Kommt auch auf den Vertragsbeginn an, die ersten 4 Wochen in einem Beschäftigungsverhältnis hat man kein Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Falls der Vertragsbeginn noch keine 4 Wochen her ist müßte die BG gleich Verletztengeld zahlen, da es sich um einen "Arbeitsunfall" handelt....
Aber keine Ahnung ob sowas nur im normalen Berufsleben ist oder auch bei Sportlern zählt.....
Faith hat keinen Probevertrag sondern einen bis Saisonende