ich hatte es beim letzten hna-Artikel schon geschrieben, darf es aber in Anbetracht der neuen Meldung wiederholen:
Ich würde nicht damit rechnen, das DK-Geld im Falle eines Ausschlusses wiederzuerhalten. Die Voraussetzungen für eine Klage von Dr. Hell gegen die Rückerstattung sind gegeben. Denn das ganze als Underkonto zu bezeichnen, ist ja wohl eindeutig ein Formfehler (zum wiederholten Male. und da die hna ja keine Fehler macht...). Da hilft erstmal ne eV. Und einer nahezu sanierten und absolut schuldenfreien GmbH dann anschließend Gelder zu entziehen, geht doch bestimmt nicht. Sein Spezl in Köln wirds schon richten.
Es bleibt natürlich jedem DK-Käufer die Möglichkeit, vor dem BGH Beschwerde einzulegen. Diejenigen, die es tun, bekommen dann von Dr. Hells Schwippschwager 100% rückerstattet, alle anderen nur 20%. Und die haben sich gefälligst darüber enthusiastisch zu freuen, schließlich bekämen sie sonst gar nix.
....dies war ein Auszug aus einem in den Bergen südlich des Harzes gefunden Lehrbuch mit dem Titel "Geldverbrennen leicht gemacht", Untertitel "Dr. Hellsome...oder wie ich lernte, die MuFu zu lieben".
PS: wer Sarkasmus findet, darf ihn behalten.