ESC Moskitos Essen

  • Danke! :thumbup:

    Interessant...ein Spieler hat also keinen Vertrag mit dem Verein den er zu erfüllen hat.....und ein Gericht welcher Art auch immer kann also nicht entscheiden ob dieser Vertrag gültig ist oder nicht.....

    Wir befinden uns hier also in einem rechtsfreiem Raum und jeder kann machen was er will......

    Hast du den Schuss nicht gehört? BULLSHIT...


    Wir sind hier in Deutschland und nicht in Timbuktu......und SELBSTVERSTÄNDLICH haben die Gerichte Zugriff auf die Verträge von Sportlern.....

    Wenn ein Vertrag gebrochen wird und es wird Klage erhoben spricht das Gericht im Rahmen einer einstweiligen Verfügung ein Tätigkeitsverbot aus bis eine Klärung erfolgt ist......

    Und daran kann weder der Sportler noch der Club für den er spielen will rütteln....die beiden können nur entweder den (gültigen) Vertrag auslaufen lassen(und den Spieler solange nicht einsetzen) oder sich mit dem abgebenden Verein einigen.
    Rechtsfreie Räume gibt es hier nicht auch wenn sich einige das einbilden....

    PUNKT.....

    Aber ihr könnt beruhigt sein...Essen wird nicht klagen...das ist es wie schon gesagt nicht wert.....

  • Was für ein lächerliches wichtigtuerisches Geschwafel ohne jede Sachkenntnis.
    Arbeitsrecht und Durchführungsbestimmungen haben miteinander soviel zu tun wie Urin mit Uran.
    Insofern kann das eine auch überhaupt nicht das andere ausstechen. Arbeitsgerichte regeln das Binnenverhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern und haben aber auch gar keinen Einfluß auf eine Spielberechtigung für den einen oder anderen Verein.
    Und kein Arbeitsgereicht zwischen Flensburg und Gramisch kann einen spiler verbiten, für den Club xy aufzulaufen. Beschäftigungsverbote gibt es durch Arbeitsgerichte nicht. Das schlimmste was Gulda bei einem Vertragsbruch (arbeitsrechtlich) passieren könnte, wäre eine Geldstrafe, aber offensichtlich ist er spielbrechtigt.
    Man sollte sich vielleicht in Essen lieber mal fragen, wieso serienweise Spieler das Weite suchen und lieber zu Pleiteclubs wechseln als bei Gentges zu bleiben.

    Urin und Uran haben durchaus Gemeinsamkeiten. Sicherlich möchtest Du beides nicht in den Fingern halten.

    Tatsache ist, daß Kündigungen einseitige Willenserklärungen sind, die keinerlei Bestätigungen bedürfen.
    Bei einer rechtmäßigen, fristlosen Kündigung (Kündigung aus besonderem Grund) kann dem Spieler sogar ein Schadenersatz (Abfindung) zugesprochen werden, sofern das gefordert und ggf. gerichtlich so geklärt wird. Im anderen Fall, also der unrechtmäßigen Kündigung durch den Spieler, kann der Verein ebenfalls einen Schadenersatzanspruch beziffern und geltend machen. In der Tag hat dieses Procedere nichts mit den Durchführungsbestimmungen zu tun.

    Bei Vereinswechseln sieht die Spielordnung allerdings schon eine Freigabe des abgebenden Clubs vor. Siehe hierzu die Artikel 57 (Freigabe), Artikel 58 (Freigabeverweigerung) und Artikel 59 (Freigabe von Amts wegen) der Spielordnung. Zumindest für mich lohnt eine Diskussion über diesen Teil zur Zeit nicht, denn noch habe ich genug Spekulatius.

  • Urin und Uran haben durchaus Gemeinsamkeiten. Sicherlich möchtest Du beides nicht in den Fingern halten.
    Tatsache ist, daß Kündigungen einseitige Willenserklärungen sind, die keinerlei Bestätigungen bedürfen.
    Bei einer rechtmäßigen, fristlosen Kündigung (Kündigung aus besonderem Grund) kann dem Spieler sogar ein Schadenersatz (Abfindung) zugesprochen werden, sofern das gefordert und ggf. gerichtlich so geklärt wird. Im anderen Fall, also der unrechtmäßigen Kündigung durch den Spieler, kann der Verein ebenfalls einen Schadenersatzanspruch beziffern und geltend machen. In der Tag hat dieses Procedere nichts mit den Durchführungsbestimmungen zu tun.

    Bei Vereinswechseln sieht die Spielordnung allerdings schon eine Freigabe des abgebenden Clubs vor. Siehe hierzu die Artikel 57 (Freigabe), Artikel 58 (Freigabeverweigerung) und Artikel 59 (Freigabe von Amts wegen) der Spielordnung. Zumindest für mich lohnt eine Diskussion über diesen Teil zur Zeit nicht, denn noch habe ich genug Spekulatius.

    Hier geht es nicht um die Freigabe an sich(die erfolgen wird) hier geht es um die Erfüllung des Vertrages und das man (theoretisch) durchaus auf Erfüllung klagen kann und die Gerichte DURCHAUS im Rahmen einer einstweiligen Verfügung in der Lage sind das Auflaufen des vertragsbrüchigen Spielers zu unterbinden wenn es denn zur Klage kommt (was nicht passieren wird).

    Der rechtsfreie Raum der hier dargestellt wurde existiert faktisch nicht.....

    Allerdings -noch einmal- wo kein Kläger da kein Richter und Essen wird nicht klagen...wozu auch?

    Es geht mir nur darum das niemand,auch kein Sportler,einfach so vertragsbrüchig werden kann ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.....

    Und auch die Spielordnung steht nicht über Recht und Gesetz......

    Einmal editiert, zuletzt von DiSti (27. Dezember 2016 um 20:23)

  • Allerdings -noch einmal- wo kein Kläger da kein Richter und Essen wird nicht klagen...wozu auch?

    Es geht mir nur darum das niemand,auch kein Sportler,einfach so vertragsbrüchig werden kann ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.....

    Dein obiger Satz, schließt deinen unteren Wunsch aus - also, was nu? :beer:

  • Dein obiger Satz, schließt deinen unteren Wunsch aus - also, was nu? :beer:

    Erm...was bitte schliesst sich da gegenseitig aus?

    Das Essen nicht klagt bedeutet doch nicht das sie es nicht KÖNNTEN und genau dieses KÖNNEN wurde ja abgestritten und DAS wollte ich korrigieren....

  • Darauf wirst Du keine Antwort bekommen, Duck. So leid es mir tut, aber disti schreibt auch hier nur wirres blabla und haut Begriffe raus, die er mal irgendwo gehört hat, ohne dass sie in irgendeinen stimmigen Zusammenhang passen.
    Sportverbände sind in Deutschland faktisch autonom, was die Erteilung von Spielberechtigungen betrifft. Einziger formaler Ansprechpartner ist die Legislative z.B. in Form von Behörden z.B. im Hinblich auf das Ausänderrecht. Arbeitsgerichte, also die Jurisdiktion, kümmern sich darum überhaupt nicht, Verträge müssen lediglich dem geltenden Recht entsprechen. Bräche ein Spieler einseitig seinen Arbeitsvertrag, greift maximal das, was Jürgen und zuvor ich beschrieben haben. Und nein: man kann nicht auf Erfüllung klagen. In Deutschland kann man nicht arbeitsrechtlich zu einer Tätigkeit gezwungen werden. Wie jetzt mehrfach dargelegt, könnte Essen theoretisch auf Schadensersatz klagen, das ist alles.
    Deutsche Arbeitsgreichte sind auch nicht autorisiert, Spielberechtigungen von Verbänden zu kassieren, schon gar nicht über das Tool einer einstweiligen Verfügung oder Anordnung. Mit rechtsfreiem Raum hat das ebenfalls nicht das geringste zu tun. Es herrscht ja auch kein rechtsfreier Raum, weil das Bundesverfassungsgericht nicht meinen Einspruch wegen Falschparken auf der Kö bearbeitet.
    Dieses Geschreibsel aus Essen ist wirklich vollkommen lächerlich

  • Darauf wirst Du keine Antwort bekommen, Duck. So leid es mir tut, aber disti schreibt auch hier nur wirres blabla und haut Begriffe raus, die er mal irgendwo gehört hat, ohne dass sie in irgendeinen stimmigen Zusammenhang passen.
    Sportverbände sind in Deutschland faktisch autonom, was die Erteilung von Spielberechtigungen betrifft. Einziger formaler Ansprechpartner ist die Legislative z.B. in Form von Behörden z.B. im Hinblich auf das Ausänderrecht. Arbeitsgerichte, also die Jurisdiktion, kümmern sich darum überhaupt nicht, Verträge müssen lediglich dem geltenden Recht entsprechen. Bräche ein Spieler einseitig seinen Arbeitsvertrag, greift maximal das, was Jürgen und zuvor ich beschrieben haben. Und nein: man kann nicht auf Erfüllung klagen. In Deutschland kann man nicht arbeitsrechtlich zu einer Tätigkeit gezwungen werden. Wie jetzt mehrfach dargelegt, könnte Essen theoretisch auf Schadensersatz klagen, das ist alles.
    Deutsche Arbeitsgreichte sind auch nicht autorisiert, Spielberechtigungen von Verbänden zu kassieren, schon gar nicht über das Tool einer einstweiligen Verfügung oder Anordnung. Mit rechtsfreiem Raum hat das ebenfalls nicht das geringste zu tun. Es herrscht ja auch kein rechtsfreier Raum, weil das Bundesverfassungsgericht nicht meinen Einspruch wegen Falschparken auf der Kö bearbeitet.
    Dieses Geschreibsel aus Essen ist wirklich vollkommen lächerlich

    Es ist schon lustig wie du dich am Begriff Arbeitsgericht festklammerst und verbeisst wo ich doch seid mehreren posts lediglich von Gerichten spreche....vermutlich WILLST du nicht verstehen das du einfach Unrecht hast....

    Deshalb noch einmal zum Mitschreiben so das selbst du es verstehst.....

    Es GIBT keine "faktische Autonomie der Verbände" was einmal geschlossene Verträge angeht.....die Verbände haben Selbstbestimmungsrecht was die Spielberechtigungen angeht das ist richtig aber KEINE wenn es um Vertragsstreitigkeiten geht....

    Da sind in Deutschland immer noch die Gerichte zuständig.....

    Es geht hier doch garnicht um eine Spielberechtigung es geht um die Erfüllung eines Vertrages ist das denn WIRKLICH so schwer zu begreifen?

    Und wird ein Vertrag gebrochen und entsteht dadurch ein Schaden ist ein Gericht sogar VERPFLICHTET weiteren Schaden zu verhindern zb indem es einem Spieler das Auflaufen für seinen neuen Club untersagt....wie gesagt....FALLS jemand Ansprüche erhebt.
    Der Spieler wird hiermit nicht gezwungen für seinen alten Club aufzulaufen,es wird ihm lediglich untersagt für seinen neuen zu spielen...

    Das ist keine sportliche Entscheidung das ist eine zivilrechtliche......

    So etwas wie "versorgliche Schadensverhinderung durch Anordnung/Verfügung" mag in deiner Welt nicht vorkommen,im Zivilrecht aber andauernd....

    Und NOCH EINMAL.....KEIN Sportverband weder die DFL noch DEB oder der Schachclub 1.SC Hintertupfinghausen steht über dem Recht.....

    Und wenn der DEB in den Durchführungsbestimmungen bestimmt das ab morgen alle Spieler im rosa Tütüt auflaufen müssen und jemand klagt dagegen dann wird diese Bestimmung kassiert und sei es mit der Begründung das sowas gegen die guten Sitten verstösst denn das ist eine ZIVILRECHTLICHE Begründung....


    Na?


    Dämmert es so langsam?


    Gut.....


    Hast mal wieder was gelernt....

  • distis, sorry, aber du machst dich lächerlich
    Nein, ich klammere mich nicht am Arbeitsgericht fest. In Deutschland sind dies aber nun mal die zuständige Instanz für Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Auch einstweiliger Rechtsschutz läuft über diese.
    Ein anderes Gericht würde zuständigkeitshalber gar nicht aktiv. Wollte Essen gegen Gulda klagen, dann vor einem Arbeitsgericht.

    Und nochmals: Lizensierungen, Ausstellung von Spielgenehmigungen etc. fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich von Zivilgerichten, also auch nicht von Arbeitsgerichten und werden dort auch nicht bewertet-

    Diese Punkte haben mit Vertragsrecht gar nichts zu tun, ist das wirklich so schwer zu begreifen ?
    Niemand hat je behauptet, dass Arbeitsverträge von Verbänden bewertet werden.
    Kein Gericht kann aber die Aufnahme einer Tätigkeit untersagen (sofern formale Qualifikationen vorliegen)., weil ein anderer Arbeitgeber Rechte geltend macht.
    Das verwechselts du auch ständig mit "auf Erfüllung klagen" . Letzteres kann man mit der Aussicht auf Schadensersatz, aber nicht mit "Erfüllung" im Sinne von Tätigkeitsaufnahme für den bisherigen Arbeitnehmer.

    Das alles existiert nur in deiner Phantasie, ebenso wie zwingende Fusionen zwischen Hannovers Eishockeyclubs oder brutale Duisburger Ordnerhorden, die massenweise unschuldige Frauen und Kinder mißhandeln.

    2 Mal editiert, zuletzt von Andreas 2 (28. Dezember 2016 um 07:24)

  • distis, sorry, aber du machst dich lächerlich
    Nein, ich klammere mich nicht am Arbeitsgericht fest. In Deutschland sind dies aber nun mal die zuständige Instanz für Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Auch einstweiliger Rechtsschutz läuft über diese.
    Ein anderes Gericht würde zuständigkeitshalber gar nicht aktiv. Wollte Essen gegen Gulda klagen, dann vor einem Arbeitsgericht.

    Und nochmals: Lizensierungen, Ausstellung von Spielgenehmigungen etc. fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich von Zivilgerichten, also auch nicht von Arbeitsgerichten und werden dort auch nicht bewertet-

    Diese Punkte haben mit Vertragsrecht gar nichts zu tun, ist das wirklich so schwer zu begreifen ?
    Niemand hat je behauptet, dass Arbeitsverträge von Verbänden bewertet werden.
    Kein Gericht kann aber die Aufnahme einer Tätigkeit untersagen (sofern formale Qualifikationen vorliegen)., weil ein anderer Arbeitgeber Rechte geltend macht.
    Das verwechselts du auch ständig mit "auf Erfüllung klagen" . Letzteres kann man mit der Aussicht auf Schadensersatz, aber nicht mit "Erfüllung" im Sinne von Tätigkeitsaufnahme für den bisherigen Arbeitnehmer.

    Das alles existiert nur in deiner Phantasie, ebenso wie zwingende Fusionen zwischen Hannovers Eishockeyclubs oder brutale Duisburger Ordnerhorden, die massenweise unschuldige Frauen und Kinder mißhandeln.

    ok...ein LETZTES Mal....

    Es geht nicht um Lizensierungen sondern um den Vertrag und exakt um das geltend machen von Rechten und um die Aufnahme der Tätigkeit,etwas das,wie du ja selbst zugibst von "Formalen Qualifikationen" abhängt....

    Diese sind nicht gegeben solange Streitigkeiten über einen Vertrag bestehen....

    Und über diese Brücke kann das Gericht druchaus zu dem Schluss kommen das eine Arbeitsaufnahme beim neuen Club im Zuge der Abwehr weiteren Schadens für den Kläger vorerst unzumutbar ist.....

    Thema beendet......

  • Meine Güte Leute, ich glaube eine kleine Schreib-/Lesepause tut uns doch hier allen ganz gut zu dem Thema. Letztlich ist das auch ein Gebiet, bei dem sich Anwälte und andere Leute vom Fach vorzüglich streiten könnten, darauf basiert ja zum Teil das Rechtssystem, unterschiedliche Sichtweisen und unterschiedliche Argumentationen die am Ende einen Richter, der sich an sein unabhängiges Regelwerk halten sollte, überzeugen sollen.

    Aber dafür bedarf es zumindest eins: einen Kläger. Denn wo kein Kläger, da kein Richter. Und Essen klagt eh nicht, also alles vertane Liebesmüh :)

    :prost:

  • Na Essen würde schon klagen, wenn es denn die geringste Aussicht auf Erfolg sehen würde.
    Aber ich gebe zu, dass ich den Begriff „formale Qualifikation“ nicht hätte bringen sollen, weil ich disti damit nur noch zusätzlich verwirrt habe.
    Damit ist natürlich kein Vertragsstatus gemeint, sondern zwingende berufliche Qualifikationen wie Approbation als Arzt, Zulassung als Anwalt und Dutzende mehr (meist von Körperschaften öffentlichen Rechts ) bei denen eine Behörde oder ein Gericht von Amtswegen eine Tätigkeit trotz bestehendem Vertrag verbieten kann. Ansonsten herrscht Vertragsfreiheit (außer im öffentlichen Dienst)
    Hätte ich hier nicht erwähnen sollen, weil in Eishockeydienstverhältnissen irrelevant.

    Fakt ist: Sportverbände sind zuständig für Spielberechtigungen und in deren Erteilung nahezu frei. Sie prüfen dabei je nach Liga auch keine Arbeitsverträge (bei der DFL z.B. gibt es Formvorgaben, die theoretisch geprüft werden).
    Selbst bei ungültigen bzw beanstandeten Arbeitsverträgen sprechen Gerichte daher keine Sperren aus (in der Eishockyoberliga besteht nicht einmal die Pflicht zu einem Arbeitsvertrag, auch wenn natürlich fast alle einen haben, so selbstverständlich auch Gulda)..
    Insofern ist die Frage der arbeitsrechtlichen Gültigkeit von Guldas Vertrag in Essen für seine DEB Spielberechtigung für Schönheide irrelevant, auch wenn er von den Moskitos verklagt würde.
    Das ist jetzt eigentlich von verschiedenen Foristen hinlänglich erklärt.
    Wenn Clubs also der Meinung sind, Spieler treten zu Unrecht für einen anderen Club an, müssen und können sie auf Schadensersatz klagen. Die Spielberechtigung mit diesem Argument anzugreifen ist aber aussichtslos und hat es in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland erfolgreich noch nicht gegeben, wobei aber auch so gut wie niemand auf die absurde Idee gekommen ist (Einen Versuch gab es im Handball, aber das AG hatte den Antrag auf Spielsperre erwartungsgemäß kassiert und der Spieler hat bis zum Ablauf des eingeklagten Vertrages des abgebenden Clubs für den neuen gespielt, obwohl das LAG die Gültigkeit des Altvertrages zwischenzeitlich sogar bestätigt hat. Heißt: da wird eine ordentliche Abfindung an den „Altverein“ fällig, aber der besagte Spieler hat von der ersten Minute seines Neuvertrages für den neuen Club gespielt und nie mehr für den alten ).
    Im Übrigen ist das gelebter Alltag in Millionen Arbeitsverträgen jenseits des Sports.
    Aber ihr könnt in Essen ja versuchen, Rechtsgeschichte zu schreiben