Ich kann mich noch gut an meinen Fahrlehrer erinnern der sagte, dass ein Parkschein nicht automatisch auch offen liegen muss. Wenn man einen zum Zeitpunkt des parkens nachweisen kann reicht das aus. Gerade bei offen Cabrios oder Motorrädern wird das besonders deutlich. Hier könnte ja einer einfach den Parkschein entwenden und in sein Auto legen. Es ist bei offenen Fahrzeugen (Cabrios, Motorräder usw.) sogar erlaubt den Parkschein mitzunehmen und diesen im nachhinein, falls man einen Strafzettel hat, dann beim Ordnungsamt zur Klärung vorzulegen.
Strafzettel und ähnliche Probleme....
-
-
-
Ich kann mich noch gut an meinen Fahrlehrer erinnern der sagte, dass ein Parkschein nicht automatisch auch offen liegen muss. Wenn man einen zum Zeitpunkt des parkens nachweisen kann reicht das aus. Gerade bei offen Cabrios oder Motorrädern wird das besonders deutlich. Hier könnte ja einer einfach den Parkschein entwenden und in sein Auto legen. Es ist bei offenen Fahrzeugen (Cabrios, Motorräder usw.) sogar erlaubt den Parkschein mitzunehmen und diesen im nachhinein, falls man einen Strafzettel hat, dann beim Ordnungsamt zur Klärung vorzulegen.
Ach da schau an.... krass -
Ich hab mal mit einem unserer Securitie's von der Pforte über das Thema gesprochen (er kriegt das tagtäglich mit).
Er meinte: Parkschein mitsamt dem Verwarnungszettel entweder beim Kreisverwaltungsamt abgeben oder der Politesse in die Hand drücken.
Das würde funktionieren.Ich bin gespannt
-
Problem Lasern: Meine Freundin wurde dieser Tage auf ner Umleitungsstrecke von der Poilzei gelasert. Dort ist seit kurzem 20, die "Straße" wurde nur zum Zweck der Umleitung gebaut. Laut Polizei ist sie mit 40 da langgefahren und soll 35 Euro bezahlen. Alles schön und gut, ich denk allerdings die Distanz zum Lasern ist zu kurz. Hab mal ein Foto von der Stelle aus gemacht wo der Polizist zum Lasern stand, die Autos kann man erst ab Höhe der Fußgängerampel sehen (hinter dem weißen Transporter) und von der Ampel bis zu dem Punkt sinds nicht ganz 100m laut meinem Tacho.
Wie stehen die Chancen auf Erfolg bei Einspruch? -
Mein Schwiegervater - seines Zeichens Polizist - erklärt mir grade, dass vor der Messung eine sog. "Null-Messung" durchgeführt werden muss. Bei den Geräten die Ihm bekannt sind, muss von dem gewünschten Messstandort ein unbewegliches Ziel (Verkehrsschild, Laterne, o.ä.) "gemessen" werden, das dient dazu, das Gerät zu kalibrieren. So wie Du es beschreibst, scheint das da ja nicht möglich gewesen zu sein? Ich würde widersprechen und dann Akteneinsicht beantragen und diese Kalibrierung überprüfen. Zum Thema Mindestabstand zur Messung konnte er nichts konkretes sagen, da dies von Gerät zu Gerät unterschiedlich ist.
-
Das unbewegliche Ziel wäre in dem Fall die Fußgängerampel, also würde ich zb dazu nehmen. Trotzdem erscheint mir die Distanz zu gering. Bei erlaubten 20 km/h biste doch auf die Distanzruckzuck mal mitm Fuss aufm Gaspedal und fährst zu schnell, also riecht stark nach Abzocke.
-
Probiere es, aber die Chancen sind gering. Wenn die Messung nicht möglich oder nicht erfolgreich ist, dann zeigen die Lasergeräte gar keinen Wert an. By the way: Wenn man schon Tempo 20 nicht halten kann, wie ist es dann erst mit Schrittgeschwindigkeit?
-
Wenn du Verkehrsrechtsschutz has, übergib die Sache einem Anwalt...
Ansonsten selbst in jedem Fall Einspruch und Akteneinsicht beantragen. -
wie ist es dann erst mit Schrittgeschwindigkeit?
An sowas will ich garnicht denken!
-
CuJo:
Wie ist denn die Sache nun ausgegangen?
-
-
Ich bekam nen netten Schrieb vom Kreisverwaltungsreferat, in dem mir im Grunde mitgeteilt wurde, dass ich was falsch gemacht hab. Punkt.
Nun ja, hab 5,01 überwiesen, wie es mir geraten wurde
Dann ärgern die sich wenigstens noch n bissl -
Ach da schau an.... krassviel besser ist es den Strafzettel vom Nebenmann entwenden und ihn sich an die eigene Scheibe hängen......
Motto: Ah der hat schon einen.... :top:
Hab ich mal gemacht weil ich für eine viertel Stunde keinen Parkschein lösen wollte...Am Ende hatte der Nebenmann einen zweiten und ich keinen
Geil ist auch sich bewusst einen 15€ Strafzettel einhandeln weil 4h Parkuhr noch teurer gewesen wären....Firma Dankt
-
Das ist aber fies
Mag ja ein kleiner Jungen Streich sein, aber sowas find ich echt asslig.
Abgesehen davon könnte es ja gut passieren, dass der alte Strafzettel durch einen Neuen ersetzt wird (nach einer gewissen Frist passiert das ja). -
In größeren Städten funktionierts auch sich nen Überweisungsträger in so ner Parkverbotshülle unter den Scheibenwischer zu machen, halt je nachdem wies in der jeweiligen Stadt üblich ist.
-
In größeren Städten funktionierts auch sich nen Überweisungsträger in so ner Parkverbotshülle unter den Scheibenwischer zu machen, halt je nachdem wies in der jeweiligen Stadt üblich ist.
Und was soll das bringen?
An dem Überweisungsträger hängt ja normalerweise noch der Ausdruck des "Vergehens" dran
Der wird hier auch penibelst kontrolliert. -
Ich bekam nen netten Schrieb vom Kreisverwaltungsreferat, in dem mir im Grunde mitgeteilt wurde, dass ich was falsch gemacht hab. Punkt.
Nun ja, hab 5,01 überwiesen, wie es mir geraten wurde
Dann ärgern die sich wenigstens noch n bisslDer ist gut, ich hab vor Jahren statt 10.-DM mal 9,99 überwiesen und bekam zweimal ne Mahnung über 0,01 DM. Bei der dritten kam allerdings noch Mahn und Bearbeitungsgebühr dazu. Das wars mir aber Wert. Hab dann auch 0,01 DM mehr überwiesen aber nix mehr gehört.
-
Der ist gut, ich hab vor Jahren statt 10.-DM mal 9,99 überwiesen und bekam zweimal ne Mahnung über 0,01 DM. Bei der dritten kam allerdings noch Mahn und Bearbeitungsgebühr dazu. Das wars mir aber Wert. Hab dann auch 0,01 DM mehr überwiesen aber nix mehr gehört.
Auch nicht schlecht -
Und was soll das bringen?
An dem Überweisungsträger hängt ja normalerweise noch der Ausdruck des "Vergehens" dran
Der wird hier auch penibelst kontrolliert.Meinste die reissen das unterm Scheibenwischer vor und gucken drauf? In Plauen funktioniert das prima.
-
Meinste die reissen das unterm Scheibenwischer vor und gucken drauf? In Plauen funktioniert das prima.
JA!
Machen die hier. Wenn du relativ lange stehst, dann werden aus den 5 Euro schnell mal 25 Euronen (weiß ich aus eigener Erfahrung).
In Plauen mag das funktionieren, in Stuttgart oder München sind die da viel mehr dahinter.
Wär ja auch Quatsch, wenn die nicht hingucken würden.
Wozu gibt es sonst im Bußgeldkatalog die Differenzierung zwischen den unterschiedlichen Stehzeiten ohne ParkscheinZitatParken an abgelaufener Parkuhr ohne Parkschein oder ohne Parkscheibe
bis zu 30 Minuten 5 Euro
bis zu 1 Stunde 10 Euro
bis zu 2 Stunden 15 Euro
bis zu 3 Stunden 20 Euro
über 3 Stunden 25 Euro -
Tja dann denken die in Plauen wohl eher "Ach da war schon der fleißige Kollege"
-
-