Habe gestern einen Strafzettel wegen Parken im eingeschränkten Halteverbot bekommen (15 €). Statt 02.09.09 steht aber auf dem Strafzettel als Datum 02.09.06.
Frage: Kann es unter diesen Umständen sein, dass ich die 15 € wegen eines Formfehlers nicht zahlen muss?
(Es geht mir hier mehr ums Prinzip, weil eine Politesse muss ja um 21.40 Uhr nicht unbedingt Streife gehen :D)
Danke für eure Antworten!