Deine falsche Aussage ist ganz einfach:
Sie haben einen Antrag gestellt, daraufhin gibt es eine Prüfung desjenigen und dann verschiedene Möglichkeiten, wie es weitergehen kann. Erst wenn das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet wird, folgt der Ausschluß. Zuvor kann der Antrag sowohl abgelehnt, wie auch zurückgezogen werden, wenn z.B. die GmbH noch einen Geldgeber findet. Die GmbH gibt die Sache damit keineswegs völlig aus der Hand.
By the way: Was ist pöpeln?
Man nennt so z.B. das komunizieren mit den Pöpel-Brüdern Ralph und Jürgen "Yogi" Pöpel--> http://de.wikipedia.org/wiki/Ralph_P%C3%B6pel http://de.wikipedia.org/wiki/2._Eishoc…#Beste_Scorer_2