Von welchem Geld willst du denn sonst die Barbürgschaft erbringen?
Es ist bestimmt keine BAR-Bürgschaft, sondern eine Bankbestätigte schriftliche Bürgschaft die verlangt wird. Dafür braucht man natürlich Bürgen, die im Zweifelsfall dafür einstehen. Ganz sicher fließen nur die Kosten der Bürgschaft in die Bilanz, dieses wird max. einen vierstelligen Betrag ausmachen!