Vorzeitiges Saisonaus (wegen Insolvenz)

  • bei eröffnung eines insolvenzverfahrens erlischt die lizenz(del) bzw spielberechtigung der gmbh und alle spiele werden aus der wertung genommen....der club kann sich im nächsten jahr für die nächst niedrige liga bewerben muss aber durch die lizensierung....

    der insolvenzverwalter hat damit nichts zu tun...der vergibt keine lizenzen....

  • Zitat

    Original von Herrscher der Zeiten

    Und auch diese Aussage ist falsch... :rolleyes: :rolleyes:

    Erst wenn der Insolvenzverwalter das Licht ausschaltet, also die TEG den Spielbetrieb einstellen muss, dann tritt der o.a. Fall ein.

    eben...
    ich hatte es nur etwas anders fomuliert

    2 Mal editiert, zuletzt von Paul_Juergen (25. Februar 2009 um 01:16)

  • Zitat

    Original von DiSti
    bei eröffnung eines insolvenzverfahrens erlischt die lizenz(del) bzw spielberechtigung der gmbh und alle spiele werden aus der wertung genommen....der club kann sich im nächsten jahr für die nächst niedrige liga bewerben muss aber durch die lizensierung....

    der insolvenzverwalter hat damit nichts zu tun...der vergibt keine lizenzen....

    Falsch, durch das Insolvenzverfahren ist der automatische Abstieg besiegelt. Das Team darf aber weiter am Spielbetrieb teilnehmen, denn die Lizenz erlischt nicht, es sei denn der IV stellt das Verfahren mangels Masse ein, denn dann sperrt die GmbH sofort zu und damit ist der Spielbetrieb auch beendet. Aber solange die GmbH unter dem IV wirtschaftet darf sie auch weiterspielen und theoretisch auch POs spielen auch wenn die als sicherer Absteiger eigentlich sinnlos sind, es kann ja auch sein, dass der IV die GmbH entschuldet und es bei Null in der OL weiter geht. Der Insolvenzverwalter ist der bestimmte Geschäftsführer der insolventen Firma, solange der ein Licht am Ende des Tunnels sieht gehts weiter.

    Aber dem Abstieg kann man wohl entgehen, in dem man für den Spielbetrieb für nächstes Jahr wichtig ist und mit der ESBG aushandelt dass man dafür auf die POs verzichtet. So wie es Leipzig gemacht hat.

    Anders wäre es wenn die ESBG nachträglich die Lizenzunterlagen als falsch unzureichend oder sonst was definiert, dann kann man anscheinend dem Team die Lizenz rückwirkend noch entziehen, dafür muss man dem Team aber wohl nachweisen, dass sie bei der Lizenzierung falsche Angaben gemacht haben. Und das wird dann zu 99,9% vor Gericht geklärt.

  • Ich sehe das wie TWX (mit Ausnahme Leipzig). Nur, was sagt man jetzt dazu:

    Zitat

    DEB-Präsident Uwe Harnos sagte: "Sobald das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder der Insolvenzverwalter das Insolvenzverfahren mangels Masse ablehnt, scheidet Bad Tölz aus".

    ?(

  • Entscheidender als die Frage ob und wann Tölz aus dem Spielbetrieb ausscheidet ist die Frage was pasiert mit den Spielern?

    Dürfen sie wechseln oder schiebt die ESBG einen Riegel vor das keiner mehr während der Saison innerhalb der 2.liga wechseln darf?

  • Zitat

    Original von hockeyfreak
    Entscheidender als die Frage ob und wann Tölz aus dem Spielbetrieb ausscheidet ist die Frage was pasiert mit den Spielern?

    Dürfen sie wechseln oder schiebt die ESBG einen Riegel vor das keiner mehr während der Saison innerhalb der 2.liga wechseln darf?

    Geht ein Verein aus dem Spielbetrieb, so ist mir von einem Wechselverbot der nun vertragslosen Spieler nichts bekannt...

  • Zitat

    Original von Herrscher der Zeiten


    Und auch diese Aussage ist falsch... :rolleyes: :rolleyes:
    Erst wenn der Insolvenzverwalter das Licht ausschaltet, also die TEG den Spielbetrieb einstellen muss, dann tritt der o.a. Fall ein.

    Richtig, also wenn nach Insolvenzantrag das Verfahler mangels Masse nicht durchgeführt wird. Falls es eröffnet wird, wird i.a. auch fertiggespielt.

  • Meiner Meinung nach ist die Sache zwar nicht glücklich, aber doch eindeutig in den Durchführungsbestimmungen geregelt.
    Sowohl Leipzig als auch Tölz dürfen die Playoffs spielen.
    Die Regelungen sehen nur eine Bewerbung für die kommende Saison in einer niedrigeren Liga vor.

    Im rechtlichen Sinne wär ein Umkehrschluss schon möglich (wenn ein Abstieg zwingend ist, versteht sich ein Teilnahmeverbot an der Aufstiegsrunde),
    aber das ist denk ich dünnes Eis.

    Nur wenn das/die Verfahren noch vor den Playoffs abgeschlossen oder der Antrag vom Gericht abgewiesen wird
    könnten sie an den PO vorbeisegeln, weil dann Schicht im Schacht bei den Vereinen ist.
    Dann kommt m.E. die SpO des DEB zum tragen die in Art.31 sagt, dass wenn ein Club 2-mal nicht antritt er aus der Meisterschaft ausscheidet;
    und Art.32 sagt das wenn ein Verein ausscheidet die Spiele nicht gewertet werden, oder lieg ich da falsch?

    Eventuell würden Verstösse gegen den Gesellschaftervertrag noch zu einem Ausschluss führen. Aber den kenn ich nicht.
    Weiss jemand, ob der irgendwo einzusehen ist?