt genau entschieden? Sehr verzwickt. Warum entscheidet der Richter anders als der Richter bei der vorherigen Verhandlung entschieden hätte? Bzw hat er das überhaupt oder ging es da um etwas "anderes"?

  • Somit bin ich dann auch "aufgeklärt", warum die ESBG hier eine "Unterlassungsklage" gegen den DEB einreichen konnte. Die Prüfung der Stimmanteile hierzu stünde aber dann immer noch an usw. usw.

    Aus diesen ganzen Geschichten kann man doch zwei Dinge schön erkennen:

    1.) Der DEB ist ein "lahmer" Zeitgenosse, hat einen Rechtsanwalt als Häuptlich, der über einen falschen Klageweg Stimmrechtsbeschneidungen anfechten wollte.

    2.) Die ESBG Franktion (natürlich ohne DEB) ist auf Grund dieser unter Punkt 1 genannten Tatsache und der wohl noch andauernden Stimmrechtsbeschneidung durchaus guten Mutes, sich heuer einen Spielbetrieb weiter unter einer ESBG sicher zu können.

    3.) Vor ganannte Punte 1 und 2 haben mit dazu geführt eine DELII ins Leben zu rufen, zur Freude der DEL

    4.) Wenn sich also Punkt 1 nicht ändert, brauchen wir einen neuen Verband, da ansonsten alles aus dem Ruder läuft.

    5.) Vergesst Punkt 3 und 4, ich habe ja nur die Punkte 1 und 2 erkannt.

  • Seelig sind die Gläubigen...
    Aber ist schon immer wieder interessant zu lesen, für wie Blöd die andere Seite immer gehalten wird! Wenn es für die Einreichung einer Einstweiligen Verfügung keinerlei rechtliches Fundament geben würde, dann wäre diese vom entsprechenden Gericht schneller abgelehnt als manche hier "Pups" sagen können...
    Also, einfach weiter Glauben und alles wird gut! :D


    Dann drück ich Dir die Daumen, dass alles gut wird ;)
    Ich für meinen Teil hab jedenfalls jeglichen Glauben in welche Seite auch immer verloren.

    chris

  • Ich glaub schon, dass beide Seiten nicht blöd sind, eher etwas verbohrt in Ihren Ansichten. Fakt ist nun mal, dass es allemal gut ist, wenn jetzt endlich mal Klarheit geschaffen wird. Jeder meint eben er hat Recht und beharrt auf seine Standpunkte. Generell ist genau der Zustand erreicht, wo keiner mehr wirklich gewinnen kann.
    Gewinnt der DEB hat er seine Bestätigung für "Diktatur"?!?!?!?
    Gewinnt die ESBG/DELII ist der Verband der Blamierte und über Jahre hinaus als "Schwächling" degradiert. Leider hilft hier aus einer ESBG/DELII kein schwacher Verband, sondern nur ein Verband, mit dem man gemeinsame Wege für die Zukunft gehen kann.

    Es ist also abzuwarten, egal, wer gewinnt, wie der vermeintliche Sieger mit dem vermeintlichen Verlierer umgeht. Dies wird ebenfalls entscheidend sein für die Zukunft des deutschen Eishockey.


  • Es ist also abzuwarten, egal, wer gewinnt, wie der vermeintliche Sieger mit dem vermeintlichen Verlierer umgeht. Dies wird ebenfalls entscheidend sein für die Zukunft des deutschen Eishockey.

    guten Abend

    also auch wenn die ESBG gewinnen sollte, warum sollte der DEB der "Blamierte" sein ? Fakt ist doch, dass man den Verband trotzdem braucht

    ich bin mir nur nicht sicher, ob das auch so wäre, wenn die Geschichte andersrum ausgeht

    Das Bester wäre immer noch - wie von mir vor Monaten vorgeschlagen: ein Vertreter-Konsortium aus DEL, DEL2(ESBG) und der DEB - unter ihm alle Oberligisten samt LEV´s -

    wobei dem DEB-Vertreter eine sog. "Sperrminorität" bei noch zu verhandelnden Punkten zugestanden wird, damit die Anderen Beiden nicht gänzlich tun und lassen können, was sie wollen

    wo ist eigentlich das Problem ?

    Gruß aus LA

  • Das war die Verhandlung. Aber die Richterin hat nur entschieden, dass eine Feststellungsklage das falsche Mittel war. Es hätte eine Anfechtungsklage sein müssen.

    Sendlinger
    Danke für die Aufklärung.

    Und hier ein kurzes Zitat aus der Rosenheimer Zeitung:

    Zitat

    Das Landgericht München I hat am Montag die Feststellungsklage des Deutschen Eishockey Bund e.V. (DEB) im Bezug auf die Stimmenanteile bei der Eishockey Spielbetriebsgesellschafts mbH (ESBG) abgewiesen.

    Daraus schließe ich: das war die schriftliche Bestätigung des Urteilspruchs vom letzten Jahr die bei den Clubs und dem Verband einging. Die Richterin hat zwar die Klage abgewiesen aberauch klar gestellt, dass die Beschneidung der Stimmrechte des DEB zurückgenommern werden muß. Fazit: alles bleibt beim Alten.

  • Das Bester wäre immer noch - wie von mir vor Monaten vorgeschlagen: ein Vertreter-Konsortium aus DEL, DEL2(ESBG) und der DEB - unter ihm alle Oberligisten samt LEV´s -

    wobei dem DEB-Vertreter eine sog. "Sperrminorität" bei noch zu verhandelnden Punkten zugestanden wird, damit die Anderen Beiden nicht gänzlich tun und lassen können, was sie wollen

    wo ist eigentlich das Problem ?

    Das will keiner, besonders nicht die von dir geforderte Seperrminorität des Verbands.

    Ich schau mir gerade mal den DEL Aufsichtsrat an:

    Jürgen Arnold (Vorsitzender, Ingolstadt)
    Daniel Hopp (stellv. Vorsitzender, Mannheim)
    RA Wolfgang Brück (Iserlohn)
    Ulrich Voll (Straubing)

    Warum sitzt hier kein Vertreter des Verbands mit drinnen?

  • Seelig sind die Gläubigen...
    Aber ist schon immer wieder interessant zu lesen, für wie Blöd die andere Seite immer gehalten wird! Wenn es für die Einreichung einer Einstweiligen Verfügung keinerlei rechtliches Fundament geben würde, dann wäre diese vom entsprechenden Gericht schneller abgelehnt als manche hier "Pups" sagen können...

    Und genau das werden wir sehen! :whistling:
    :popcorn: