• Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen.

    Wollte mal fragen, wie oft eine Mannschaft pro Saison ein Spiel absagen kann (zu wenig o. verletzte Spieler) speziell BW-Liga.

    Drohen Strafen z.B. Ausschluss o. Geldstrafen ???

    Danke für eure Antworten.

  • Wenn eine Mannschaft ohne Genehmigung durch die Ligenverwaltung zu einem Meisterschaftsspiel der BW-Liga/RLSW nicht antritt, dann wird eine Konventionalstrafe von 600 Euro an den Verband fällig.

    Sollte dies zweimal in einer Saison passiert, dann scheidet die Mannschaft aus dieser Masterschaft aus. (Stand Saison 2010/2011, ich denke aber nicht, dass sich in dieser Saison da etwas groß geändert hat)

    Wie dieser Genehmigungsweg aussieht kann ich aber leider nicht sagen.

    Es geht wahrscheinlich um den ESC Bad Liebenzell, oder?


    Gruß,

  • Und die nächste Spielabsage.

    Achtung: Das Spiel fällt aus - Bad Liebenzell hat nicht genügend
    einsatzfähige Spieler, da die Neuzugänge angeblich noch nicht lizenziert
    sind.

    Es muß doch möglich sein die neuen Spieler zu lizensieren, oder ?(

    :bash: :seestars: :bash: :seestars: :bash: :seestars:

  • Naja, die ehemaligen Vereine könnten die Freigaben verweigern, z.B. wegen offenen Forderungen gegenüber diesen Spielern.

    Oder der ESC ist sich mit diesen Spielern noch nicht einig und deswegen fehlen die nötigen Unterschriften für die Lizenzierung.

  • Also in der Regel ist es so (kenn nun die Bestimmungen der BW-Liga nicht), dass man beliebig oft absagen kann - solang der Verband dem zustimmt. Um die Zustimmung zu erhalten braucht man natürlich einen guten Grund für die Absage...

  • Also in der Regel ist es so (kenn nun die Bestimmungen der BW-Liga nicht), dass man beliebig oft absagen kann - solang der Verband dem zustimmt. Um die Zustimmung zu erhalten braucht man natürlich einen guten Grund für die Absage...

    So sieht es bei uns auch aus --> siehe Post 2