• .....zumindest sieht man noch wie Leveille auch mit dem Stock an Slavetinsky rum fummelt. Die recht hintervo.... Revancheaktion braucht auch nicht gezeigt werden. Unsere 50 ist auch gerne am Anfang dabei und wenn es ernst wird schleicht er sich davon, aber vielleicht konzentriert er sich besser auf`s Verteidigen und sein Stellungsspiel das auch mit Langwieder nicht wesentlich besser wie mit Busch ist.

  • Die Schiris ( :thumbdown: unterirdisch) haben aber andere Aktionen auch, bei HN die regelmäßig durch den Torraum fuhren, nicht abgepfiffen.


    Und warum sollte man das abpfeifen? Nur mal als Frage?

  • Ernsthaft, keine Ahnung, ob das von unserer Seite gezeigt werden würde...woher soll ich das auch wissen. Ich finds ja auch nicht verwerflich es nicht zu zeigen, nur, zu sagen die Kamera war aus, finde ich einfach etwas seltsam und ich fände es noch seltsamer, wenn tatsächlich kein Videomaterial davon existieren würde, denn das ist, so doof das jetzt auch klingt, Beweismittel. Ich hoffe einfach, dass es Videomaterial gibt, man es aber unter Verschluss für eine evt. Verhandlung behält.

  • Nunja, kein Verein ist gezwungen ein Spiel aufzuzeichnen um dies dann als Beweismittel für eventuelle Strafverfahren bereit stellen zu können. Vielleicht sollte man wenn man darüber nachdenkt spieler im Nachhinein noch zu sperren aber einführen.

  • Kurze Info, Frank Enderle, Pressesprecher der ts. Hat mir gerade via pj im offiziellen ts Forum versichert dass die Szene nicht auf Band ist. Glaube ihm, ansonsten wäre es nicht zu der pj gekommen.

  • weil Strafen in der Regel nur für den Wettbewerb gelten in dem sie erteilt wurden.

    Es sein den die zuständige Gerichtsbarkeit sieht einen Anlass die Strefe - also eine Sperre bei einer Matchstrafe - zu erweitern. Dazu muss diese Gerichtsbarkeit erst tätig werden und solange gilt die Sperre -mindestens 2 Pokalspiele - eben nur für diesen Wettbewerb (Pokal)

    Steht so in den Durchführungsbestimmungen des DEB für den Pokal.

  • Na wenn du da mal nicht falsch liegst. Campbell bekam in nem Freundschaftsspiel ne Matchstrafe und war die ersten 3 Spiele gesperrt.

  • wie geschrieben, die zuständige Gerichtsbarkeit des DEB entscheidet, uns solange nichts anders entschieden, gilt das nur für den Pokal = mindestens 2 Spiele.

    Automatisch mindestens 2 Pokalspiele oder für den Rest der laufenden Pokalsaison. Lägere Sperren und Ausdehnung auf den Meisterschaftsspielbetrieb werden ausdrücklich ausgeschlossen. Sperren aus dem Meistersachftsspielbetrieb gelten im Pokal auch nicht.

    Einzige Ausnahme ist ein entsprechendes Urtiel der zuständigen Gerichtsbarkeit, das die Sperre ausweitet.

    Sperren aus Vorbereitungsspielen gehören im gewissen Sinn ja zum Meisterschaftsspielbetrieb und diese - Gütigkeit für den Meisterschafts-Spielbetrieb - wurden auch auch dem Grund beschlossen, um in den Vorbereitungsspielen gewisse Rückhaltung bei den Spielern einzuführen beim "Setzen von Duftmarken" für die kommende Saison.