Steuerfreibeträge

  • Guten Abend,

    habe mal eine Frage zu Steuerfreibeträgen bzw. Steuervergünstigungen.

    Am 30.06.2009 hatte ich meine Prüfung als Bürokaufmann beendet und wurde am 01.07.2009 (Konjunkturpaket II) eingestellt. Meine Arbeitsstrecke (einfach) beträgt 30km am Tag. Jetzt habe ich gehört es gibt die Möglichkeit bis 31.05.2010 in der Lohnsteuererklärung die Pendlerpauschale abzusetzten oder diese direkt jeden Monat von der Lohnsteuer abziehen zu lassen. Welche der beiden Varianten wäre das Beste? Und wie leitet man sowas in die Wege.

    Mein Bruttolohn beträgt für den Anfang 2.000,00 EUR.

    Habe auch ein Schwerbehindertenausweis (ohne Merkzeichen). Weiss nicht ob das was bringt.

    Gibt es sonst noch Freibeträge? Bin Lohnsteuerklasse I, single (nicht geschieden) und habe keine Kinder.

    Wäre nett wenn Experten unter Euch mir helfen könnten. :)

  • Hallo,

    also ich konnte Pendlerpauschale von ersten Km ab, rückwirkend für das letzte Jahr, bei der Lohnsteuererklärung angeben. Für das letzte Jahr hab ich einfach einen formlosen Brief mit der Bitte um Korrektur an das FA geschickt und hat geklappt. Ich mache das immer mit der Lohnsteuererklärung.

    Wie viel % Schwerbehindert bist Du? Hier gibt es zu einem den sog. Pauschbetrag:
    25 und 30: 310 Euro
    35 und 40: 430 Euro
    45 und 50: 570 Euro
    55 und 60: 720 Euro
    65 und 70: 890 Euro
    75 und 80: 1060 Euro
    85 und 90: 1230 Euro
    95 und 100: 1420 Euro.

    Wenn Du AG bist, kannst Du glaub sogar bis zu 15.000km im Jahr auch für Privatfahrten absetzen.

    Alle Angaben aber ohne Gewähr, bin kein Steuerfachmann :)

    Einmal editiert, zuletzt von BWU Benni (22. Juli 2009 um 00:17)

  • das heisst, du gibst es in der steuererklärung an.
    das heisst dann, dein zu versteuerndes einkommen verringert sich um diesen betrag (genauso wie bei der pendlrepauschale).
    pauschbetrag heisst nur, du brauchst keine nachweise bringen, dass du wirklich soviel für die jeweiligen zwecke ausgegeben hast (gleiches bei werbungskosten, obwohl du da mit den 30 km und zeug für ausbildung sicherlich drüberkommst).

    ob du das bei der pendlerpauschale im rahmen der einkommenssteuereriklärung machst oder eintragen lässt ist vom absolutbetrag egal.
    einziger unterschied:
    beim einen bekommst monatlich mehr netto raus, dafür bei der erklärung ebendiesen betrag weniger. ansonsten bekommst monatlich weniger raus netto, dafür aber eine schöne spritze zum schluss.

    ich bin zu faul es eintragen zu lassen und freue mich über einen größeren betrag mehr, deshalb kein eintrag in lohnsteuerkarte.

    cu stefan13

  • du kannst dir auch auf deine lohnsteuerkarte einen freibetrag eintragen lassen, dazu musst du dir diese zuerst von deinem arbeitgeber holen und dann einen antrag beim finanzamt stellen.
    den antrag gibts bestimmt irgendwo online oder du holst ihn dir direkt beim finanzamt ab.

    vorteil ist, du bekommst jeden monat ein bischen mehr netto ausbezahlt, bist aber in jedem fall verpflichtet eine steuererklärung abzugeben, damit das finanzamt sieht, dass du tatsächlich das ganze jahr die fahrtkosten hattest und ob du ggf. wieder steuer nachzahlen musst.

    ich persönlich hab mir keinen freibetrag eintragen lassen, möchte lieber am jahresanfang einen schönen batzen vom finanzamt zurückbekommen und damit z.b. in urlaub fahren oder sonst was.

    bei deinem bruttoeinkommen macht der freibetrag nicht so viel aus, das geld fließt irgendwo hin und du hast nicht wirklich was davon ist aber natürlich geschmackssache.

    wenn du eh jeden monat zum kämpfen hast und dir jeder cent gut tut der auf deinem konto landet dann auf alle fälle freibetrag rein

  • Tendiere auch mehr es eintragen zu lassen.

    Wie errechnet sich DAS?

    30km x 0,30 Cent = 9,00 EUR x 5 Arbeitstage =45,00 EUR x 4 Wochen = 180,00 EUR???

    Sprich die Lohnsteuer errechnet sich nicht mehr aus 2.000,00 EUR sondern 1.820,00 EUR? Die Differenz aus den beiden Lohnsteuerbeträgen ergibt dann das Geld was unten mehr raus kommt?

  • bin mir nicht 100%ig sicher aber ich glaube das ist der richtige weg, von deinem brutto-einkommen wird der steuerfreibetrag abgezogen und nur noch aus dem reduzierten betrag die lohnsteuer berechnet, aber um da sicher zu gehen musst du bei deinem finanzamt anrufen

  • Zitat

    Original von LoveNauheim
    30km x 0,30 Cent = 9,00 EUR x 5 Arbeitstage =45,00 EUR x 4 Wochen = 180,00 EUR???

    Bei deiner Berechnung würdest du auf 240 Tage kommen. Ist zwar abhängig von deinem Finanzbeamten, aber im Normalfall werden nur zwischen 220 und 230 Tagen genehmigt.

    Ansonsten stimmt es. Wenn man bei deiner Berechnung bleibt, würden im Endeffekt auf die 180 € keine Lohnsteuer mehr berechnet.

    Edit: Die Berechnung ist nicht ganz richtig, da in den Lohnsteuertabellen bereits der Arbeitnehmer-Pauschbetrag mit eingearbeitet ist. Somit ergibt sich die monatlich Vergünstigung für dich nur noch auf den Betrag der 920 € übersteigt.

    Eintragungsgrenze sind die 920,00 € + 600,00 €. Liegen die Gesamteintragung darunter, ist eine Eintragung nicht möglich.

    Einmal editiert, zuletzt von delle1980 (23. Juli 2009 um 15:52)