Zuschauer verweisen...

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgende Frage:

    Ein Fan hat sich über die Leistung des Schiedsrichters sehr aufgeregt und hat als dieser beim Bully in Nähe der Bande stand kräftig gegen das Glas geklopft und gerufen: "Pfeiff doch mal gescheit"
    Der Schiri hat daruf hin kurz gezögert, gepfiffen und ist zur Sprecherkabiene gefahren, kam dann wieder zurück und deutete dem Fan, dass er seinen Platz verlassen soll. Was er auch getan hat. Auf Nachfrage des Fans an der Sprecherkabine wurde Ihm gesagt, dass das Spiel erst wieder angepfiffen wird wenn der besagte "Störenfried" das Staion verlassen hat - Aussage Schiedsrichter. Er durfte auch nicht woanders sein, sondern nur ausserhalb der Halle.

    Wie sieht die Case-Book / allg Handhabung beim Verweisen eines Zuschauers aus? - Ich dachte nur wenn er (Schiedsrichter) "in Gefahr ist", also Becherwerfer oder so.
    Er kann ihn vom Platz verweisen, das weiß ich.... aber der Halle?
    Und unter welchen Voraussetzungen überhaupt... wir haben nach dem Spiel viel diskutiert deswegen und ich würde mich da gerne mal aufschlauen lassen. Sowas erlebt man ja nicht alle Tage.

    Zumal das Glas ständig bei Spielen als "Trommel" mißbracht wird und da bisher noch nie irgendwas war... ausser vll mal einem freudlichen Lächeln oder Winkens eines Unparteiischen.

  • Über Sinn und Unsinn so einer Aktion und die damit dargestellte Souveränität eines Schiedsrichters kann man natürlich streiten - aber das ergibt sich logisch aus dem allgemeinen Grundsatz, dass ein Schiedsrichter jederzeit das Spiel abbrechen darf, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr gewährleistet ist. Und Faktoren, die eine Durchführung eben nicht mehr gewährleisten, muss man sehr weit fassen. Ob das nun Stromausfall, Becherwerfer, Pyrotechnik, Fanrandale oder Beleidigungen sind - letztlich kommt es auf das subjektive Empfinden des Schiedsrichters an

    Einen Paragraphen im Wortlaut wirst Du wohl nicht finden, der explizit das Verweisen von Zuschauern regelt.

  • Über Sinn und Unsinn so einer Aktion und die damit dargestellte Souveränität eines Schiedsrichters kann man natürlich streiten - aber das ergibt sich logisch aus dem allgemeinen Grundsatz, dass ein Schiedsrichter jederzeit das Spiel abbrechen darf, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr gewährleistet ist. Und Faktoren, die eine Durchführung eben nicht mehr gewährleisten, muss man sehr weit fassen. Ob das nun Stromausfall, Becherwerfer, Pyrotechnik, Fanrandale oder Beleidigungen sind - letztlich kommt es auf das subjektive Empfinden des Schiedsrichters an

    Einen Paragraphen im Wortlaut wirst Du wohl nicht finden, der explizit das Verweisen von Zuschauern regelt.

    :pfeif:

  • Richtig. Wobei es lächerlich wird, wenn dann ein Herr Bucala die ganze Kurve räumen lassen will. ;)


    Eben...die Masse machts. Wenn paar hundert Schreien wird ein Schiri wohl kaum die ganze Kurve räumen lassen. Wenn sich dagegen einer dermaßen auffallend daneben benimmt, würde ich den auch raus bringen lassen. :thumbsup:

  • Gibts da auch eine genauere geregelte Formulierung, denn das war eine sehr lächerliche Aktion von Hr. Seckler :S

    Seckler? :D Das hat er bei nem Freiburger Heimspiel auch mal gebracht. Vor zwei/drei Jahren, oder so. War glaub ich eine Zuschauerin, die gesagt hat, dass er lächerlich pfeift, oder so was Ähnliches. Auf jeden Fall war`s nix schlimmes, weswegen ich es verstanden hätte, dass sie des Stadions verwiesen wird.
    Soweit ich mich erinnern kann, hat sie sich einfach in einen anderen Block gesetzt ;)

  • der Schiedsrichter hat nicht das Recht, einen Zuschauer oder wen auch immer der Halle zu verweisen. Dies darf nur derjenige, der das Hausrecht besitzt, also der Heimverein in Person des beauftragten Ordnungsdienstes.

  • der Schiedsrichter hat nicht das Recht, einen Zuschauer oder wen auch immer der Halle zu verweisen. Dies darf nur derjenige, der das Hausrecht besitzt, also der Heimverein in Person des beauftragten Ordnungsdienstes.


    wie meinte mal so schön einer der pfeifenden kollegen während einer unterbrechung übers plexi zu mir "ich hab spass mit den spielern wenn sie sich daneben benehmen, nimm du dir die zuschuaer vor" (da war bei uns ziemlich viel interaktion zwischen sitzplätzen und kühlbox in dem spiel). sag einer die jungs haben keinen humor. 8)

  • der Schiedsrichter hat nicht das Recht, einen Zuschauer oder wen auch immer der Halle zu verweisen. Dies darf nur derjenige, der das Hausrecht besitzt, also der Heimverein in Person des beauftragten Ordnungsdienstes.

    Danke für die Antwort.

  • Ich glaube aber auch nicht, dass das hier so passiert ist. War natürlich nicht dabei, aber könnte es nicht sein, dass der Schiri gesagt hat er pfeift das Spiel nicht mehr an bis die zuständigen Ordnungskräfte den Mann aus der Halle verwiesen haben? Dann hat er zwar dafür gesorgt, es aber nicht selbst getan.

    Einmal editiert, zuletzt von Nico (EVR) (19. Januar 2011 um 14:34)

  • der Schiedsrichter hat nicht das Recht, einen Zuschauer oder wen auch immer der Halle zu verweisen. Dies darf nur derjenige, der das Hausrecht besitzt, also der Heimverein in Person des beauftragten Ordnungsdienstes.

    Dazu mal eine Frage:

    Ich bin selber als SR unterwegs, allerdings beim Fußball. Hier kann ich sehr wohl den OD-Leiter des Heimvereins beauftragen, einen Zuschauer der Anlage zu verweisen (z.B. bei ausländerfeindlichen Äußerungen, Beleidigungen/Bedrohungen gegen mich/Spieler, ect.). Der ODL ist mein Ansprechpartner und hat dies auszuführen und sollte mir zudem die Personalien des Täters zukommen lassen (für den Fall, dass er Mitglied eines Vereins ist gibts ne Strafe für den Verein). Kann der OD die Person nicht vom Sportgelände verweisen, so wäre ich zum Spielabbruch berechtigt (natürlich muss der Vorfall schon schwerwiegend sein***).

    Kann ein EH-SR deshalb ein Spiel ebenfalls abbrechen oder nicht?

    ***PS: Bei wiederholten ausländerfeindlichen Parolen schreibt der Bay. FV einen Spielabbruch zwingend vor!

  • Ich glaube aber auch nicht, dass das hier so passiert ist. War natürlich nicht dabei, aber könnte es nicht sein, dass der Schiri gesagt hat er pfeift das Spiel nicht mehr an bis die zuständigen Ordnungskräfte den Mann aus der Halle verwiesen haben? Dann hat er zwar dafür gesorgt, es aber nicht selbst getan.

    Es war anders: Säckler kam zu uns an die Sprecherkabine, ich habe dort die Heim-Strafbank betreut, und meinte: "Ich zeige auf einen, und den soll der Sicheheitsdienst aus dem Stadion schmeissen!"

    Mehr kam vom Schiedsrichter nicht, der Sicherheitsdienst wurde informiert und die haben den Fan dann aufgefordert die Halle zu verlassen. Mehr kann ich nicht sagen!

  • der Schiedsrichter hat nicht das Recht, einen Zuschauer oder wen auch immer der Halle zu verweisen. Dies darf nur derjenige, der das Hausrecht besitzt, also der Heimverein in Person des beauftragten Ordnungsdienstes.


    Der SR darf aber meines Wissens den Ordnungsdienst auffordern, eine oder mehrere Personen des Stadions zu verweisen, oder?