Also von ordentlicher Rechtssprechung hast du auch keine Ahnung, na dann hipp-hipp-hurra. Da steht doch deutlich, daß das Urteil noch gefällt wird. Und wie bei jedem Gerichtsverfahren versucht die Richterin erstmal, daß die Parteien einen Vergleich schließen. Ganz normal. Genauso wie eine ordentliche mündliche Anhörung zusätzlich zu den vermutlich schon eingereichten schriftlchen Argumentationen.
Nee, wahrscheinlich habe ich von Rechtsprechung keine Ahnung. Ich arbeite zwar fast jeden Tag mit Juristen und weiß von daher, wei auch so mancher Richter oder Richerin tickt - aber nee, Ahnung habe ich nicht.
Wie kommst Du darauf, dass das Gericht möchte, dass sich die Parteien vergleichen? Das lese ich da nun ganz und gar nicht heraus. Offenbar will sich auch niemand vergleichen. Im Übrigen ist es für mich etwas unverständlich, wie eine Feststellungsklage auf einen Vergleich hinauslaufen kann. Und wenn Du schreibst, dass es ein Urteil geben wird, braucht es eh keinen Vergleich mehr. Und dass bei JEDEM Gerichtsverfahren erst einmal versucht wird, einen Vergleich zu schließen, ist mir auch neu. Schon mal was von Strafrecht, Verwaltungsrecht, etc gehört? Vergleiche werden i. d. R. in Zivilsachen angestrebt, wo es um Vermögenswerte geht. Ist hier aber anders: Es geht und Stimmanteile und Stimmrechte, die das künftige Vertragsverhältnis zwiuschen DEB und ESBG regeln sollen.
Na ja, es hat sich ein Bremerhavener zur Wort gemeldet, da muss man natürlich aus dem Bayernland erst einmal gegen halten. Und schönen Dank für Deine juristische Belehrung.
Buschi