Vertrag = Vertrag
So ist es eben nicht, sonst wäre einiges deutlich einfacher Es gibt zahlreiche Vorschriften, die darauf hinauslaufen, Verträge möglichst fair zu gestalten, u.a. eben §138 BGB. So soll verhindert werden, dass eine Vertragspartei eben unverhältnismäßig benachteiligt wird. Und wenn das doch der Fall ist, dann ist der Vertrag eben sittenwidrig und damit nichtig.