der Punkt 1.9.3. wurde so formuliert, weil es vor ein paar Jahren Nachrückerdiskussionen gab, als ein Klub der Liga wirtschaftlich ausgeschieden ist.. Und so wurde damit festgelegt, dass bei Gründen, die nicht direkt den sportlichen Aufstieg anbetreffen gemäss 1.9.2, der sportliche Absteiger aus der Bundesliga als erster Nachrücker in der Reihenfolge steht ! 1.9.3 hat aber auch eine Gültigkeit als Folgeartikel von 1.9.2. bei der sportlichen Nachrückerfolge. Denn mit dem Erreichen der sportlichen Aufstiegsqualifikation gilt der Aufsteiger als "sportlich für die 2.Bundesliga qualifiziert", ebenso wie sein eventueller Nachrücker, soweit die Aufstiegsrunde solche präsentiert und qualifiziert. Und genau deshalb stellt 1.9.3 den Bundesligaabsteiger auch als letzten in der Nachrückerfolge im Falle des sportlichen Aufstiegs ein. Spätestens mit der Absage vonn Tölz ist der Verbleib von BHV somit als sicher zu sehen.
Hier wurde nach meiner Ansicht vor allem von Funktionärsseite - aus welchen Beweggründen auch immer - völlig unnötige Diskussionen provoziert. Die Diskussionen auf seiten der Fans sind verständlich, da auf Grund mangelnder Kommunikation von Verbandsseite und der unterschiedlichen Verlautbarungen der Funktionäre verschiedene Auffassungen vorlagen und vorliegen.Hier liegt siher ein Defizit bei der bisherigen ESBG Führung, aber die hat ja jetzt gewechselt.
Sollte hier ( Fall Nachrückerregelung ) wirklich Unklarheit bestehen, obwohl das bisher den Handelnden Personen recht klar formuliert vorkam, so wird das in den nächsten Bestimmungen sicher noch deutlicher formuliert werden - die Duchführungsbestimmungen wurden in der Regel immer in der Folgesaison präzisiert, wenn es Unklarheiten gab.