Hat jemand eine Ahnung ob die Wechselfrist nur innerhalb der ESBG-DEL-Ligen 31.01. gelten oder ob das allgemein ist, dass nach diesem Termin sich kein Team mehr verstärken kann.
Grund der Frage: Tölz gibt Menge für Kaufbeuren frei, mit der Auflage geht nur wenn (gleichwertiger) Ersatz gefunden wird. mit einem slowaken ist man sich mündlich einig, aber die vertragsunterzeichnung klappt nicht.
nun verhandelt man mit einem spieler der derzeit in holland spielt, ist eine solche verpflichtung nach dem 31.01. noch möglich oder gilt auch für einen derzeit im ausland spielenden spieler das ende der transfer-frist 31.01.?
andersurm gehts doch, dass ein esbg-spieler ins ausland wechselt.