DEL Lizenz Poker?

  • @ Marty

    ne ordnentlich Kündigung für ungültig erklären und dann die fristlose zum Problem machen :thumbsup:


    Wie Maus schon schrieb: Da gibt es eventuell Fristen. Eigentlich nichts neues, daß man eventuell 2 Kündigungen (fristgerecht und fristlos) losschickt. Macht man aber eher, wenn man eigentlich fristlos kündigen will und vorsichtshalber wird halt noch fristgerecht gekündigt (falls fristlos nicht duchgeht). Andersrum wirds halt blöd, wenn die fristlose greift obwohl man eigentlich fristgerecht kündigen wollte. Und ein Hr. Busch soll dann halt auch sagen, daß beide Kündigungen ausgesprochen wurden und nicht nur von der reden von der er glaubt das sie richtig wäre.

    Und ja beim Weglassen bzw. nur teilweise Offenlegen von Tatsachen stehen sich alle Seiten in nichts nach. Deshalb sind auch beide Seite nicht wirklich Glaubwürdig für mich.

    Zum Gerichtsurteil: Eigentlich war doch schon seit Monaten klar, daß der DEB das Verfahren verliert. Die Aussage war damals ja schon sinngemäß: Die vom DEB gewünschte Richtigkeit der Stimmverteilung kann über diese Form nicht geklärt werden, deshalb auch der negative Bescheid. Die Stimmverteilung müßte mit einer Anfechtung einer Entscheidung geklärt werden, die nach wie vor ja fehlt. Allerdings wurde in der mündlkichen Verhandlung halt auch angedeutet, daß die ESBG mit ihrer Interpretation der Stimmlage wohl eher falsch liegt und das man eine gütliche Einigung anstreben sollte.

    Weiß jetzt nicht, warum dieses so als großer Sieg des ESBG gefeiert wird. Geklärt ist mit diesem Urteil nämlich nach wie vor gar nichts.

    2 Mal editiert, zuletzt von Marty (19. Februar 2013 um 12:09)


  • Wie Maus schon schrieb: Da gibt es eventuell Fristen. Eigentlich nichts neues, daß man eventuell 2 Kündigungen (fristgerecht und fristlos) losschickt. Macht man aber eher, wenn man eigentlich fristlos kündigen will und vorsichtshalber wird halt noch fristgerecht gekündigt (falls fristlos nicht duchgeht). Andersrum wirds halt blöd, wenn die fristlose greift obwohl man eigentlich fristgerecht kündigen wollte.

    Zum Gerichtsurteil: Eigentlich war doch schon seit Monaten klar, daß der DEB das Verfahren verliert. Die Aussage war damals ja schon sinngemäß: Die vom DEB gewünschte Richtigkeit der Stimmverteilung kann über diese Form nicht geklärt werden, deshalb auch der negative Bescheid. Die Stimmverteilung müßte mit einer Anfechtung einer Entscheidung geklärt werden, die nach wie vor ja fehlt. Allerdings wurde in der mündlkichen Verhandlung halt auch angedeutet, daß die ESBG mit ihrer Interpretation der Stimmlage wohl eher falsch liegt und das man eine gütliche Einigung anstreben sollte.

    Weiß jetzt nicht, warum dieses so als großer Sieg des ESBG gefeiert wird. Geklärt ist mit diesem Urteil nämlich nach wie vor gar nichts.


    Aber wo bitte sehr will der DEB denn das Geld für weitere Prozesse nehmen.Der DEB ist so oder so schon klamm dann fallen auf Grund der verpassten Olympia-Quali Fördergelder weg und jetzt muss der DEB auch noch die Gerichtskosten sowie die Kosten der 2.Liga Vereine übernehmen.


  • Aber wo bitte sehr will der DEB denn das Geld für weitere Prozesse nehmen.Der DEB ist so oder so schon klamm dann fallen auf Grund der verpassten Olympia-Quali Fördergelder weg und jetzt muss der DEB auch noch die Gerichtskosten sowie die Kosten der 2.Liga Vereine übernehmen.


    Ach Du liebe Zeit,hoffentlich geht jetzt das "Paragraphenreiten" aller (DEB als Westhelle - obwohl Harnos ist ja auch Rechtsanwalt... :rolleyes: ) wie damals bei DEL vs Kassel Huskys nicht wieder los... :suspekt:


    Mir schwant aber nichts Gutes...

    3 Mal editiert, zuletzt von W.W.1954 (19. Februar 2013 um 12:34)

  • Kaufbeuren und Garmisch zahlen doch mit, auch die beiden haben den Prozess verloren.

    Aber ich verstehe ehrlich gesagt nicht, wie man angesichts des Urteils auch nur ansatzweise in Jubel oder Schadenfreue ausbrechen kann. Es ist quasi nix inhaltlich entschieden worden, sondern nur, dass dieser vom DEB gewählte Weg der falsche ist um zum Ziel zu kommen. Der DEB muss eine Einzelentscheidung gerichtlich angreifen, dann wird konkret überprüft, ob der Beschluss rechtlich korrekt gefällt wurde. Wir sind nicht wirklich weiter.

    Und zu den Kündigungen. dazu fehlen uns doch die Einblicke. Wenn der Kooperationsvertrag z.B. für die Kündigung einen Grund verlangt und Jäger einfach so kündigt und den Grund vergisst, dann ist diese nunmal eben nicht wirksam. Deswegen glaube ich was fristgerechte, fristlose, frisierte oder sonstige Kündigungen angeht einfach gar nix und bin mir nur sehr sicher, dass jede Seite das so auslegt wie sie es gerne hätte und somit jeder "Dreck am Stecken" hat. Und die ESBG ist für mich weiterhin nicht in der starken Position in der sie sich selber sieht und gerne sein möchte.


  • Aber wo bitte sehr will der DEB denn das Geld für weitere Prozesse nehmen.Der DEB ist so oder so schon klamm dann fallen auf Grund der verpassten Olympia-Quali Fördergelder weg und jetzt muss der DEB auch noch die Gerichtskosten sowie die Kosten der 2.Liga Vereine übernehmen.

    Ich sage es mal so:

    Wäre der überwiegende Teil der Funktionäre im dt. Eishockey mit Klinkbetreibern besetzt dann würde wohl kaum in D solch ein Pussyhockey gespielt, der eigene Laden muß ja laufen ;) Wie hoch die Beiträge zur Berufsgenossenschaft für die Clubs werden interessiert die nicht!
    Nun ist aber im dt. Eishockey der überwiegende Teil mit Rechtanwälten besetzt und die müssen ja auch zu ihrem täglich Brot kommen ;)

  • Kündigung: Wenn ich fristgerecht kündige und dabei aber die Kündigungsfrist verpasse abgelehnt, dann muß ich halt entweder mit der richtigen Frist (wären dann vermutlich zum 30.04.2014 gewesen, also ein Jahr später) kündigen. Ist wie bei jedem Abo, das läuft dann halt die ensprechende Mindestlaufzeit weiter, wenn ich zu spät kümdige.

    Alternativ könnte man dann sicher noch fristlos kündigen, wobei hierzu eigentlich ein triftiger Grund Vorraussetzung wäre. Das gilt dann aber halt gleich. Wieso man das Ganze gemacht hat um eine Neuverhandlung zu forcieren versteh ich eh nicht.

    Urteil: Wer nun eine Einzelentscheidung anfechten muß ist mir ehrlich gesagt nicht klar. Eigentlich will doch die ESBG die ürsprüngle Stimmverteilung anfechten und müßte damit ja eigentlich dann eine Einzelentscheidung anfechten. Der DEB könnte allerdings eine mit der neuen Stimmverteilung getroffene Entscheidung anfechten. Kommt halt vermutlich drauf an, wem eine Klärung wichtiger ist.

  • Nur mal eine Frage zum Verständnis: Ist denn die fristlose Kündigung akzeptiert worden und es gibt jetzt wir wirklichen keine aktuell gültigen Vertrag?

    Kündigung: Wenn ich fristgerecht kündige und dabei aber die Kündigungsfrist verpasse abgelehnt, dann muß ich halt entweder mit der richtigen Frist (wären dann vermutlich zum 30.04.2014 gewesen, also ein Jahr später) kündigen. Ist wie bei jedem Abo, das läuft dann halt die ensprechende Mindestlaufzeit weiter, wenn ich zu spät kümdige.

    Alternativ könnte man dann sicher noch fristlos kündigen, wobei hierzu eigentlich ein triftiger Grund Vorraussetzung wäre. Das gilt dann aber halt gleich. Wieso man das Ganze gemacht hat um eine Neuverhandlung zu forcieren versteh ich eh nicht.

    Urteil: Wer nun eine Einzelentscheidung anfechten muß ist mir ehrlich gesagt nicht klar. Eigentlich will doch die ESBG die ürsprüngle Stimmverteilung anfechten und müßte damit ja eigentlich dann eine Einzelentscheidung anfechten. Der DEB könnte allerdings eine mit der neuen Stimmverteilung getroffene Entscheidung anfechten. Kommt halt vermutlich drauf an, wem eine Klärung wichtiger ist.

  • Laut LEVs wohl ja. Laut ESBG wäre wohl die fristgerechte Kündigung zu unrecht abgelehnt. Wer Recht hat ???? Müßte vermutlich ein Gericht entscheiden, aber geklagt hat mWn ja keiner.

  • Ich würde hier mal auf Mausi nie so ein dreschen, denn hier im Forum gibt es leider genug User die die Texte überfliegen und dann sich trotzdem im subjektiven Recht sehen eine Meinung dazu zu schreiben. :hammer:
    Zum eigentlichen Thema, diese Pressemitteilung war doch augenscheinlich von schneller Hand getippt,
    Zitat: "LEV´s weisen Kündigung der ESBG zurück
    Am 04. Dezember 2013 hat die ESBG nicht nur den Kooperationsvertrag mit dem DEB sondern auch mit den Landeseissportverbänden gekündigt." Also den Tag wollen wir alle noch erleben. :D

    Nach diesem Urteil hat die ESBG anscheinend die Trümpfe in der Hand, aber nur wenn man zusammen hält :!: 8) und wie ich schon sagte, die Geschichte mit den 100.000€ war ein gemeinsames Signal.

  • Zuerst, ich schrieb "anscheinend", das ist nie ganz unwichtig weil ich die Mehrheitsverhältnisse bei den Stimmrechten nie kenne. Aber wenn die Vereine der ESBG zusammen halten und sich auf gemeinsame Konzepte einigen, dann bringen sie diese evtl. auch durch bei etwaiger Mehrheit. Und desweiteren würde dies die Position im Klamauk um das deutsche Eishockey erheblich stärken. Um das zu verstehen, ich hatte schon mal von Traditionsstandorten und Nachwuchsförderung in diesem Zusammenhang geschrieben. :P 8)


  • Mein Gott langsam glaube ich es nicht mehr was im deutschen Eishockey abgeht.Mal ganz davon abgesehen das es eindeutig von schlechtem Stil zeugt das der LEV öffentlich Vertrags bzw. Kündigungsinterna die letzlich nur die beiden Parteien oder einen Richter wenn es zum Prozess kommen sollte etwas angehen liegt in der Weitergabe nicht auch eine strafbare Handlung von Seite des LEV vor?

  • Dijäi

    Zitat

    Zuerst, ich schrieb "anscheinend", das ist nie ganz unwichtig weil ich die Mehrheitsverhältnisse bei den Stimmrechten nie kenne.

    das wäre aber bei dem thema schon durchaus angebracht. die vereine der ESBG haben diese mehrheit nämlich nicht, hätten sie aber gerne. nur ist dazu in diesem urteil nix gesagt worden. es wurde lediglich gesagt das der weg den der DEB zur klärung dieser sache eingeschlagen hat der falsche ist. ;)

    el68,

    Zitat

    Und diese "Kündigung" hat der LEV ausdrücklich angenommen?

    offensichtlich, denn nur auf diese kündigung bezieht man sich. die fristgerechte wurde ja abgelehnt.

  • Weiß ich nicht. Ist aus dieser Meldung:
    http://www.lev-nrw.de/index%201.htm

    Und dann "Stellungnahme ESBG"

    Offenbar hat der LEV die Kündigung angenommen und deshalb gibt es wohl keinen bestehenden Vertrag. Mir erscheint es so, als ob die Kündigung von Seiten der ESBG etwas unglücklich formuliert wurden ist und die Gegenseite hat dieses außerplanmäßige Angebot genutzt. Außerordentlich Kündigen bei derartigen Verträgen und dann noch ohne Begründung - geht doch normalerweise nicht...

  • @13G. Deswegen ja "hätte hätte Fahrradkette" :D , ich wüsste auch gern mehr über die Mehrheitsverhältnisse zum aktuellen Stand. Aber du scheinst diese ja zu kennen, kannst du diese bitte allen anderen mitteilen und keinen Geheimnisträger spielen, ich und andere wären dir sicher sehr dankbar :!: 8)

  • Bezüglich des Kündigungsschreibens der ESBG an den LEV noch ein Kommentar meinerseits:

    Habt ihr schon mal ein Kündigungsschreiben für was auch immer aufgesetzt (Wohnung, Strom, Telefon, Abo) und darin NICHT vermerkt, zu welchem Termin die Kündigung erfolgen soll??
    Ich bin da einfach nur baff, wie unfähig man sich anstellen kann, um einen in der Ausführung selbstverständlichen Vorgang zu bewerkstelligen!!
    Zumal es in den letzten Jahren bei Rechtsstreiten sehr häufig um genau derartige Kündigungsfristen und Termine ging. Da muss man sich schon fragen, ob Herr Jäger der richtige auf seinem derzeitigen Posten ist.

    Zur Pressemitteilung des DEB: Ich finde es ja merkwürdig, dass das Gericht und die Anwälte des DEB immer nur "den Geschäftsführer der ESBG" belangen, als ob es sich um eine Privatfehde von Herrn Jäger gegen den DEB handelt. Hinter Jäger stehen doch wohl die Gesellschafter der 2. Liga-Vereine innerhalb der ESBG. Es ist ja nicht so, dass Jäger die alleinige Handlungsvollmacht besitzt (oder doch ...?)