@ Marty
ne ordnentlich Kündigung für ungültig erklären und dann die fristlose zum Problem machen
Wie Maus schon schrieb: Da gibt es eventuell Fristen. Eigentlich nichts neues, daß man eventuell 2 Kündigungen (fristgerecht und fristlos) losschickt. Macht man aber eher, wenn man eigentlich fristlos kündigen will und vorsichtshalber wird halt noch fristgerecht gekündigt (falls fristlos nicht duchgeht). Andersrum wirds halt blöd, wenn die fristlose greift obwohl man eigentlich fristgerecht kündigen wollte. Und ein Hr. Busch soll dann halt auch sagen, daß beide Kündigungen ausgesprochen wurden und nicht nur von der reden von der er glaubt das sie richtig wäre.
Und ja beim Weglassen bzw. nur teilweise Offenlegen von Tatsachen stehen sich alle Seiten in nichts nach. Deshalb sind auch beide Seite nicht wirklich Glaubwürdig für mich.
Zum Gerichtsurteil: Eigentlich war doch schon seit Monaten klar, daß der DEB das Verfahren verliert. Die Aussage war damals ja schon sinngemäß: Die vom DEB gewünschte Richtigkeit der Stimmverteilung kann über diese Form nicht geklärt werden, deshalb auch der negative Bescheid. Die Stimmverteilung müßte mit einer Anfechtung einer Entscheidung geklärt werden, die nach wie vor ja fehlt. Allerdings wurde in der mündlkichen Verhandlung halt auch angedeutet, daß die ESBG mit ihrer Interpretation der Stimmlage wohl eher falsch liegt und das man eine gütliche Einigung anstreben sollte.
Weiß jetzt nicht, warum dieses so als großer Sieg des ESBG gefeiert wird. Geklärt ist mit diesem Urteil nämlich nach wie vor gar nichts.