aus der Spielordnung des DEB
Zitat8. Das Abbrennen von Wunderkerzen, Feuerwerkskörpern, Bengalischen Feuern etc. während Eishockey-
Veranstaltungen in geschlossenen Hallen ist untersagt. Die entsprechenden Hinweisschilder sind im
Stadion gut sichtbar anzubringen.
die Vereine halten sich somit nur an geltende Bestimmungen und ein Zulassen von Wunderkerzen beim Einlauf der Mannschaften ist im Grunde ein "Augen zu drücken" ... mal davon abgesehen, was die örtlichen Vorschriften in den Hallen aussagen, an die sich ausrichtenden Vereine sich auch halten mpüssen.
Übrigens ein gewisses versicherungstechnisches Risiko der Veranstalter, falls es doch mal zu irgendwelchen Schäden kommen sollte. Ich kann da jeden Verein verstehen, der auf ein Verbot besteht und dieses auch durchsetzt.