"A tutto c'e rimedio fuor che alla morte."
("Gegen alles gibt es ein Mittel außer gegen den Tod.")
Also warten wir mal ab, was Dr.Hell diesmal aus dem Hut zaubert...
"A tutto c'e rimedio fuor che alla morte."
("Gegen alles gibt es ein Mittel außer gegen den Tod.")
Also warten wir mal ab, was Dr.Hell diesmal aus dem Hut zaubert...
Ich verstehe die Aufregung nicht. Es war doch klar, dass das OLG München irgendwann über die Vollstreckung des Schiedsurteils urteilen muss. Nun ist der Termin halt auf den 24.08. angesetzt. So what?
Es gibt auch zig Möglichkeiten das Verfahren an sich in die Länge zu ziehen, insofern rechne ich nicht mit einer Entscheidung am 24. Falls dem aber doch so sein sollte und falls das OLG die Rechtmäßigkeit des DEL-Schiedsgerichtes bestätigen sollte, mach ich definitiv ne Flasche Schampus auf.
Ich verstehe die Aufregung nicht. Es war doch klar, dass das OLG München irgendwann über die Vollstreckung des Schiedsurteils urteilen muss. Nun ist der Termin halt auf den 24.08. angesetzt. So what?
jo klar der Krug geht so lang zum Brunnen,
bis die Axt im Haus den Zimmermann erschlaegt...
Leider geht aus dem EHN-Artikel nicht hervor, ob das das Wunschdenken von Herrn Sturm ist oder ob es dafür stichhaltige Belege gibt.
guten Abend
man kann über die EHN denken wie man will, aber was die Kasseler Hauszeitungen so von sich geben, da mußt man sich wirklich fragen, was die den ganzen Tag tun http://www.extratip.de/index.php?artikel=52199
bis jetzt dachte ich immer, man klagt gegen die Zusammensetzung des Schiedsgerichts und dass Kassel davon nix gewußt hat, aber siehe da
der Extratip spricht davon, dass Westhelle gegen das Schiedsgericht wegen Befangenheit geklagt hat
ja was denn jetzt ????
Gruß aus LA
P.S. im übrigen hört man da im Interview mal ganz andere Töne von Westhelle bis jetzt hats immer gehißen: Wir haben Recht und hör,hör: aufeinmal zieht da jemand den sog. "Worst-Case" in Erwägung
jo klar der Krug geht so lang zum Brunnen,
bis die Axt im Haus den Zimmermann erschlaegt...
Keine Ahnung wovon Du sprichst.
bis die Axt im Haus den Zimmermann erschlaegt...
Der Spruch geht doch anders: Die Axt im Haus erspart den Scheidungsanwalt.
Alles anzeigenguten Abend
man kann über die EHN denken wie man will, aber was die Kasseler Hauszeitungen so von sich geben, da mußt man sich wirklich fragen, was die den ganzen Tag tun http://www.extratip.de/index.php?artikel=52199
bis jetzt dachte ich immer, man klagt gegen die Zusammensetzung des Schiedsgerichts und dass Kassel davon nix gewußt hat, aber siehe da
der Extratip spricht davon, dass Westhelle gegen das Schiedsgericht wegen Befangenheit geklagt hat
ja was denn jetzt ????
Gruß aus LA
P.S. im übrigen hört man da im Interview mal ganz andere Töne von Westhelle bis jetzt hats immer gehißen: Wir haben Recht und hör,hör: aufeinmal zieht da jemand den sog. "Worst-Case" in Erwägung
Westhelle macht auf Optimismus, die DEL macht auf Optimismus. Klappern gehört zum Handwerk. Warten wir bis Dienstag ab.
Jetzt muss ich aber doch nochmal nachfragen:
1. In Kassel glaubt man am 24.8. zu gewinnen.
2. Man glaubt (oder weiß nicht oder hofft), dass das Gericht aber gar nicht zuständig ist.
Also was macht man denn dann, wenn man gewinnt? Dann verliert man 2 Tage später in Köln, weil man da auch gewonnen hat? Sehr verwirrend.
Glaubt außerhalb Nordhessens eigentlich noch jemand, dass man in München einen Gerichtstermin verschiebt, weil man die Info von einem anderen OLG haben will, für was man zuständig ist? Wenn dem so wäre, würde man dann nicht lieber am 27.8. verhandeln?
PS: Danke an alle, die dass und das und wider und wieder unterscheiden können, manche Posts muss man 3x lesen
Tja, das ist genauso kurios wie die Tatsache, dass
- man laufend über die DEL herzieht, aber Teil dieser ist
- man genau gegen diese vor ordentlichen Gerichten gegen den Vollzug von Entscheidungen klagt
- Gremien dieser als nicht zuständig oder ordnungsgemäß ansieht und dagegen klagt
- eine Insolvenz am abwicklen ist und gleichzeitig die Konsequenzen davon negiert und nicht tragen will, wegen Formfehlern, nicht wegen der Tatsache einer Insolvenz ansich
- keine Lizenz bekommen hat mangels Wirtschaftlichkeit und auch deswegen nicht klagt, sondern wegen Formfehler im Prozess der Feststellung dieser und der Umsetzung des Beschlusses
- ...und immer noch meint, das legt sich alles schon irgendwann, weil, man hat ja Recht.....
Fragen über Fragen...
Froehn, ich versuch das jetzt mal zu erklären:
1. Man glaubt in Kassel, dass man gewinnt, weil man
a) vor weltlichen Gerichten GRUNDSÄTZLICH Recht hat
und
b) Dr. Westhelle das sagt.
Sollte man NICHT recht bekommen, gibt es schon eine hinterlegte EV, Klage, was auch immer, was die Zuständigkeit des OLG München ausschliesst.
Sollte man doch recht bekommen, gibt es eine ZUSÄTZLICHE EV, KLage, was auch immer, welche die EV, Klage, oder was auch immer, dass das OLG MÜnchen nicht zuständig wäre, ausschließt. Klingt komisch, ist aber so.
2. siehe weiterführende Erklärung zu erstens.
3. Am 27.08. geht gar nicht - da ist "all you can eat" beim Steakhouse Asa**** - da müssen alle hin. (Aus Esthetikgründen habe ich das Ganze vom Chinesen in ein Steakhouse gelegt - ich möchte NICHT als Waldmensch bezeichnet werden...)
4. In Bayern wird so manches verschoben, haben wir letztens auch gemacht - das Wetter war einfach nicht für Biergarten geeignet.
PS: Danke an alle, die dass und das und wider und wieder unterscheiden können, manche Posts muss man 3x lesen
Ja, das musste ich in deinem Satz in der Tat auch. Ich glaube, ihn folgendermaßen entschlüsseln zu können: "Danke an alle, die das Für und Wider unterscheiden können..."
Psy
Jetzt muss ich aber doch nochmal nachfragen:
Du stellst Fragen , aber ich könnte die ergänzen.
Man hat das OLG bemüht um feststellen zu lassen ob das Schiedsgericht überhaupt rechtmäßig ist.
Später reichte man man eine Nichtigkeitsklage in Köln ein.
Was die in Köln entscheiden sollen weiß ich nicht, da fehlt mir das Rechtsverständnis.
OLG München entscheidet zb. alles in Ordnung und die Nichtigkeitsklage in Köln soll DAS dann korrigieren, indem da dann entschieden wird das OLG München hätte unrecht. Au man, das geht in einen Normalschädel nicht hinein.
Ja, das musste ich in deinem Satz in der Tat auch. Ich glaube, ihn folgendermaßen entschlüsseln zu können: "Danke an alle, die das Für und Wider unterscheiden können..."
Psy
Nein, er meinte: PS: Danke an alle, die den Unterschied von sowohl 'dass' und 'das' als auch 'wider' und 'wieder' kennen. Manche Posts muss man 3x lesen
Naja, ich gehe mal eher davon aus, dass in Müchen pro DEL entschieden wird. Aber als Richter würde es mich schon irgendwie stören, wenn eine Partei meint, ich sei gar nicht zuständig. Sowas wird jawohl vorher geprüft und nicht von der gleichen Instanz in Köln, selbst wenn dort andere Verfahren laufen und die Richter daher involviert sind.
Wenn man da Zweifel hätte würde man eben warten und mal schauen, was die Jungs im Westen so veranstalten. Doc W. war in der Vergangenheit auch zuversichtlicher. Tendenz also pro DEL (aber auf hoher See und vor Gericht...).
Wenn zuerst das OLG Köln "dran" gewesen wäre, dann wäre wohl die EV bestätigt worden. Ist doch aber egal, weil dann das OLG München eh das letzte Wort gehabt hätte. Natürlich nur, solange die Saison noch nicht begonnen hat, was ja sowieso der springende Punkt ist.
Wie schräg die ganze Diskussion ist, zeigt doch, dass Kassel gar nicht an der Sitzung zur Wahl des Schiedsgerichts selber teilnahm,aber, im Gegensatz zu allen anderen Gesellschaftern, genau weiß, dass nicht gewählt wurde. Falls aber doch gewählt wurde (Widerspruch insich), dann nichtig.
Kleiner Tipp an dieser Stelle: Mit dem Fachwissen einfach mal hingehen und die anderen aufklären, dann ordentlich wählen.
@Psy: Bei meinem letzten Satz vorhin gebe ich dir absolut recht.
Alles anzeigenNaja, ich gehe mal eher davon aus, dass in Müchen pro DEL entschieden wird. Aber als Richter würde es mich schon irgendwie stören, wenn eine Partei meint, ich sei gar nicht zuständig. Sowas wird jawohl vorher geprüft und nicht von der gleichen Instanz in Köln, selbst wenn dort andere Verfahren laufen und die Richter daher involviert sind.
Wenn man da Zweifel hätte würde man eben warten und mal schauen, was die Jungs im Westen so veranstalten. Doc W. war in der Vergangenheit auch zuversichtlicher. Tendenz also pro DEL (aber auf hoher See und vor Gericht...).
Wenn zuerst das OLG Köln "dran" gewesen wäre, dann wäre wohl die EV bestätigt worden. Ist doch aber egal, weil dann das OLG München eh das letzte Wort gehabt hätte. Natürlich nur, solange die Saison noch nicht begonnen hat, was ja sowieso der springende Punkt ist.
Wie schräg die ganze Diskussion ist, zeigt doch, dass Kassel gar nicht an der Sitzung zur Wahl des Schiedsgerichts selber teilnahm,aber, im Gegensatz zu allen anderen Gesellschaftern, genau weiß, dass nicht gewählt wurde. Falls aber doch gewählt wurde (Widerspruch insich), dann nichtig.
Kleiner Tipp an dieser Stelle: Mit dem Fachwissen einfach mal hingehen und die anderen aufklären, dann ordentlich wählen.
@Psy: Bei meinem letzten Satz vorhin gebe ich dir absolut recht.
Nabend Froehn,
bei 12 verschiedenen Verfahren kann man schon mal etwas durcheinander bringen, das ist dir auch passiert.
Es zweifelt niemand an dass für das DEL Schiedsgericht ( Sitz in München ) das OLG München zuständig ist. Was angezeifelt wird ist Zuständigkeit von Schiedsgerichen bei einem Ausschluss, das dürfen laut Westhelle nur ordentliche Gerichte. Er zweifelt also die gesammte Schiedsgerichtsbarkeit im Sport an. Deshalb stellt er in Köln einen Nichtigkeitsantrag.
In München geht es darum ob ein ohnehin nicht zuständiges Schiedsgericht einen gültigen Vertrag mit der DEL hat, die Richter rechtmässig gewählt wurden und die Zusammensetzung richtig war.
Vom Verständnis her kann man da Westhelle schon Recht geben dass es eigentlich sinnvoller wäre erst die Kölner entscheiden zu lassen ob ein Schiedsgericht überhaupt für einen Ausschluss zuständig ist, das würde aber erst im Oktober passiern.
Aber mal im Ernst, die Nichtigkeitsklage ist doch ein Witz da Schiedsgerichte " weltweit " anerkannt sind. Das ist nur eine hilflose Aktion von Westhelle ein Urteil vom OLG München nach hinten zu schieben. Beim OLG München wird man sehr wohl wissen dass solche Schiedsgerichte weltweit anerkannt und zuständig sind. Da wird westhelle mit Sicherheit keinen Erfolg haben.
Westhelle könnte mit seiner Ansicht die ganze Schiedsgerichtsbarkeit im Sport auf den Kopf stellen, dafür müsste er aber bis Den Haag gehen und es würde Jahre dauern. Bis dahin weiß in Kassel niemand mehr was Eishockey überhaupt ist.
Ein dt. Gericht kann nur nach den gültigen Bestimmungen urteilen und da kann so eine Nichtigkeitsklage einfach nur abgeschmettert werden.
Falls das OLG München feststellt dass die DEL einen gültigen Vertrag mit dem Schiedsgericht hat, die Richter rechtmässig gewählt wurden und die Zusammensetzung beim Schiedsspruch auch gestimmt hat dann ist Kassel raus, egal was das OLG Köln 2 Tage später entscheidet. Da in Köln ist wieder ne andere Baustelle und hat mit der Nichterteilung der Lizenz nichts zu tun
By the way: Ein Richter am OLG München ist Rainer Koch, einer der bekanntesten "Sportrichter", der viele Jahre dem DFB-Sportgericht vorstand und vorsteht. Kompetenz ist dort vorhanden.
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Neeein, das Eine hat mit dem Anderen natürlich nichts zu tun.
Die wissen in Kassel genau das es am Dienstag vorbei ist, nur gibt man es nicht zu.
Vielleicht werden dann einige Dr.Westhelle mal hinterfragen ob es nicht doch besser gewesen wäre den weg in die 2. Liga oder Oberliga zu gehen.
Westhelle kann es egal sein er hat sich mit Kassel die Taschen voll gemacht, die Huskys werden ihm ziemlich egal sein.Er hat sich am Klub schön bereichert.
Hallo zusammen
sollte Kassel vor dem OLG München recht bekommen (was ich nicht hoffen will ), würde das die ganzen Regularien im Sport erschüttern. Dann wäre es möglich, kaputte Vereine mit dem Mittel der Planinsolvenz zu sanieren und die Gläubiger alt aussehen zu lassen. In dem Fall würde ich mir als Unternehmer allerdings genau überlegen, Aufträge von Sportvereinen entgegenzunehmen, sollte es wirtschaftlich auch anders gehen. Über die Folgen will ich heute noch gar nicht nachdenken.
Also hoffen wir mal, das München vernünftig im Sinne des Sports entscheidet.
das OLG München entscheidet doch nur darüber, ob da schiedsgericht rechtens war oder nicht. wenn ja, wird sich das OLG Köln daran orientieren, wenn nein - bl.öd gelaufen, dann entscheidet 2 tage später das Kölner OLG darüber ob ausschluss wirksam oder nicht...