4. Fazit:
a. Peinlich für die Anwälte des DEB/SCR/ESVK, keine zulässige Klage zustande zu bringen. Allerdings Bestätigung der grundsätzlichen Rechtsansicht!
b. Ohrfeige für die Anwälte aller Anderen, die zwar hier gewinnen, aber ihre Rechtsauffassung schon jetzt so nebenbei um die Ohren gehauen kriegen - sie werden Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse nach der Jägerschen Stimmrechtsformel verlieren. Und das haben sie jetzt schon vom Gericht gesagt bekommen, wenn sie also entsprechend Beschlüsse fassen, tun sie dies, obwohl sie wissen, daß die zumindest vor dieser Kammer des LG München I nicht halten werden. Damit wären jedes dadurch entstehende Chaos (Ligenzusammensetzung, Aufstige, Abstieg usw.) sie allein verantwortlich.
c. Sieger also: kurzfristig Jäger und Freunde, mittel- und langfristig wohl eindeutig ESBG.
Ich denke, du meinst hier eher den DEB. Zwar ein kleiner Fehler, jedoch mit großer Wirkung