Hallo miteinander,
ich bräuchte mal den Rat von Experten in Sachen Kaufrecht:
Ich habe am Montag (25.05.09) im Internet ein Angebot der redcoon GmbH für ein Handy (Sony Ericsson c902) zu 138,- Euro gefunden. Das Handy habe ich dann sofort bestellt, woraufhin ich von der redcoon GmbH die Bestellbestätigung bekommen habe, in der auch nochmal das Handy zu genau diesem Preis (138 Euro) bestätigt wird. Das Geld habe ich per Online-Banking sofort überwiesen und heute morgen kam per Mail die Bestätigung des Zahlungseingangs.
ZitatIhre Zahlung ist bei uns eingegangen - vielen Dank!
Wir werden Ihren Auftrag XXX123 umgehend weiter bearbeiten und Sie informieren, sobald der Versand an die von Ihnen gewünschte Adresse erfolgt ist.
Gegen 14 Uhr kam dann ein Anruf, in dem mir mitgeteilt wurde, dass das Handy 238 statt 138 Euro kosten solle. Es würde ein Übermittlungsfehler vorliegen und die redcoon GmbH würde den Kaufvertrag anfechten. Genaueres sollte per Email folgen. Ich habe darauf nur geantwortet, dass ich die Email abwarten würde und schauen wolle, welche Möglichkeiten mir bleiben. Die Email enthielt dann Folgendes:
ZitatLeider ist uns in der Preisübermittlung zu dem von Ihnen bestellten Sony Ericsson handy c902 ein Fehler unterlaufen.
Das Handy kostet 238 Euro.
Aus diesem Grund fechten wir zeitgerecht den kaufvertrag wegen Irrtum an.
Bitte geben Sie uns Bescheid, wie wir mit Ihrer Bestellung weiterverfahren sollen.
Was kann ich tun? Sind die an die 138 gebunden? Es wurde ja nun definitiv ein kaufvertrag über die 138 Euro abgeschlossen.
Danke im Voraus für hilfreiche Antworten.