Lizenz hin, Lizenz her:
Quelle: EHN
Nur zu dumm, daß die Nationalliga ähnlich zerrüttet ist wie die ESGB-Liga
Aber gut, in Bayern sagt man da "Servus".
chris
Lizenz hin, Lizenz her:
Quelle: EHN
Nur zu dumm, daß die Nationalliga ähnlich zerrüttet ist wie die ESGB-Liga
Aber gut, in Bayern sagt man da "Servus".
chris
Natürlich kann eine Kündigung in einem zivilrechtlichen Vertragsverhältnis - und das haben wir hier - auch mündlich wieder zurückgenommen werden, sofern sich alle Parteien einig sind. Und der zugehörige Beweis sind die Zeugenaussagen, das ist ein sogenannter Personenbeweis und den kann man natürlich anbringen.
In einem "richtigen" Gerichtsverfahren ist der Richter frei in der Entscheidungsfindung und der Würdigung der Beweismittel und wenn es dort - wie korken gesagt hat - einen Gegner gäbe, dann würde der gegenerische Anwalt den Punkt angreifen, warum Barnerssoi die Kündigung schickt, obwohl sich doch alle über die Rücknahme einig gewesen sind und damit gewaltig an der Glaubwürdigkeit der Zeugenaussagen rütteln. Dann könnte man noch vereidigen usw. aber das ist ja fiktiv, denn den Gegner gibt es hier nicht.
Der DEB hat kein Interesse daran, Landshut nicht in der Liga zu haben, man wollte nur die erste Runde im Schwanzvergleich mit Beck gewinnen.
Eine Kündigung kann, so sie einmal wirksam geworden ist, nicht zurückgenommen werden.
Das ist, mit Verlaub, Unsinn (siehe auch Lone Wolf).
Ja und nein.
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die keiner Bestätigung und nur in bestimmten Fällen der schriftform bedarf (z.B. Arbeitsvertrag, Mietvertrag; keine Ahnung, wie es sich bei diesem Kooperationsvertrag verhält, möglicherweise aber im Vertrag geregelt).
Eine mündliche Rücknahme einer Kündigung ist nicht möglich. Sie ist aber ein neues Angebot zur Fortsetzung (unter gleichen Bedingungen) des bisherigen Vertrages. Durch konkludentes Handeln der anderen Vertragspartei gilt die Kündgung dann wieder als zurückgenommen bzw. der Vertrag gilt als nicht gekündigt. So ist meine Sicht.
Ich finde deine Argumentation schlüssig und stimme dir zu, dass die Lizenz rechtmäßig erteilt werden wird.
Trotz allem bleibe ich dabei, dass die Lizenzverweigerung erstmal gerechtfertigt war, denn dem DEB/ESBG Lizenzierungsausschuss lag zum Stichtag lediglich die schriftliche Kündigung vor. Die "mündliche Aufhebung der Kündigung" wurde nachgereicht. Deshalb ist die Lizenzerteilung im Nachhinein i. O.
Des Weiteren bin ich der gleichem Meinung wie Lone, dass bei einer ernsthaften Auseinandersetzung, so unstrittig wie du es hier verkaufst, die bestehende mündliche Vereinbarung nicht ist.
Können wir uns dadrauf einigen? Sozusagen in Form eines außergerichtlichen Vergleichs?
Können wir uns dadrauf einigen? Sozusagen in Form eines außergerichtlichen Vergleichs?
Einverstanden.
Hätte irgendjemand einen Vorteil vom Ausschluss der Landshuter und würde gegen eine Lizenzerteilung vorgehen
Naja, eigentlich wollte ich mir das Szenario nicht mal vorstellen, aber wenn ich die Diskussion über die Punkte 1.9.2 und 1.9.3 der DuFüBest. bzgl. Nachrücker betrachte, gäbe es tatsächlich jemanden, der einen Vorteil haben könnte... Hoffentlich tritt das so nicht ein... Also aus höchstpersönlicher Sicht: So möchte ich keinen Klassenerhalt.
Auf der anderen Seite: Ich habe kein Problem damit, wenn jemand "Wind davon bekommt" und nachforscht. Man erinnere sich an die Insolvenzen der letzten Jahre wo sicherlich auch einiges im Argen lag und kritisiert wurde, dass die ESBG nicht ordentlich geprüft hat (ob die wirklich luschig waren, kann ich allerdings nicht sagen). Man stelle sich mal vor, irgendwann in der Saison platzt die Bombe und das Geschrei geht los, warum da nicht nachgehakt wurde. Oder noch schlimmer, die Fend sagt: "Ja, wir haben Gerüchte gehört, dass das was nicht stimmt. Aber die LES hat gesagt, alles wäre ok." Wie lange würde es dauern, bis jemand hier sagt, dass man doch gefälligst beim EVL hätte nachfragen sollen?
Naja, in jedem Fall verliert die Fend, egal was passiert. Wenn es ein Tritt vors Schienbein für Beck war (und das ist zwar nur eine Vermutung, aber leider Gottes keine allzu abwegige in der momentanen Situation), dann wird sie auf jeden Fall das Bauernopfer auf Seiten des DEB sein. Oder besser, der "Spielball", wie sie selbst sagte.
Und Barnerssoi? Mein Gott... Der Präsident sollte am besten wissen, wie der aktuelle Status des Koop-Vertrages ist. Wieso, verdammt noch mal, schickt der nicht einfach einen begleitenden Text mit, in dem steht: "Die Kündigung wurde mündlich durch die Vertragspartner am xx.xx.xxxx zurückgenommen". Punkt, Aus, Ende... Das Datum wäre sogar frei wählbar und keiner könnte was sagen. Das will mir einfach nicht in den Kopf, dass er die Kündigung mündlich zurücknimmt, aber nichts davon sagt. Und selbst wenn sich nur der DEB dafür interessiert... Er hat demnach ein nichtiges Dokument als Beleg zur Frau Fend geschickt. Was soll das? Und wie bitte schön soll die Frau Fend denn reagieren? Selbst wenn sie Kenntnis davon hat und nix im ESBG-Aufsichtsrat davon sagt. Kommt es später raus, tritt man ihr mit Anlauf in die Fresse, weil sie es eben gewusst hat.
die Fend hat inzwischen die Rolle von Jugendämtern im Krawall-TV übernommen: Tun diese etwas, BEVOR einem Kind etwas passiert, ist es eine zum Himmel schreiende Behördenwillkür. Passiert einem Kind etwas, ohne dass das Jugendamt vagen Hinweisen im vorfeld nachgegangen ist, wir auch auf sie eingeschlagen. Aber was man macht oder nicht macht, es ist immer falsch.
Sorry, aber das ding hat der EVL verbockt. Ich hab nicht gehört, dass Barnerssoi durch Moskau Inkasso gezwungen wurde, die Kündigung auszuhändigen oder die Frau Fend im Ninja-Style nachts in die Geschäftsstelle geschlichen ist. Und ich vermute fast, dass er auch ein kleines wenig von den Querelen im Eishockey mitbekommen hat, um zu wissen, wie sensibel das Ding ist.
Ende vom Lied: LES und EVL legen nachträglich eine schriftliche Rücknahme der Kündigung oder einen neuen Vertrag vor, es gibt einen Rüffel, die Lizenz wird erteilt, fertig. Ach ja, und sie lernen draus, dass man einfach keine Munition liefert, wenn man auf Konfrontation aus ist. Alles andere wäre nur ein weiterer Akt in der diesjährigen Schmierenkomödie.
Vielleicht geht es ja gar nicht darum in einem Verfahren zu entscheiden, ob ein Vertrag vorlag oder nicht.
Wenn das Gericht nur darüber entscheidet, das zum finalen Zeitpunkt der Lizenzvergabe ein wesentlicher Punkt (Koop-Vertrag) gefehlt hat und somit die Verweigerung der Lizenz seiten der ESBG berechtigt war, ist der Fall für das Gericht eben abgeschlossen.
Da ich aber die "Antragsschrift" der LES beim Sportgericht nicht kenne, wird wohl eher der Fall sein, dass bei Vorlage einer eidesstattlichen Erklärung durch Hr. Barnaseu (das der gekündigte Vertrag wieder durch die mündliche Einigung weiter besteht) dann dazu führen wird, dass eine Lizenz erteilt wird.
So wie ich aber den Bericht der EHN nun lese ist dies alles Mackulatur, da ich nicht glaube das sich der DEB und schon gar nicht diverse Verine von Hr. Beck erpressen lassen. Außerdem kommt noch hinzu, dass zwar die LES als Gesellschaft in eine EBEL eintreten könnte, hierzu aber auch eine Freigabe vom DEB benötigt, was sie sicher nicht machen werden (siehe auch München).
Herrn Beck wird nicht viel anderes über bleiben, wenn er weiter solche Drohgebärden aufbaut, die LES zu schließen und z.B. in "Braunau" einen neuen Club zu gründen, welche dann in die EBEL gehen können. Somit wäre wohl dann auch der komplette Nachwuchsstützpunkt in Landshut gefährdet, wenn nicht über kurz oder lang ganz tot. Wenn das die übrigen Verantwortlichen von Landshut wollen dann weiter mit Hr. Beck. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass man so was den verdienten Leuten in Landshut und Umgebung antun möchte.
Nachtrag!
Entschuldigung Hr. Barnerssoi für meine falsche Schreibweise!
Bitte liebe Landshuter, spielt einfach in der 2. Liga und nordet Euren neuen "Präsi" endlich ein. Die Liga und das Deutsche Eishockey braucht Landshut mit seinem Nachwuchsstützpunkt.
Nachtrag!
Entschuldigung Hr. Barnerssoi für meine falsche Schreibweise!
Bitte liebe Landshuter, spielt einfach in der 2. Liga und nordet Euren neuen "Präsi" endlich ein. Die Liga und das Deutsche Eishockey braucht Landshut mit seinem Nachwuchsstützpunkt.
wenn das so einfach wär würdens die Landshuter sicher rückgängig machen.
Bleibt nur zu hoffen das der Vertrag mit der LES und Hr. Beck als einzigen Gesellschafter auch mündlich zustande kam.
Bitte Hr. Barnerssoi senden Sie doch die Kündigung.
Nachtrag!
Entschuldigung Hr. Barnerssoi für meine falsche Schreibweise!
Bitte liebe Landshuter, spielt einfach in der 2. Liga und nordet Euren neuen "Präsi" endlich ein. Die Liga und das Deutsche Eishockey braucht Landshut mit seinem Nachwuchsstützpunkt.
Nur muss man sich nicht alles gefallen lassen
Das ist, mit Verlaub, Unsinn (siehe auch Lone Wolf).
Liebe Hobbyjuristen.
Unsinn ist einzig, dies als Unsinn zu bezeichnen. Die Kollegin hier stellt es in leichter Sprache auch für den Laien verständlich dar.
Unsinn ist einzig, dies als Unsinn zu bezeichnen.
*seufz*
Könnte einer dem Doktor der Rechtswissenschaften aus Rosenheim das ganze bitte noch einmal erklären. Ich hab' jetzt keine Zeit mehr.
ei ei ei was geht hier denn ab ??
da geht man mal denn Nachmittag trainieren kommt heim und schon findet man sich in der Nationalliga Österreichs wieder ...
Liebe Hobbyjuristen.
Unsinn ist einzig, dies als Unsinn zu bezeichnen. Die Kollegin hier stellt es in leichter Sprache auch für den Laien verständlich dar.
Dann lies du am Besten deinen verlinkten Text nochmals durch, denkst nach und liest ihn ggf. nochmals durch und dann kommst evtl. selbst drauf...*oh mann*
Ganz einfach ein schriftlich gekündigter Vertrag bleibt gekündigt, aus Ende.
Will man den alten Vertrag ohne Änderung wieder aufleben lassen reicht es nicht dies mündlich zu tun sondern er MUSS wieder schriftlich NEU von beiden Seiten bestägtigt werden.
Folglich zum Zeitpunkt der Lizenzeinreichung war und ist der LES/EVL ohne gültigen Koop-Vertrag.
Es wird Zeit den schnellstens schriftlich Nachzulegen, vielleicht wär es aber besser erst gar keinen zu haben und man hat dann vieleicht sogar die möglichkeit sich von dem jetzigen Hauptgesellschafter der LES mit wenigen Blesuren wieder zu trennen, und spielt brav ohne murren und klagen in der 2. Liga.
Wurde ein Koop-Vertrag schriftlich nachgereicht liegt es am wohlwollen der restlichen Gesellschafter ob der LES nachträglich eine Lizenz erteilt wird, Rechtsansprüche auf eine Lizen bestehen auf Seiten der LES nach verstreichen der Einreichungsfrist jedoch nicht. Gut streiten über alles und jedes kann man immer das zeigt die jetzige Situation mit dem LES Gesellschafter fast täglich in den Schlagzeilen.
Eigentlich sollte das auch der Hauptgesellschafter der LES inzwischen kapiert haben, sieht allerdings nicht so aus in der öffentlichkeit poltert er immer noch durch den Porzellanladen.
Sollte ihm mal mitgeteilt werden mit dem Strom geht leichter.
Liebe Hobbyjuristen.
Unsinn ist einzig, dies als Unsinn zu bezeichnen. Die Kollegin hier stellt es in leichter Sprache auch für den Laien verständlich dar.
sehr, sehr böses Eigentor....
ei ei ei was geht hier denn ab ??
da geht man mal denn Nachmittag trainieren kommt heim und schon findet man sich in der Nationalliga Österreichs wieder ...
In der Nationalliga würde Landshut allerdings alleine spielen, denn diese gibt es seit Samstag nicht mehr ...
http://www.hockeyfans.at/c/6/hockeyfans…nal-league.html
Gibt es das ganze Theater eigentlich schon als Hörspiel käuflich zu erwerben? Es ist ziemlich anstrengend jeden Tag neue Pressemitteilungen zu lesen, da ist es schon angenehmer am Strand mit einem Hörspiel zu liegen und den Eishockey-Krimi „Harnos ist jetzt mein Feind. Der muss weg!“ von Rainer Beck anzuhören.
Dann lies du am Besten deinen verlinkten Text nochmals durch, denkst nach und liest ihn ggf. nochmals durch und dann kommst evtl. selbst drauf...*oh mann*
sehr, sehr böses Eigentor....
Ach Leute, muß man es Euch jetzt mundgerecht liefern?! Dort steht doch eindeutig: "Da das Vertragsverhältnis aber durch die Kündigung (wenn Sie denn wirksam war) beendet ist, hilft nur noch eins weiter - ein neuer Vertrag." Genau das habe ich oben und immer geschrieben.
Will man den alten Vertrag ohne Änderung wieder aufleben lassen reicht es nicht dies mündlich zu tun sondern er MUSS wieder schriftlich NEU von beiden Seiten bestägtigt werden.
Nein, nein und nochmals nein. Wenn beide Seiten sich mündlich einigen: "Wir vergessen die Kündigung und lassen den alten weiterlaufen bzw. schließen einen neuen Vertrag zu den Konditionen des alten", dann ist der Vertrag gültig, egal ob der Beck da jetzt seine drei Kreuze drunter gesetzt hat oder nicht.
Jeder, der das alljährliche Spiel bei Sky mitmacht - Kündigen und bis zum letzten Tag auf das beste Angebot warten - findet in seinem Schreiben dann die Zeile "Gerne bestätigen wir ihnen die Rücknahme Ihrer Kündigung." Klar ist es faktisch ein neuer Vertrag, aber das ist wirklich Korinthenkackerei.
Und zu dem Link für die Laien: Logisch, dass eine Kündigung nicht einseitig zurückgenommen werden kann.