Urteil bezüglich der Bezahlung von Probespielern

  • In meinen Augen zurecht. Vier Wochen Arbeitsleistung in Anspruch nehmen und nichts zahlen, auch keine Sozialbeiträge, das ist Ausbeutung.

  • Naja die Frage ist wie man das sieht. Der Spieler tut das ja für sich.
    Wenn ich jetzt in ner Firma gehe und dort etwas für mich privat mache, dann muss mir da ja auch keiner ein Gehalt zahlen.

  • Es sind ja nicht nur die Spieler im TryOut, die von überm Teich oder aus unteren Ligen kommen, um sich zu beweisen - es gibt ja auch TryOut-Spieler, die bisher keinen neuen Vertrag haben und sich auf die Art fithalten und mittrainieren können - und somit sicher froh über so eine Möglichkeit sind. Und ganz ehrlich, dann werden TryOut-Spieler in Zukunft eben als unbezahlte Praktikanten angemeldet und schon passt alles wieder - und ich kann die Clubs in der Hinsicht sogar verstehen.

  • Du machst ja nix privat, Du erbringst trotzdem Arbeitsleistung für die Firma.

    Du machst ja nix privat, Du erbringst trotzdem Arbeitsleistung für die Firma.

    mit was für einem Nutzen? Ist freiwilliges Training für einen (Arbeits)vertrag, eine Verpflichtung (beidseitig) gegenüber dem Möglichkeit - Geber?

  • @Bobby: auch das finde ich nicht in Ordnung. Genauso wie unbezahlte Praktika und solche Sauereien.

    Crazy Com: auch ein Praktikum ist sozialversicherungspflichtig, wenn es nicht im Rahmen einer Studienordnung vorgeschrieben ist. Da gibt es auch einige Urteile, dass sich die Bezahlung nach dem Inhalt und nicht nach dem Titelnder Arbeitsstelle zu richten hat. Und ein Probespieler, der mitspielt, erbringt ja wohl dieselbe Leistung wie ein Arbeitnehmer, so einfach ist das nicht. Zurecht.

    hutsche: im konkreten Fall hat der Spieler vier Spiele für den SCR gemacht. Damit hat er wohl unstrittig eine Leistung gebracht.

    Einmal editiert, zuletzt von Lone Wolf (18. August 2011 um 22:33)

  • Frag mich was der Blödsinn soll. Es bestand eine Übereinkunft dass der Spieler in diesem Zeitraum keine Gegenleistung für sein Engagement bekommt. In meinen Augen totale Rechtsverdreherei. Für mich hat das nichts mit Ausbeutung zu tun, der Spieler wird ja zu nichts gezwungen. Ein guter Freund von mir fährt zur Zeit täglich acht Wochen lang 45 Kilometer einfach um das Vorpraktikum für sein Studium zu absolvieren - unbezahlt versteht sich. Das lässt sich auch mehr oder weniger auf den Fall Bartlett übertragen. Er hat eben ein ,,Vorpraktikum'' beim SCR absolviert um diesen von seinen Qualitäten zu überzeugen und so eine feste Anstellung zu erreichen.

  • @Bobby: auch das finde ich nicht in Ordnung. Genauso wie unbezahlte Praktika und solche Sauereien.

    Crazy Com: auch ein Praktikum ist sozialversicherungspflichtig, wenn es nicht im Rahmen einer Studienordnung vorgeschrieben ist. Da gibt es auch einige Urteile, dass sich die Bezahlung nach dem Inhalt und nicht nach dem Titelnder Arbeitsstelle zu richten hat. Und ein Probespieler, der mitspielt, erbringt ja wohl dieselbe Leistung wie ein Arbeitnehmer, so einfach ist das nicht. Zurecht.

    hutsche: im konkreten Fall hat der Spieler vier Spiele für den SCR gemacht. Damit hat er wohl unstrittig eine Leistung gebracht.

    guten Abend

    versteh ich Dich jetzt richtig @Lone: Du bist Chef der Firma XY und ich stell mich bei Dir vor, Du bist Dir aber nicht sicher in Bezug auf meine Fähigkeiten. Darum mach ich Dir den Vorschlag 14 Tage unentgeltlich bei Dir Probe zu arbeiten.
    An sich nix verwerfliches, oder ?
    Wo liegt jetzt das Problematik ?
    Du kannst mir ja Geld bezahlen, aber welcher Chef tut denn das ?

    Und zum Thema zurück: Entweder ich bin arbeitlos - also bin ich sozialversichert - oder ich bin freischaffender Künstler, d.h. ich bin zu 99% zumindest krankenversichert oder ich bin noch anderweitig beschäftigt, aber dann kann ich das in Absprache mit meinem Noch-Arbeitgeber in meinen (unbezahlten) Urlaub machen.
    Ich seh das Problem nicht, denn die Spieler oder hier ich kommen ja auf den Arbeitgeber zu uim sich zu präsentieren und nicht umgekehrt

    Die Problematik hier seh ich nur bei AL´s, wie das mit der Krankenversicherung ist, aber auch hier würde es günstige Monatstarife auf freiwilliger Basis, die dannn der Verein übernimmt, geben

    aber der Fall Bartlett riecht stark nach "eins-dem-Baader" auswischen, sorry

    gruß aus LA

  • Ich dachte eigentlich immer schon, daß in einem Tryout-Vertrag auch ein gewisses Gehalt geregelt war. Von irgendwas muß so ein Spieler doch 1-2 Monate auch leben. Zumindest eine Art "Aufwandsentschädigung" für Verpflegung und Unterkunft hätte ich nun schon vermutet.

    chris

  • Ich dachte eigentlich immer schon, daß in einem Tryout-Vertrag auch ein gewisses Gehalt geregelt war. Von irgendwas muß so ein Spieler doch 1-2 Monate auch leben. Zumindest eine Art "Aufwandsentschädigung" für Verpflegung und Unterkunft hätte ich nun schon vermutet.

    chris

    Seien wir doch realistisch, diese Aufwandsentschädigung wird es auch geben... nur halt nicht offiziell.

  • Ich dachte eigentlich immer schon, daß in einem Tryout-Vertrag auch ein gewisses Gehalt geregelt war. Von irgendwas muß so ein Spieler doch 1-2 Monate auch leben. Zumindest eine Art "Aufwandsentschädigung" für Verpflegung und Unterkunft hätte ich nun schon vermutet.

    chris

    guten Abend

    jetzt sag bloß in Regensburg ist "diese Farbe" unbekannt ;)
    kleiner Tip: An den Ampeln sieht man sie nicht ;)

    gruß aus LA

  • Eine Klage weil ein 'Illegaler' kein Gehalt bekommen hat? :rofl: Königlich Bayrisches Amtsgericht! :rofl: Und dabei hatte man doch schon bei Königsbrunn festgestellt, ab wann man Nicht-EU-Bürger überhaupt einstellen darf? :rofl: Sorry - Hinterwäldler-Amtsgericht! Und Baader hat bei näherer Betrachtung Glück gehabt - weil nach dem Rechtstand hat es sich um einen illegalen 'Arbeitssuchenden' gehandelt? Wurde der bestraft?

    Zu dem Thema eine fast aktuelle Lektüre: http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.auslaen…bde87f3091.html :whistling:

  • Viele scheinen den Artikel garnich richtig gelesen zu haben, habe ich hier den Eindruck...

    Nicht Bartlett hat Baader zivilrechtlich verklagt, sondern ein Staatsanwalt und zwar strafrechtlich. Auch geht es nicht darum, ob der Probespieler ein Gehalt gezaht bekommt oder nicht, es geht darum dass er Leistung erbringt, ihm ein Gehalt deshalb zustehen würde (auf das der Spieler freiwillig verzichtet) und somit auch keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Und genau und nur darum geht es in dem Urteil auch, nämlich dass keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden!

    Und dann ist das Urteil auch gut so, sonst lasse ich als klammer Eishockeymanager alle meine Spieler die ganze Saison über freiwillig auf Gehalt verzichten - dass ich ihnen natürlich unter der Hand zahle - und spare mir so die Sozialversicherungsbeiträge!

  • Der US-Boy brauchte doch eine Aufenhaltsgenehmigung und eine Arbeitsgenehmigung. Also haben der Ausländerbehörde Schriftstücke vorgelegen, in denen dies geregelt war. Es sieht aber so aus, als wären diese nicht mir dem deutschen Sozialversicherungrecht überein gewesen.

    Edith:

    --> Tobi war ein wenig schneller ^^

  • Viele scheinen den Artikel garnich richtig gelesen zu haben, habe ich hier den Eindruck...

    Nicht Bartlett hat Baader zivilrechtlich verklagt, sondern ein Staatsanwalt und zwar strafrechtlich. Auch geht es nicht darum, ob der Probespieler ein Gehalt gezaht bekommt oder nicht, es geht darum dass er Leistung erbringt, ihm ein Gehalt deshalb zustehen würde (auf das der Spieler freiwillig verzichtet) und somit auch keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Und genau und nur darum geht es in dem Urteil auch, nämlich dass keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden!

    Und dann ist das Urteil auch gut so, sonst lasse ich als klammer Eishockeymanager alle meine Spieler die ganze Saison über freiwillig auf Gehalt verzichten - dass ich ihnen natürlich unter der Hand zahle - und spare mir so die Sozialversicherungsbeiträge!

    guten Morgen

    d.h. es geht eigentlich nur die sog. "Try-outler" aus dem Ausland, da ist das Urteil dann o.k.. Warum lässt er aber dann den Deutschen nicht mehr am Training teilnehmen ? Der muß ja irgendwo versichert - zumindest krankenversichert - sein: Freiwillig, bei den Eltern oder sonstwo ;)

    gruß aus LA

  • Ah, jetzt hab ich es verstanden. Ich hab da jetzt echt lange gebraucht dafür.
    Wer regelt denn die Gehälter? Jeder Verein selbst. Wo ist jetzt das Problem, wenn man nen Praktikumsvertrag mit den Spielern schliesst?

    Einmal editiert, zuletzt von LX Qnert (19. August 2011 um 08:24)