Genau so viel halte ich aber auch davon jemanden zu einer Gesellschafterversammlung einzuladen und ihm als Überraschung bei besagter Veranstaltung einen Anwalt zu präsentieren der demjenigen mitteilt, daß er absofort so gut wie nichts mehr zu sagen hat.
Wobei man aber bedenken sollte, dass der DEB in der Person von Harnos schon immer mit Anwalt vertreten war und dieser der ESBG auch juristisch einiges diktiert hat. Macht die ESBG das auch, ist das keine Übervorteilung oder Überraschung, sondern einfach nur der Ausgleich in einer Situation, in der die ESBG vorher im Nachteil war. Harnos hat doch vorher auch gesagt, dass die Stimmanteile zählen, wenn man seitens der Clubvertreter Zweifel daran hat, muss man sich eben auch juristischen Rat suchen.
Wobei mir Anwälte nicht immer sympathisch sind, aber man sollte davon wegkommen, darin ein unfaires Verhalten zu sehen. Anwälte und letztlich auch Gerichte sind einfach nur dazu da, unterschiedliche Standpunkte zu klären. Insofern halte ich auch die Feststellungsklage des Herrn Harnos für legitim, auch wenn ich seine Meinung nicht teile.