so extra für dich mal eine Erklärung zu deinem Post und zu den Seiten 1- gefühlte 10.000
Quelle
Erklärung der Kassel Huskies
Kassel, den 21.07.2010: Sehr geehrte Medien/-und Pressevertreter/-innen,liebe Partner, Sponsoren und Fans der Kassel Huskies und des Eishockeysports,
seitens der DEL und mittlerweile selbst –wie die Sport Bild
veröffentlicht- seitens des Geschäftsführers der HBL wird argumentiert,
dass im Falle der Huskies die Gefahr eines gefährlichen Präzedenzfalles
bestehe. Der Geschäftsführer der DEL, Herr Tripcke, führte unlängst im
Rahmen einer Anhörung vor dem Landgericht Köln an, dass alle Profiligen
die Auffassung der DEL vertreten und mit Sorge den Fall Kassel
verfolgen würden.
Darüber hinaus wird fortwährend erwähnt, dass es für den Fall, dass die
Kassel Huskies in der kommenden Saison in der DEL spielen,
weitreichende Konsequenzen über die Grenzen des Eishockeysports hinaus
gebe bzw. geben könnte. Ebenso werden Vergleiche zum so genannten
Bosman-Urteil und zu erheblich überschuldeten Sportclubs gezogen, um
die vermeintlichen Folgen zu untermauern bzw. zu bekräftigen.
Die Kassel Huskies nehmen hierzu zum wiederholten Mal wie folgt Stellung.
Es ist schlichtweg falsch, dass die Gefahr einer solch weitreichenden
Folge bzw. eines solchen Präzedenzfalles im Fall Kassel besteht, denn
es geht es in der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen der DEL und
den Kassel Huskies in keinster Weise darum, ob ein verschuldetes
Unternehmen sich grundsätzlich seiner Schulden über ein
Insolvenzverfahren „entledigen“ kann, um im Anschluss weiter in
derselben Liga spielen zu können.
Die DEL sowie vermutlich auch alle anderen Profiligen haben
entsprechende Klauseln in ihren Statuten verankert, die genau dies
ausschließen und an denen die Kassel Huskies auch nicht rütteln.
Die Statuten der DEL besagen, dass ein Club ausgeschlossen werden KANN,
wenn über das Vermögen des Clubs ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Über das Vermögen der EC Kassel Huskies Sportmanagement GmbH wurde am
28.04.10 ein Insolvenzverfahren eröffnet, somit hätte ein Ausschluss im
Rahmen der außerordentlichen Gesellschafterversammlung am 10.05.10 mit
der notwendigen Mehrheit erfolgen können. Die Tatsache, dass zu der
Versammlung, wie auch schon im Fall Duisburg, die falsche Person
eingeladen hatte, so dass keine Gesellschafterversammlung stattfinden
konnte, kann den Huskies nicht zur Last gelegt werden.
Die Kassel Huskies hatten auch nicht auf einen Formfehler spekuliert,
sondern gehofft, im Vorfeld der Versammlung zumindest vier
Gesellschafter von der Tatsache überzeugen zu können, dass das
Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung, welches die Kassel Huskies
durchlaufen haben, nichts anderes ist als das, was in der Liga Gang und
Gäbe ist und was den Huskies durch die DEL-Geschäftsführung sogar
ausdrücklich empfohlen wurde, nämlich eine Einigung mit ihren
Gläubigern.
Die Kassel Huskies sind nach wie vor fest davon überzeugt, dass das
Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung der außergerichtlichen
Einigung mit den Gläubigern aus Fairnessgründen eindeutig vorzuziehen
ist und würde das Verfahren nur Planverfahren und nicht
Insolvenzplanverfahren heißen, hätte es wahrscheinlich überhaupt
niemanden interessiert.
Weiterhin ist es den Kassel Huskies nicht vorzuwerfen, dass die DEL es
versäumte, unter Einhaltung der jeweiligen Formvorschriften eine Woche
später zu einer weiteren außerordentlichen Gesellschafterversammlung
einzuladen, in der der rechtswirksame Beschluss, die Huskies
auszuschließen, wohl ebenfalls noch möglich gewesen wäre.
Die Rechtsprechung des OLG Köln ist eindeutig und auch plausibel. Ein
Club kann ausgeschlossen werden, sobald das Insolvenzverfahren eröffnet
wurde, NICHT aber, wenn die Sanierung des Clubs bereits so weit
fortgeschritten ist, dass keine vernünftigen Zweifel an der Gesundung
des Clubs bestehen.
Am 19.05. hat die Gläubigerversammlung dem Insolvenzplan einstimmig
zugestimmt und der Insolvenzplan wurde durch das AG Kassel bestätigt.
Somit ist die EC Kassel Huskies Sportmanagement GmbH faktisch
entschuldet und ein Ausschluss nicht mehr gerechtfertigt.
Die DEL hat es schlichtweg versäumt, die Kassel Huskies rechtzeitig auszuschließen, das ist alles.
Über diesen Lapsus täuscht sie jedoch gern hinweg und versucht, von
ihren eigenen Fehlern abzulenken, indem sie die Öffentlichkeit als auch
die Medien völlig unnötigerweise aufstachelt sowie das Thema
dramatisiert. Bedauerlicherweise mit Erfolg, wie man an der
Berichterstattung diverser Medien sieht, obwohl dieser Schachzug
eigentlich leicht zu durchschauen ist.
Auch hat die Vorgehensweise der Kassel Huskies nicht zur Folge, dass
angeblich das Lizenzierungsverfahren in allen Sportarten künftig nicht
mehr praktikabel sein solle. Wenn wie vorliegend der Prüfer im
Lizenzverfahren zu einem eindeutig falschen Ergebnis kommt, ist dies
selbstverständlich gerichtlich überprüfbar, wir befinden uns immerhin
in einem Rechtsstaat. Ob dafür ein ordentliches oder ein Schiedsgericht
zuständig ist, kann nur von Fall zu Fall entschieden werden. Im Fall
der DEL sind die Kassel Huskies der Rechtsauffassung, dass die
Schiedsklausel unwirksam ist, so dass die ordentlichen Gerichte
zuständig sind.
Dies hat aber nichts mir der grundsätzlichen Tatsache zu tun, dass ein
Lizenzierungsverfahren sinnvoll und wichtig ist. Es wird auch seinen
Platz in den Statuten des Sports behalten, der Fall der Kassel Huskies
hat damit nichts zu tun.
Die Kassel Huskies können sowohl an die Öffentlichkeit, die Vertreter
der Profiligen als auch an die Medien nur appellieren, die Geschehnisse
noch einmal etwas kritischer zu durchleuchten bzw. zu hinterfragen.