Machtkampf: Die ESBG-Clubs drohen dem DEB

  • Also von ordentlicher Rechtssprechung hast du auch keine Ahnung, na dann hipp-hipp-hurra. Da steht doch deutlich, daß das Urteil noch gefällt wird. Und wie bei jedem Gerichtsverfahren versucht die Richterin erstmal, daß die Parteien einen Vergleich schließen. Ganz normal. Genauso wie eine ordentliche mündliche Anhörung zusätzlich zu den vermutlich schon eingereichten schriftlchen Argumentationen.

    Nee, wahrscheinlich habe ich von Rechtsprechung keine Ahnung. Ich arbeite zwar fast jeden Tag mit Juristen und weiß von daher, wei auch so mancher Richter oder Richerin tickt - aber nee, Ahnung habe ich nicht.

    Wie kommst Du darauf, dass das Gericht möchte, dass sich die Parteien vergleichen? Das lese ich da nun ganz und gar nicht heraus. Offenbar will sich auch niemand vergleichen. Im Übrigen ist es für mich etwas unverständlich, wie eine Feststellungsklage auf einen Vergleich hinauslaufen kann. Und wenn Du schreibst, dass es ein Urteil geben wird, braucht es eh keinen Vergleich mehr. Und dass bei JEDEM Gerichtsverfahren erst einmal versucht wird, einen Vergleich zu schließen, ist mir auch neu. Schon mal was von Strafrecht, Verwaltungsrecht, etc gehört? Vergleiche werden i. d. R. in Zivilsachen angestrebt, wo es um Vermögenswerte geht. Ist hier aber anders: Es geht und Stimmanteile und Stimmrechte, die das künftige Vertragsverhältnis zwiuschen DEB und ESBG regeln sollen.

    Na ja, es hat sich ein Bremerhavener zur Wort gemeldet, da muss man natürlich aus dem Bayernland erst einmal gegen halten. :respekt: Und schönen Dank für Deine juristische Belehrung.

    Buschi

  • Die Frage ist doch, was der DEB/Harnos mit seiner Feststellungsklage festgestellt haben will: Kann doch nur so sein, dass er seine über 300 Stimmanteile behalten will. Wenn das Gericht jetzt schon mal andeutet, dass die Klage unbegründet ist, kann das nach meiner Rechtsauffassung nur bedeuten, dass die ESBG im Recht ist und er (Harnos) bzw. der DEB seine Klage besser zurückziehen sollte.

    Das hat aber nichts mit einem Vergleich zu tun. Ein Vergleich würde bedeuten, dass der DEB auf 50 % seiner Stimmanteile verzichtet und im Gegenzug die ESBG dem DEB die anderen 50% zubilligt. Darum geht es hier aber gar nicht.

    Buschi


  • Also von ordentlicher Rechtssprechung hast du auch keine Ahnung, na dann hipp-hipp-hurra. Da steht doch deutlich, daß das Urteil noch gefällt wird. Und wie bei jedem Gerichtsverfahren versucht die Richterin erstmal, daß die Parteien einen Vergleich schließen. Ganz normal. Genauso wie eine ordentliche mündliche Anhörung zusätzlich zu den vermutlich schon eingereichten schriftlchen Argumentationen.


    guten Abend

    also ich bin kein Jurist und deshalb eigentlich ein D.epp, aber wenn man einem Rechtsanwalt glauben darf und ich als Landshuter bin eigentlich kein Rosenheim-Freund, dann steht da folgendens in der EHN:

    Zitat

    Laut Wilhelm Graue, Vorstandsmitglied in Rosenheim, selbst Anwalt und in
    München vor Ort, machte die Vorsitzende Richterin aber bereits
    deutlich, dass die Klage des DEB unzulässig sei und kein
    Feststellungsbedürfnis vorliegt. Damit wird die Klage des DEB wohl
    abgewiesen werden.

    also warum die Diskussionen ?

    und ganz geil find ich folgendes über den Herrn Bader

    Zitat

    Bader wird nicht zur DEB-Delegation gehören, obwohl er sich durch seine besonnene Art dafür qualifiziert hat.

    ist das schon der Garmischer GF oder ist der ehemalige Füsseren Eishochey-SR Franz Baader gemeint ;)

    gruß aus LA

  • Nee, wahrscheinlich habe ich von Rechtsprechung keine Ahnung. Ich arbeite zwar fast jeden Tag mit Juristen und weiß von daher, wei auch so mancher Richter oder Richerin tickt - aber nee, Ahnung habe ich nicht.

    Wie kommst Du darauf, dass das Gericht möchte, dass sich die Parteien vergleichen? Das lese ich da nun ganz und gar nicht heraus. Offenbar will sich auch niemand vergleichen. Im Übrigen ist es für mich etwas unverständlich, wie eine Feststellungsklage auf einen Vergleich hinauslaufen kann. Und wenn Du schreibst, dass es ein Urteil geben wird, braucht es eh keinen Vergleich mehr. Und dass bei JEDEM Gerichtsverfahren erst einmal versucht wird, einen Vergleich zu schließen, ist mir auch neu. Schon mal was von Strafrecht, Verwaltungsrecht, etc gehört? Vergleiche werden i. d. R. in Zivilsachen angestrebt, wo es um Vermögenswerte geht. Ist hier aber anders: Es geht und Stimmanteile und Stimmrechte, die das künftige Vertragsverhältnis zwiuschen DEB und ESBG regeln sollen.

    Na ja, es hat sich ein Bremerhavener zur Wort gemeldet, da muss man natürlich aus dem Bayernland erst einmal gegen halten. :respekt: Und schönen Dank für Deine juristische Belehrung.

    Buschi

    Au weia. Vielleicht liest Du mal § 278 ZPO, insbesondere Abs. I und II. Steht da was von Einschränkung auf Prozesse "um Vermögenswerte"? Eine Güteverhandlung ist im Zivilprozeß Pflicht. Zwischen "mit Juristen arbeiten" und sich juristisch auskennen ist vielleicht doch ein größerer Unterschied. Gilt übrigens wohl auch für Eishockey-News und Merkur, da liegt wohl einer ganz gewaltig daneben.

  • Aber das sollte doch niemanden überraschen, ausser diejenigen, die bislang die Augen noch nicht weit genug geöffnet hatten.

    So blind ist noch nicht einmal ein Nackmull!

    Die Frage ist doch, was der DEB/Harnos mit seiner Feststellungsklage festgestellt haben will: Kann doch nur so sein, dass er seine über 300 Stimmanteile behalten will. Wenn das Gericht jetzt schon mal andeutet, dass die Klage unbegründet ist, kann das nach meiner Rechtsauffassung nur bedeuten, dass die ESBG im Recht ist und er (Harnos) bzw. der DEB seine Klage besser zurückziehen sollte.

    Ich verstehe das komplett anders. Ich lese da eine Tendenz zu Gunsten des DEB. Die Klage ist unzulässig, weil es keinen Grund zur Klage gibt. Das könnte auch heißen, dass die ESGB hätte Klagen müssen, weil sie sich mittlerweile bei den Stimmanteilen benahcteiligt fühlt. Der DEB kann aber nicht klagen, weil er die 70 Prozent hat und diese auch gelten.

  • Vieleicht bringt das Urteil auch ne Chance für das deutschen Eishockey, sofern das Urteil für die ESBG entscheidet. Dann kann das deutsche Eishockey , unterhalb (Und mit )der DEL reformiert werden und nicht auf der Basis, wie die Stimmanteile aus 2001.

  • Au weia. Vielleicht liest Du mal § 278 ZPO, insbesondere Abs. I und II. Steht da was von Einschränkung auf Prozesse "um Vermögenswerte"? Eine Güteverhandlung ist im Zivilprozeß Pflicht

    Habe ich mir jetzt durchgelesen, gestern Abend aber keine Lust mehr drauf gehabt. Bezüglich der Güteverhandlung gebe ich Dir Recht, jedoch war hier davon die Rede hinsichtlich eines Vergleichs, was wohl nicht zutreffend sein dürfte. Vielmehr ist die Klage als unzulässig bewertet worden (wenn man der ESBG-Pressemdlung glauben darf).Folglich darf man dann wohl damit rechnen, dass die Klage abgewiesen wird. Die Begründung würde mich allerdings schon interessieren, wobei man allerdings zunächst den genauen Wortlaut der Klageschrift kennen müsste.

    Im Übrigen dürfte zunächst einmal § 256 ZPOeinschlägig sein.

    Buschi

  • Zitat

    Einige Stunden später bekam der Verein dann zwei Presseberichte Münchner
    Zeitungen zugespielt, die - journalistisch augenscheinlich unabhängig,
    da beim Termin anwesend - ein anderes Fazit des Gerichtstermines ziehen.

    pruuuuuuuuuuuuust...
    jeder bastelt es sich so wie er es braucht. die meldung des ESVK ist doch genauso tendenziös wie alle anderen wortmeldungen hierzu. ich gehe mal davon aus, das eine der angeführten quellen genau jenes schmierblatt aus dem hause Münchner Merkur/tz ist. die textpassagen sind doch genau daher. der inhalt des artikels entlarvt doch deutlich wie es um dessen "objektivität" bestellt ist.

    die argumentation ist übrigens was für ganz besonders blöde : "journalistisch augenscheinlich unabhängig, da bei termin anwesend". keine ahnung ob das gängige allgäuer logik ist, aber der haus- und hofpostille des SCR/DEB hier eine unabhängigkeit zu attestieren nur weil der eigene standpunkt unterstützt wird ist doch etwas arm. oder lächerlich, ja nach betrachtungsweise.

    Zitat

    "Herr Jäger bewegt sich auf dünnem Eis.“

    ja, Herr Jäger gegen den rest der welt. man kann ja auch gerne so tun als ob nur der böse Herr Jäger dem DEB ans bein pinkeln will und der rest der wildgewordenen 11 treudoof hinterhertrottelt. vielleicht sollte der Riesserseer anwalt mal realisieren das ein handeln gegen den mehrheitlichen willen der ESBG vereine nicht unbedingt der massstab sein sollte.

    4 Mal editiert, zuletzt von 13-G (11. Dezember 2012 um 16:44)

  • Alleine der Satz, dass Herr Jäger selbstherrlich die Stimmen auf 20 gesetzt hat ist schon eine Frechheit.

    1. Hat er das bestimmt nicht selbstherrlich (und damit alleine) so bestimmt.

    2. Da in diesen beiden Berichten nur gegen Herrn Jäger gedisst wird, lässt die Vermutung aufkommen das die Zeitung von einem ganz bestimmten Herrn gefüttert wurden ist.

    Warum feiert denn Kaufbeuren als ESBG-Gesellschafter diese "Niederlage" auf der eigenen Homepage ? Wenn man solche Geschäftspartner hat braucht man echt keine Feinde mehr...

  • Jetzt hab ich aber auch die Schnauze voll, diese blöden Gerüchtestreuer. Die Richterin hatte gesagt, dass sie die Klage für unzulässig halte, und angedeutet so auch im Februar zu entscheiden. Punkt :!: :!: :!:

    Desweiteren hat sie dem DEB klar gemacht, falls man damit nicht zufrieden ist bleibt nur ein juristischer Weg: man müsse nach dem Februar-Urteil den nächsten Gesellschafter-Beschluss anfechten und damit einen Präzedenz-Fall über die Stimmengewichte schaffen. Dies kann aber ziemlich lange dauern aufgrund der möglichen Rechtsmittel bis zu einem abschliessendem Urteil. Daher empfahl sie beiden Parteien eine gütliche Einigung.

    Ich hoffe mal jetzt ist Schluss mit "Stille Post" und das sich jeder das Ergebnis so malt wie er will. :hammer:

  • Ich persönlich hab dazu eigentlich keine Meinung mehr. Die Situation ist mittlerweile so zerfahren, dass wir hier eigentlich keine sachlich fundierte Meinung mehr bilden können. Mit Sicherheit haben beide Seiten nachvollziehbare Argumente. Von daher kann man sich hier wohl kaum auf pro ESBG bzw. pro DEB festlegen. Das wär viel zu einfach. Eigentlich vertritt hier jeder User in diesem Forum den Standpunkt, den auch sein Verein vorgibt. Ohne dabei über das generelle Problem und dessen Folge nachzudenken.

    Um jedoch in Zukunft erfolgreich und konstruktiv arbeiten zu können, müssen die Mehrheitsverhältnisse klar geregelt sein. In diesem Punkt haben beide Parteien verschiedene Standpunkte. Nachdem sich die Parteien wohl nicht mehr außergerichtlich einigen können, wär meiner Meinung nach gerichtliches Urteil die klarste Lösung. Glücklicherweise hat die Justiz in unserem Land das letzte Wort.

    Ob sich der "Gewinner" des Prozesses dann wirklich als Gewinner feiern lassen kann, ist mehr als fraglich. Egal wie diese Sache ausgeht, es wird, wie so oft im deutschen Eishockey, nur Verlierer geben. Andere Sportarten (v.a. Handball) haben sich in den letzten Jahren durch kontinuierlich gute Außendarstellung aus dem Schatten von König Fussball bewegt und sind in den medialen Vordergrund getreten. Die Handball-WM 2007 in Deutschland hat der gesamten Sportart einen wahnsinnigen Schub verliehen. Wir hatten vor wenigen Jahren auch eine Heim-WM im Eishockey. Interessiert hats neben den angestammten Eishockey-Fans wohl keinen und ein positives Signal ging im Nachhinein gesehen auch nicht aus. Stattdessen streitet man sich vor deutschen Gerichten und sorgt dafür, dass Eishockey in Deutschland weiter erfolgreich eine absolute Randsportart bleibt. Kassel vs. DEL, ESBG vs. DEL, DEB vs. DEL, ESBG vs. Bremerhaven, ESBG vs. DEB etc.... alles schon da gewesen... Wohin soll dieser Weg noch führen?

    Einmal editiert, zuletzt von ESVK_Joker (11. Dezember 2012 um 17:21)

  • Ich finds lustig, dass für manche die Meldung auf der ESBG Seite als unumstößliche Wahrheit gefressen wird, alles Gegenteilige gehöre in den Bereich Tempelritter Mythologie.

    Ich glaub beides nicht solange keine Sitzung mit Abstimmung gelaufen ist ODER aus beiden Richtungen ein deckungsgleiches Statement kommt.

  • Ich finds lustig, dass für manche die Meldung auf der ESBG Seite als unumstößliche Wahrheit gefressen wird, alles Gegenteilige gehöre in den Bereich Tempelritter Mythologie.

    Ich glaub beides nicht solange keine Sitzung mit Abstimmung gelaufen ist ODER aus beiden Richtungen ein deckungsgleiches Statement kommt.


    guten Tag

    ok EHN ist gewöhungsbedürtig

    aber d.h. also man soll der Hauspostillie des DEB, die einen GF Bader zum Messias erhebt oder einem schon öfter aufgefallen C. Demel mehr Glauben schenken
    als einem seriösen Mann wie Wilhelm Graue, der ja wahrlich nicht als Lautsprecher oder Dampfplauderer bekannt ist. Seh ich das richtig ??

    gruß aus LA


  • guten Tag

    ok EHN ist gewöhungsbedürtig

    aber d.h. also man soll der Hauspostillie des DEB, die einen GF Bader zum Messias erhebt oder einem schon öfter aufgefallen C. Demel mehr Glauben schenken
    als einem seriösen Mann wie Wilhelm Graue, der ja wahrlich nicht als Lautsprecher oder Dampfplauderer bekannt ist. Seh ich das richtig ??

    gruß aus LA

    Ruhig Blut, aufgrund einer solchen Aussage ohne Inhalt von TomFW solltest du dich nicht angesprochen fühlen. Das ist besser fürs Nervenkostüm. 8)

  • Nicht nur in den Lokalzeitungen oder auf der SCR / ESKV Hompage gibt es eine anders lautende Darstellung, sondern auch auf der Seite des DEB selbst.

    Wer hier den Mist verzapft trau ich mir bei dem Theater wirklich nicht zu sagen. Andere hier sind sich absolut sicher. Diesen Vertrauensvorschuss kann und will ich für meinen Teil niemandem zukommen lassen. Es wird schon wer recht haben, aber wer von uns kann behaupten dass er zu 100% richtig liegt? Jetzt bin ich aber gespannt :D

  • Ruhig Blut, aufgrund einer solchen Aussage ohne Inhalt von TomFW solltest du dich nicht angesprochen fühlen. Das ist besser fürs Nervenkostüm. 8)

    Ja wie soll ich denn bei meiner Einstellung zu dem Thema einen wertenden Inhalt reinpacken? Du bist schon lustig ;)

  • TomFW. Also von Wert oder wertenden Inhalten hab ich nicht gesprochen. Nur inhaltslos ist es doch wenn du von "manchen" redest. Schau mal, du kannst doch präziser sein ohne dich auf eine Seite zu schlagen. Das klappt, probiers mal aus beim nächsten Mal. ich drück dir die Daumen. :thumbsup:

  • guten Tag

    ok EHN ist gewöhungsbedürtig

    aber d.h. also man soll der Hauspostillie des DEB, die einen GF Bader zum Messias erhebt oder einem schon öfter aufgefallen C. Demel mehr Glauben schenken
    als einem seriösen Mann wie Wilhelm Graue, der ja wahrlich nicht als Lautsprecher oder Dampfplauderer bekannt ist. Seh ich das richtig ??

    gruß aus LA

    Das ist ja leider ein juristisches Thema und Juristen haben hier ja keinen guten Ruf bzw. ihre Erwähnung führt sofort zu einer Verunsachlichung der Diskussion. Ich meine aber, daß nach Durchsicht aller Artikel Folgendes feststeht:

    1. Die Klage vom DEB ist wohl unzulässig, da eine Feststellungsklage erhoben wurde, aber nach Auffassung des Gerichts kein Feststellungsinteresse gegeben ist. Ohne Feststellungsinteresse ist die Klage unzulässig und damit abzuweisen.

    2. Aber: das wäre dann eine zwar richtige, aber nur formale Entscheidung, die nichts darüber aussagt, ob die vom DEB vertretene inhaltliche Auffassung zur Stimmrechtsverteilung richtig oder falsch ist. Und dazu hat die Richterin wohl deutlich gesagt, daß die Auffassung des DEB richtig ist. Sie kommt in diesem Prozeß nur nicht zu tragen, da eben eine unzulässige Klageform gewählt wurde, die eine Entscheidung zur Sache gar nicht ermöglicht.

    3. Sollte also der DEB eine formal zulässige Klage (z.B. eine Anfechtungsklage gegen einen konkreten Beschluß, der nach der Jägerschen Stimmrechtsverteilung zustande gekommen ist) zustande bringen, so würde er wohl - jedenfalls nach der bisherigen Auffassung des Gerichts - obsiegen.

    4. Fazit:
    a. Peinlich für die Anwälte des DEB/SCR/ESVK, keine zulässige Klage zustande zu bringen. Allerdings Bestätigung der grundsätzlichen Rechtsansicht!
    b. Ohrfeige für die Anwälte aller Anderen, die zwar hier gewinnen, aber ihre Rechtsauffassung schon jetzt so nebenbei um die Ohren gehauen kriegen - sie werden Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse nach der Jägerschen Stimmrechtsformel verlieren. Und das haben sie jetzt schon vom Gericht gesagt bekommen, wenn sie also entsprechend Beschlüsse fassen, tun sie dies, obwohl sie wissen, daß die zumindest vor dieser Kammer des LG München I nicht halten werden. Damit wären jedes dadurch entstehende Chaos (Ligenzusammensetzung, Aufstige, Abstieg usw.) sie allein verantwortlich.
    c. Sieger also: kurzfristig Jäger und Freunde, mittel- und langfristig wohl eindeutig DEB.

    Und damit sind alle Voraussetzungen dafür gegeben, sich mal zusammenzusetzen und wirklich eine gütliche Lösung zu suchen. Beide Seiten haben was zu verlieen, DEB kurzfristig den Prozeß, Jäger & Co. viele weitere Prozesse. Dabei hat aber, auch wenn mir das gar nicht so gefällt, Harnos Oberwasser, er hat einfach die stärkeren Argumente, s.o. Wenn die Anwälte von Jäger & Co. was taugen, dann werden die ihren Mandanten das auch so erklären. Und dann kommt es nur darauf an, ob und wie weit alle über ihren Schatten springen können.

    So sieht´s aus, wenn man mal alle Vereinsbrillen und Vorurteile wegläßt. Und nicht mehr und nicht weniger hat übrigens auch Herr Graue gesagt.

    (Alle obigen Ausführungen nur auf der Grundlage der veröffentlichen Artikel und ausdrücklich ohne Kenntnis der Klageschrift oder -erwiderung, daher unter Vorbehalt!)

    Einmal editiert, zuletzt von Libor (11. Dezember 2012 um 18:49)