Bezüglich der Oberligareform:
Mit welcher Berechtigung stellt eigentlich ein Oberliga (Süd) 4 Mannschaften für die Playoffs zum Aufstieg zu 2. Bundesliga und die anderen 3 Oberligen zusammen 4 Mannschaften.
Wo ist da der Grundsatz der Gleichheit? Wieso stellen nicht jede Oberliga jeweils 2 Mannschaften?
Mit welchem Recht stellt eine DFL 3 Mannschaften für die Champions Leauge und Dänemark nur eine? Das ergibt sich eben aus der Stärke der jeweiligen Ligen und muss ja auch nicht für alle Zeiten festgeschrieben sein.