das von dir angesprochen "Anderkonto" war doch aber in der HA als "Underkonto" bezeichnet. Da in Kassel ja immer alles peinlich genau genommen wird, würde ich mir keine Dauerkarte kaufen. Nicht dass Dr. Hell hinterher mit einstweiligen Verfügungen wg. Formfehlern die Gelder einbehält. Ein Schelm, wer böses dabei denkt.
Gratuliere, Dir ist noch nie ein Schreibfehler unterlaufen?
Ansonsten bietet ein anwaltliches "Anderkonto" die Sicherheit für DK Käufer keine Verluste hinnehmen zu müssen! Könnte zum Vorbild für alle Wackelkandidaten taugen!
Deine Meinung war dass es erforderlich war. Also bei Verweigerung der Spiellizenz am 02.07 war es erforderlich und beim Lizenzentzug am 28.05 nicht, da ist man ja gleich zum LG Köln gegangen. Jetzt erklär mir deine logig.
Weil die Einstweilige Verfügung des Landgerichts die Verweigerung der Spiellizenz am 02.07. bereits einschloss!
Des weiteren vermute ich, du verwechselst etwas, was ja mittlerweile nicht wirklich verwunderlich ist.
Im ersten Zitat ging es um die DEL Schiedsgericht Verhandlung über die sich Westhelle echauviert hat.
Im zweiten Zitat ging es um den Einspruch der DEL zum Abschluss des Insolvenzverfahrens.