Die Kassel Huskies sind faktisch tot - war: Kassel Huskies-Sammelthread

  • so extra für dich mal eine Erklärung zu deinem Post und zu den Seiten 1- gefühlte 10.000 :D

    Quelle

    http://huskies-online.de/


    Erklärung der Kassel Huskies


    Kassel, den 21.07.2010: Sehr geehrte Medien/-und Pressevertreter/-innen,liebe Partner, Sponsoren und Fans der Kassel Huskies und des Eishockeysports,


    seitens der DEL und mittlerweile selbst –wie die Sport Bild
    veröffentlicht- seitens des Geschäftsführers der HBL wird argumentiert,
    dass im Falle der Huskies die Gefahr eines gefährlichen Präzedenzfalles
    bestehe. Der Geschäftsführer der DEL, Herr Tripcke, führte unlängst im
    Rahmen einer Anhörung vor dem Landgericht Köln an, dass alle Profiligen
    die Auffassung der DEL vertreten und mit Sorge den Fall Kassel
    verfolgen würden.


    Darüber hinaus wird fortwährend erwähnt, dass es für den Fall, dass die
    Kassel Huskies in der kommenden Saison in der DEL spielen,
    weitreichende Konsequenzen über die Grenzen des Eishockeysports hinaus
    gebe bzw. geben könnte. Ebenso werden Vergleiche zum so genannten
    Bosman-Urteil und zu erheblich überschuldeten Sportclubs gezogen, um
    die vermeintlichen Folgen zu untermauern bzw. zu bekräftigen.


    Die Kassel Huskies nehmen hierzu zum wiederholten Mal wie folgt Stellung.


    Es ist schlichtweg falsch, dass die Gefahr einer solch weitreichenden
    Folge bzw. eines solchen Präzedenzfalles im Fall Kassel besteht, denn
    es geht es in der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen der DEL und
    den Kassel Huskies in keinster Weise darum, ob ein verschuldetes
    Unternehmen sich grundsätzlich seiner Schulden über ein
    Insolvenzverfahren „entledigen“ kann, um im Anschluss weiter in
    derselben Liga spielen zu können.


    Die DEL sowie vermutlich auch alle anderen Profiligen haben
    entsprechende Klauseln in ihren Statuten verankert, die genau dies
    ausschließen und an denen die Kassel Huskies auch nicht rütteln.


    Die Statuten der DEL besagen, dass ein Club ausgeschlossen werden KANN,
    wenn über das Vermögen des Clubs ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
    Über das Vermögen der EC Kassel Huskies Sportmanagement GmbH wurde am
    28.04.10 ein Insolvenzverfahren eröffnet, somit hätte ein Ausschluss im
    Rahmen der außerordentlichen Gesellschafterversammlung am 10.05.10 mit
    der notwendigen Mehrheit erfolgen können. Die Tatsache, dass zu der
    Versammlung, wie auch schon im Fall Duisburg, die falsche Person
    eingeladen hatte, so dass keine Gesellschafterversammlung stattfinden
    konnte, kann den Huskies nicht zur Last gelegt werden.


    Die Kassel Huskies hatten auch nicht auf einen Formfehler spekuliert,
    sondern gehofft, im Vorfeld der Versammlung zumindest vier
    Gesellschafter von der Tatsache überzeugen zu können, dass das
    Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung, welches die Kassel Huskies
    durchlaufen haben, nichts anderes ist als das, was in der Liga Gang und
    Gäbe ist und was den Huskies durch die DEL-Geschäftsführung sogar
    ausdrücklich empfohlen wurde, nämlich eine Einigung mit ihren
    Gläubigern.


    Die Kassel Huskies sind nach wie vor fest davon überzeugt, dass das
    Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung der außergerichtlichen
    Einigung mit den Gläubigern aus Fairnessgründen eindeutig vorzuziehen
    ist und würde das Verfahren nur Planverfahren und nicht
    Insolvenzplanverfahren heißen, hätte es wahrscheinlich überhaupt
    niemanden interessiert.


    Weiterhin ist es den Kassel Huskies nicht vorzuwerfen, dass die DEL es
    versäumte, unter Einhaltung der jeweiligen Formvorschriften eine Woche
    später zu einer weiteren außerordentlichen Gesellschafterversammlung
    einzuladen, in der der rechtswirksame Beschluss, die Huskies
    auszuschließen, wohl ebenfalls noch möglich gewesen wäre.


    Die Rechtsprechung des OLG Köln ist eindeutig und auch plausibel. Ein
    Club kann ausgeschlossen werden, sobald das Insolvenzverfahren eröffnet
    wurde, NICHT aber, wenn die Sanierung des Clubs bereits so weit
    fortgeschritten ist, dass keine vernünftigen Zweifel an der Gesundung
    des Clubs bestehen.


    Am 19.05. hat die Gläubigerversammlung dem Insolvenzplan einstimmig
    zugestimmt und der Insolvenzplan wurde durch das AG Kassel bestätigt.
    Somit ist die EC Kassel Huskies Sportmanagement GmbH faktisch
    entschuldet und ein Ausschluss nicht mehr gerechtfertigt.

    Die DEL hat es schlichtweg versäumt, die Kassel Huskies rechtzeitig auszuschließen, das ist alles.


    Über diesen Lapsus täuscht sie jedoch gern hinweg und versucht, von
    ihren eigenen Fehlern abzulenken, indem sie die Öffentlichkeit als auch
    die Medien völlig unnötigerweise aufstachelt sowie das Thema
    dramatisiert. Bedauerlicherweise mit Erfolg, wie man an der
    Berichterstattung diverser Medien sieht, obwohl dieser Schachzug
    eigentlich leicht zu durchschauen ist.


    Auch hat die Vorgehensweise der Kassel Huskies nicht zur Folge, dass
    angeblich das Lizenzierungsverfahren in allen Sportarten künftig nicht
    mehr praktikabel sein solle. Wenn wie vorliegend der Prüfer im
    Lizenzverfahren zu einem eindeutig falschen Ergebnis kommt, ist dies
    selbstverständlich gerichtlich überprüfbar, wir befinden uns immerhin
    in einem Rechtsstaat. Ob dafür ein ordentliches oder ein Schiedsgericht
    zuständig ist, kann nur von Fall zu Fall entschieden werden. Im Fall
    der DEL sind die Kassel Huskies der Rechtsauffassung, dass die
    Schiedsklausel unwirksam ist, so dass die ordentlichen Gerichte
    zuständig sind.


    Dies hat aber nichts mir der grundsätzlichen Tatsache zu tun, dass ein
    Lizenzierungsverfahren sinnvoll und wichtig ist. Es wird auch seinen
    Platz in den Statuten des Sports behalten, der Fall der Kassel Huskies
    hat damit nichts zu tun.


    Die Kassel Huskies können sowohl an die Öffentlichkeit, die Vertreter
    der Profiligen als auch an die Medien nur appellieren, die Geschehnisse
    noch einmal etwas kritischer zu durchleuchten bzw. zu hinterfragen.

    Einmal editiert, zuletzt von Horeijho (5. August 2010 um 20:16)

  • Das dt. Insolvenzrecht sieht vor dass ein Club während der Dauer des Insolvenzverfahrens nicht die Existenzgrundlage genommen werden darf.

    Da magst Du zwar recht haben aber............
    Bereits die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens berechtigt zum Auschluss weil es den Gesellschaftern nicht zumutbar ist dass fremde Zugriff auf die Anteile des Gesellschafters haben. Auch ein OLG Urteil. Ich weiß leider die Fundstelle nicht mehr aus dem Kopf aber ich kann dazu nur sagen dass ich das 100% einschließlich der Begründung sehr ganau und aufmerksam gelesen habe in der Urteilsbegründung.

    Ansonsten würde das Kündigungsverbot das freie Verfügungsrecht über das Eigentum verhindern und den Vermieter zwingen Verluste hinzunehmen. Das wage ich zu bezweifeln, das werde ich zumindest mal nachfragen. Dazu müssten dann die Mieten fließen (geflossen sein), es da gibt es noch einige Punkte die ich hier offen sehe, was ich aber im Detail nicht kenne.

    Am Ende sind wir wieder am Anfang. Es gibt einen klar definierten Auschlussgrund, ist der gültig oder eben nicht.
    Die Gesellschafter haben ja festgeschrieben .... InsoErföffnung .... Auschluss zulässig.
    Alles andere ist genau genommen nur Nebenschauplatz was aber trotzdem zu einer Entscheidung führen kann.
    Ein Grundsatzurteil wird es wohl nur dann geben wenn alles andere nicht greift.

  • Lt. HNA vom 19.07.10 wollte der Fanbeauftragte doch...
    Breiter wird sich nach dem Termin vor dem Kölner Landgericht am 3. August in einem offenen Brief an alle Fanbeauftragten und DEL-Klubs wenden

    Ist wohl Hr. W. noch nicht zu gekommen, denn ne eigene Meinung haben ja die Schlittenhunde nicht mehr.

    Hoffentlich ist dieses Trauma bald zu Ende, und die sind von der Hockeykarte verschwunden!
    So ein unsportliches und arrogantes Verhalten habe ich noch nie erlebt.
    Einfach nur eine Schande für das deutsche Eishockey!!

  • Beispiel: Die Existenzgrundlage eines Kaufhauses in das Ladenlokal, der Vermieter darf während des Insolvenzverfahrens den Mietvertrag nicht kündigen. Auch andere Verträge bleiben bestehen.
    Bei einem Eishockeyclub ist die Existenzgrundlage die Liga.


    Nein, die Existenzgrundlage eines Eishockeyclubs ist das Eishockey, nicht die erste Liga. Die Huskies hätten nach erfolgreichem Insolvenzplan in Liga 2 weiterspielen können - aber das wollten sie nicht.
    Sollte das gegen das Insolvenzrecht verstoßen, dann kann man wirklich alle deutschen Profiligen zumachen. Denn wenn man während einer Insolvenz nicht absteigen darf, wieso sollte dann irgendjemand absteigen?


  • Nein, die Existenzgrundlage eines Eishockeyclubs ist das Eishockey, nicht die erste Liga. Die Huskies hätten nach erfolgreichem Insolvenzplan in Liga 2 weiterspielen können

    Ist das tatsächlich so? Ich kenne die Kooperationsverträge und Durchführungsbestimmungen nicht.

  • Ist das tatsächlich so? Ich kenne die Kooperationsverträge und Durchführungsbestimmungen nicht.


    Yo, zumindest hätten sie eine Berechtigung an der Lizenzierung zur zweiten Liga zugelassen zu werden. Wirtschaftliche Voraussetzungen müssen aber natürlich dann schon gegeben sein. War ja damals bei Schwenningen genauso.

    chris

  • Die Statuten der DEL besagen, dass ein Club ausgeschlossen werden KANN,
    wenn über das Vermögen des Clubs ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

    Die Statuten sagen:
    Wird über das Vermöges eines Gesellschafters das Isolvenzverfahren eröffent ist der Auschluss zulässig.

    Nicht kann, nicht wichtiger Grund, einfach nur zulässig.
    Quelle: Auszug aus den Statuten veröffentlicht von Herr Dr. Westhelle. Reicht das als Quelle oder ist die auch unglaubwürdig?

    Wenn also der Auschluss bei fast abgeschl. Insolvenz NICHT zulässig ist, dann ist die frage warum steht da zulässig? (Die Eröffnung ist ja doch unstrittig)
    Was wiederum heißt, der Passus ist rechtlich nicht in Ordnung weil dieses zulässig sonst eine Einschränkung beinhalten müsste.
    Jetzt darfst mir sicher erklären warum es keinen Einfluss auf die Allgemeinheit haben sollte. Derartige klauseln gibt es in vielen vielen Verträge, da wäre ich wirklich gespannt.
    Vor allem wäre interessant in wieweit der ganze Vertrag überhaupt gültig ist wenn ein grundlegender Teil unwirksam ist.

    Einmal editiert, zuletzt von RgbgEr (5. August 2010 um 22:52)

  • Die Statuten sagen:
    Wird über das Vermöges eines Gesellschafters das Isolvenzverfahren eröffent ist der Auschluss zulässig.

    Nicht kann, nicht wichtiger Grund, einfach nur zulässig.
    Quelle: Auszug aus den Statuten veröffentlicht von Herr Dr. Westhelle. Reicht das als Quelle oder ist die auch unglaubwürdig?

    Wenn also der Auschluss bei fast abgeschl. Insolvenz NICHT zulässig ist, dann ist die frage warum steht da zulässig? (Die Eröffnung ist ja doch unstrittig)

    weil es sich hier um eine Planinsolvenz handelt..und nicht um eine normalo Inso ..als dieser Artikel aufgenommen wurde, gab es diese Planinso mit anschl. Sanierung noch nicht...diese wird beisp. vorm LG Köln ganz anders bewertet, weil man quasi mit der Gläubigerversammlung (Annahme des Insoplans) entschuldet ist. Deshalb haben wir recht vor den Gerichten.


    ...und neeeeeeeeeiiiiin , eine Planinso kann nicht jeder Verein einfach mal so machen, weil nicht jeder die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. (Masse).

    Bei einer normalen Inso wären wir weg vom Fenster und so sollte es auch sein...und es hätte niemand dagegen gestritten.

    Einmal editiert, zuletzt von Horeijho (6. August 2010 um 12:31)

  • Planinsolvenz = Insolvenz. Weil auch die beim zuständigen Gericht angemeldet werden muß.
    Diese rechtliche Grundlage ist jedenfalls ziemlich wasserdicht.

    chris

  • Planinsolvenz = Insolvenz. Weil auch die beim zuständigen Gericht angemeldet werden muß.
    Diese rechtliche Grundlage ist jedenfalls ziemlich wasserdicht.

    chris

    zum letzten mal auch für dich....hätte Arnoldus aus Ingolstadt rechtzeitig zwischen der Eröffnung und der Gläubigerversammlung richtig (Unterschrift Gerni T.) eingeladen wäre deine Behauptung richtig wasserdicht. Die DEL war aber leider zu blöde...

  • alles was da aus Nordhessen kommt ist eine einzige Heuchlerei.....

    und sollte dieser sch.... Verein :puke: zu beginn der Saison 2011/2012 noch exisitieren wovon ich leider ausgehe, dann sind das genau diejenigen die zuerst bei einem mögliche Insolvenzfall eines anderen Clubs schreien und dessen sofortigen Rausschmiss fordern werden!

  • zum letzten mal auch für dich....hätte Arnoldus aus Ingolstadt rechtzeitig zwischen der Eröffnung und der Gläubigerversammlung richtig (Unterschrift Gerni T.) eingeladen wäre deine Behauptung richtig wasserdicht. Die DEL war aber leider zu blöde...

    quatsch auch dann hättet ihr den ausschluss doch sicher nicht akzeptiert. und jetzt im nachhinein immer dieses "hätte die DEL halt.." ist doch ne ganz miese geschichte. aus sicht der DEL und dem regelwerk war und ist es doch völlig egal wann genau der ausschluss erfolgen hätte müssen . ob vor oder nach eure gläubigerversammlung. einfach hinterf* der DEL hier versäumnisse vorzuwerfen. aber wenigstens geben deine kollegen ja mittlerweile zu dass ihr zu recht hättet ausgeschlossen werden können (und aus unserer sicht ab dem zeitpunkt der inso-eröffnung bis zu ultimo!). wieso du aber wieder mit "planinsolvenz ist keine insolvenz" ums eck kommst erschließt sich mir nicht.. weil selbst euer guru räumt ein dass der ausschlussgrund vorlag

  • weil es sich hier um eine Planinsolvenz handelt..und nicht um eine normalo Inso ..als dieser Artikel aufgenommen wurde, gab es diese Planinso mit anschl. Sanierung noch nicht...diese wird beisp. vorm LG

    Die Planinsolvenz gibt es seit 1999, die Änderung des Vertrags erfolge NACH dem Essen Urteil. Jetzt darfst selber überlegen warum Deine Behauptung nicht stimmt.

  • zum letzten mal auch für dich....hätte Arnoldus aus Ingolstadt rechtzeitig zwischen der Eröffnung und der Gläubigerversammlung richtig (Unterschrift Gerni T.) eingeladen wäre deine Behauptung richtig wasserdicht. Die DEL war aber leider zu blöde...

    Das ändert nichts am Tatbestand der Insolvenzeröffnung. Was nach dieser geschieht ist für die DEL, nach ihren Regularien, irrelevant.

    weil es sich hier um eine Planinsolvenz handelt..und nicht um eine normalo Inso ..als dieser Artikel aufgenommen wurde, gab es diese Planinso mit anschl. Sanierung noch nicht...diese wird beisp. vorm LG Köln ganz anders bewertet, weil man quasi mit der Gläubigerversammlung (Annahme des Insoplans) entschuldet ist. Deshalb haben wir recht vor den Gerichten.

    Man hat sicher bewusst, ganz allgemein den Begriff Insolvenz in den Artikel aufgenommen, da sich unter diesem, sämtliche damals bestehenden und später neu hinzu gekommenen Arten von Insolvenzen subsumieren. Zu dieser Thematik liegt bisher noch keine Entscheidung eines Gerichts vor.

  • zum letzten mal auch für dich....hätte Arnoldus aus Ingolstadt rechtzeitig zwischen der Eröffnung und der Gläubigerversammlung richtig (Unterschrift Gerni T.) eingeladen wäre deine Behauptung richtig wasserdicht. Die DEL war aber leider zu blöde...

    Achso, aufgrund der Tatsache, daß zu einer Gesellschafterversammlung falsch eingeladen wurde, hat sich die Definition einer Insolvenz geändert? Interessant.... :suspekt:

    chris

  • Zitat von »Horeijho« Zitat von »chris (evr)« Planinsolvenz = Insolvenz. Weil auch die beim zuständigen Gericht angemeldet werden muß.
    Diese rechtliche Grundlage ist jedenfalls ziemlich wasserdicht.

    chris zum letzten mal auch für dich....hätte Arnoldus aus Ingolstadt rechtzeitig zwischen der Eröffnung und der Gläubigerversammlung richtig (Unterschrift Gerni T.) eingeladen wäre deine Behauptung richtig wasserdicht. Die DEL war aber leider zu blöde...

    Achso, aufgrund der Tatsache, daß zu einer Gesellschafterversammlung falsch eingeladen wurde, hat sich die Definition einer Insolvenz geändert? Interessant....

    chris

    Achso, aufgrund der Tatsache, daß zu einer Gesellschafterversammlung falsch eingeladen wurde, hat sich die Definition einer Insolvenz geändert? Interessant.... :suspekt:

    chris


    ich sag doch das sind Heuchler :puke:

  • Bei einer normalen Inso wären wir weg vom Fenster und so sollte es auch sein...und es hätte niemand dagegen gestritten.

    Nein. Bitte lies den HNA-Artikel, den Du oben selbst zitiert hast, genau durch. Besonders diesen Absatz:

    Die Statuten der DEL besagen, dass ein Club ausgeschlossen werden KANN,
    wenn über das Vermögen des Clubs ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
    Über das Vermögen der EC Kassel Huskies Sportmanagement GmbH wurde am
    28.04.10 ein Insolvenzverfahren eröffnet, somit hätte ein Ausschluss im
    Rahmen der außerordentlichen Gesellschafterversammlung am 10.05.10 mit
    der notwendigen Mehrheit erfolgen können
    .

    Da steht nichts von wegen "aber in einem Planinsolvenzverfahren ist alles ganz anders". Die Hu§kies sagen ganz klar: Der Ausschluss konnte aufgrund des FORMFEHLERS nicht vollzogen werden, keineswegs aufgrund des gewählten Verfahrensweges.