Wovon spricht Seeliger da eigentlich ? Eine Nachrückerregelung gibt es in den Durchführungsbestimmungen und von einem nicht zulässigen Verzicht ist nirgends die Rede.
1.5.3 Nachrücker für den Meister der Oberliga, falls dieser, aus welche Gründen auch immer, nicht am
Spielbetrieb der 2. Bundesliga Saison 2012/2013 teilnimmt:
- Vizemeister der Oberliga