Hier sind doch einige nicht mal in der Lage, Kooperationsvertrag und Spielordnung voneinander zu trennen.
Es gibt die Spielordnung, die vom DEB auch nicht gekündigt, verändert, ect. wurde. Und es gibt die ESBG, die bis heute nicht aufgelöst, gelöscht, ect. wurde.
Es gibt NICHT mehr den Kooperationsvertrag, da dieser von einer der beiden Parteien gekündigt wurde. Nun ist der DEB verpflichtet, gemäß seiner eigenen Spielordnung, mit den ESBG-Gesellschaftern (zu denen er selbst gehört) eine neue Vereinbarung zu treffen.
Sorry, ich bin Laie, aber ich setze hier einfach auf meinen klaren Verstand.