Die einzigen Probleme an der Sache waren, dass der DEB von der (mittlerweile hinfälligen) Kündigung wusste, sowie dass der EVL-Vorstand blauäugig die Kündigung gefaxt hat, ergo:
In Landshut hätte man sich besser absprechen sollen (Schuld beim EVL/LES), andererseits aber eine extrem schwache Aktion der Herren vom DEB (moralische Schuld DEB).