D ist wohl das einzige Land, bei dem der Staat für die Kirche die Kohle einzieht.
Wenn ich jetzt mal die Glaubenseite ausser Acht lasse und nur die monetäre Seite betrachte so fällt mir dazu folgendes ein:
Mit welchem Recht "profitiert" die Kirche davon, dass ein Kirchenmitglied Zinseinnahmen hat?
Mit welchem Recht "profitiert" die Kirche davon, dass ein Kirchenmitglied von seinem Arbeitgeber zusätzliche Gehaltsbestandteile hat (z.B. Erschwerniszulagen)?
Warum gibt es zusätzlich ein Kirchgeld, dass auch noch so gestaltet wird als wenn es eine rechtliche Grundlage gibt (ausser Bayern)?
Das sind schon Punkte, die mich nachdenklich machen ...