Wegen dem Check evtl. von Vereinsseite.
Wegen dem anderen scheinbar von Privatpersonen.
Oh klasse dann kann man also in Zukunft darauf warten das bei jedem umstrittenen Check die Rechtsabteilung bemüht wird. Na so langsam wirds witzig in unserem Sport. Aber gut dann eben doch die Rachekiste .....nur ist dann auch klar das andere Vereine ganz ähnlich vorgehen werden in Zukunft ?!
Spasseshalber mal sollte dann gleich Serikow das gleiche mit Nelson machen und gleich ne Zivilklage dazu.
Nach 223
§ 223
Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Wenn es zu solchen Verhältnissen kommen sollte gute Nacht. Dann haben die Gerichte einiges zu tun in Zukunft. Jedes Wochende dann am besten gleich die Staatsanwälte zu den Spielen einladen---- das spart Zeit
Marty McSorley lässt grüssen.