Leute jetzt nochmal. In den Lizenzunterlagen der Cannibals stand drin, das Status Kooperationsvertrag der selbe ist wie die letzten Jahre, ergo hat ein Koop. Vertrag bestanden der zwar zwischenzeitlich gekündigt aber dann auch wieder widerrufen wurde. Aber ab Zeitpunkt Lizenzierung hat ein Vertrag bestanden, somit fällt dieser Punkt flach und auch das Sportschiedsgericht tagt nicht, jetzt kann sich es jeder selber zusammenreimen was die nächsten Stunden-Tage passiert.
Was uns Landshutern sauer aufstößt ist das, daß Frau Fend durch die Barnassoi aktion eig. die Tatsachen verdreht hat ...
Also nochmal langsam, dass auch ich das verstehe:
In dem Formblatt kann man ankreuzen, dass keine Veränderungen beim Koop-Vertrag zum Vorjahr bestehen. Dies hat die LES gemacht. Im letzten Jahr wurde aber die Kündigung des Vertrags schriftlich ausgesprochen (1. Veränderung). Diese Kündigung wurde dann mündlich widerrufen (2. Änderung). Juristisch gesprochen, wäre keine Veränderung gewesen, wenn die Kündigung, aus welchen Gründen auch immer, nichtig gewesen wäre. Dies ist aber nicht der Fall, sonst hätte man ja auch keinen mündlichen Vertrag über das wieder Wirksamwerden der alten Vereinbarung schließen müssen. Ergo sind im Lizenzierungsantrag schlicht und ergreifend (egal ob vorsätzlich oder fahrlässig) falsche Angaben gemacht worden. Daraus folgt: Rein formaljuristisch richtigerweise keine Lizenz für die LES. Wäre anstatt fälschlicherweise "keine Änderung" anzukreuzen, kurz erläutert worden "Kündigung des Vertrags zum xx.xx.2012, Rücknahme der Kündigung am xx.xx.2012" hätte kein Problem bestanden.
Fazit: Durch die NACHTRÄGLICHE Klarstellung der tatsächlichen Gegebenheiten, wird Landshut zurecht NACHTRÄGLICH die Lizenz bekommen. Ein wirkliches Problem besteht also nicht.
Oder um es in deinen Worten auszudrücken: Was mir als Nicht-Landshuter sauer aufstößt ist, dass einige Landshuter die Tatsachen verdrehen und die alleinige Schuld für dieses Drama bei Fr. Fend bzw. dem DEB bzw. dem ESBG-Lizenzierungsausschuss suchen, obwohl der eigentliche Formfehler von der LES begangen wurde.