Strafen in den Ligen

  • Hallo,
    ein FL-Spieler x bekommt in der Oberliga eine 5+Spieldauerstrafe, drei Tage später spielt der Spieler bei seinen Stammverein in der 2.Liga wieder in einem Meisterschaftsspiel (siehe hier Schwenningen - Dresden) und soll dort auch spielberechtigt sein?
    Gelten Spieldauerstrafen nur für die entsprechende Liga oder im ESBG-Bereich nicht Ligenübergreifend?
    Tschau Weiss

    Einmal editiert, zuletzt von Weiss/DD (28. Dezember 2008 um 21:03)

  • Hallo,
    eigentlich ist ja sehr einfach gelöst.
    Spieldauerstrafen sind persönliche Strafen die sich gegen den Spieler richten und nicht gegen den Verein/Team in dem der bestrafte Spieler spielt egal in welcher Liga.
    Nun kommt die Föli-Reglung..., dort ist nun die Frage. Ob ein Spieler bei erhaltener Spieldauerstrafe einfach in die andere Liga wechseln kann und dort unbestraft ist...? Eigentlich doch nicht möglich? Zumindest doch nicht im ESBG Bereich?
    Tschau Weiss

  • man kann den Spieler ja nicht doppelt bestrafen, heißt im Umkehrschluss, würden die Strafen für alle Ligen gelten, könnten sie auch überall abgesessen werden
    als Beispiel Sonntag Spieldauer beim Zweitligisten und der Kooperationspartner spielt Dienstag, so wäre die Strafe abgessen und er könnte am nächsten Spieltag wieder für seine Mannschaft auflaufen..

    die Folge wäre, dass alle eine Föli bekommen und solche Strafen absitzen könnten ohne überhaupt den Koop gesehen zu haben.. bei Matchstrafen, wie zuletzte Mauerer (Augsburg und München) könnte der Spieler 3 der 5 Spiele beim Koop absitzen, liegen die dann noch güsntig hat er nur ein ganzes Wochenende "Pause" in der Liga..

    ich denke man versucht hier die Vergehen da zu bestrafen wo sie geschehen sind, und dass ist im Fussball doch auch nicht anders

  • wenn du im fußball ne Rote in der 2. Mannschaft kassierst, bist du auch in der ersten gesperrt. Nur geleb werden nur in den Ligen gezählt und nicht mitgenommen. Mann kann auch die Spieltagsregelung rausnehmen und das ganze in Wochen ummünzen. ;)

    Der andre Weg wäre zu sagen. Spieler hat 3 Spiele in der OL bekommen, dann darf er erst wieder spielen, wenn 3 Spieltage in der OL rum sind, egal wieviel Spiele die andre Liga gemacht hat.

  • Zitat

    Original von rene72
    wenn du im fußball ne Rote in der 2. Mannschaft kassierst, bist du auch in der ersten gesperrt. Nur geleb werden nur in den Ligen gezählt und nicht mitgenommen. Mann kann auch die Spieltagsregelung rausnehmen und das ganze in Wochen ummünzen. ;)

    Der andre Weg wäre zu sagen. Spieler hat 3 Spiele in der OL bekommen, dann darf er erst wieder spielen, wenn 3 Spieltage in der OL rum sind, egal wieviel Spiele die andre Liga gemacht hat.

    so ist es ja, deswegen darf er beim Kooperationspartner spielen, dürfte er das nicht wäre er ja für 6 Spiele gesperrt, gerade bei Spielern die öfter beim Partner zum Einsatz kommen oder die Strafe gar beim Partner bekommen haben...
    stell dir vor ein DEL Verein leiht einen Spieler aus, weil sie spielfrei sind, der bekommt eine Matchstrafe und fehlt auch in der DEL 5 Spiele... dann würde diese eigentlich gute System auch weniger genutzt.

    P.S. wie war das bei Werder damls im DFB Pokal ;) oder wurde das anschließend geändert?

    Einmal editiert, zuletzt von stu (29. Dezember 2008 um 00:14)

  • Zitat

    Original von rene72
    wenn du im fußball ne Rote in der 2. Mannschaft kassierst, bist du auch in der ersten gesperrt. Nur geleb werden nur in den Ligen gezählt und nicht mitgenommen. Mann kann auch die Spieltagsregelung rausnehmen und das ganze in Wochen ummünzen. ;)

    Der andre Weg wäre zu sagen. Spieler hat 3 Spiele in der OL bekommen, dann darf er erst wieder spielen, wenn 3 Spieltage in der OL rum sind, egal wieviel Spiele die andre Liga gemacht hat.

    Wenn du in der 1.im Fussball ne rote karte bekommst,darfst du allerdings in der 2.trotzdem spielen.

    Haben wir die ganze Saison so gepflegt.

  • Zitat

    Original von Weiss/DD
    Hallo,
    eigentlich ist ja sehr einfach gelöst.
    Spieldauerstrafen sind persönliche Strafen die sich gegen den Spieler richten und nicht gegen den Verein/Team in dem der bestrafte Spieler spielt egal in welcher Liga.
    Nun kommt die Föli-Reglung..., dort ist nun die Frage. Ob ein Spieler bei erhaltener Spieldauerstrafe einfach in die andere Liga wechseln kann und dort unbestraft ist...? Eigentlich doch nicht möglich? Zumindest doch nicht im ESBG Bereich?
    Tschau Weiss

    Das lässt dir wohl keine Ruhe :D
    Hat denn Mikesz gestern seine Strafe für LE abgesessen oder ist er weiterhin 1 Spiel gesperrt (sollte er nochnmal in LE spielen)?

  • Hallo,

    Zitat

    Original von stu
    man kann den Spieler ja nicht doppelt bestrafen, heißt im Umkehrschluss, würden die Strafen für alle Ligen gelten, könnten sie auch überall abgesessen werden
    ich denke man versucht hier die Vergehen da zu bestrafen wo sie geschehen sind, und dass ist im Fussball doch auch nicht anders

    so war es aber gestern. FL Spieler beim Kooperationspartner gesperrt, spielte in der 2.Liga Meisterschaftsspiel. Verpasste somit das Spiel in der Oberliga, ist damit beim Kooperationspartner zum nächsten Spiel wohl wieder einsatzfähig.
    Tschau Weiss

  • zwischen DEL und 2. buli ist das so, dass egal welche strafe der spieler erhält, er kann bei dem kop.partner spielen...
    somit können die vereine sich dann halt austauschen. verteidiger X bekommt in der DEL eine SD und wird nun in der 2. liga eingesetzt, im gegenzug lässt das team der 2. liga verteidiger Y in der DEL starten.
    ich habe mal gehört, das sowas nur zwischen esbg und del geht, da es keine 2 ESBG-bereiche sind.

    warten wir ab, bis jemand das regelbuch durch hat :ja:

  • eine Spieldauerstrafe gilt nur für die entsprechende Mannschaft in der entsprechenden Liga (vgl. im Fußball z.B. eine gelb-rote Karte).

    eine Matchstrafe gilt immer für alle Spiele, egal in welcher Liga und für welche Mannschaft (vgl. im Fußball: eine rote Karte)

    Ist im Eishockey also genauso wie im Fußball, außer dass es Spielberechtigungen für mehrere Vereine gibt und die DEL und die ESBG hier besondere Regelungen getroffen haben, was aber nicht im Regelbuch steht, aber rechtlich abgesichert ist.
    Man sollte also ein juristisches Studium haben, wenn man es genauer unter die Lupe nimmt. So weit ist es leider gekommen.

  • Zitat

    Original von stu

    so ist es ja, deswegen darf er beim Kooperationspartner spielen, dürfte er das nicht wäre er ja für 6 Spiele gesperrt, gerade bei Spielern die öfter beim Partner zum Einsatz kommen oder die Strafe gar beim Partner bekommen haben...
    stell dir vor ein DEL Verein leiht einen Spieler aus, weil sie spielfrei sind, der bekommt eine Matchstrafe und fehlt auch in der DEL 5 Spiele... dann würde diese eigentlich gute System auch weniger genutzt.

    P.S. wie war das bei Werder damls im DFB Pokal ;) oder wurde das anschließend geändert?

    Du hast mich da falsch verstanden. Er darf überhaupt erst wieder Spielen, wenn in der OL 3 Spieltage rum sind. Selbst wenn in der Bulli 100 Spieltage dazwischen wären! Das wäre gerecht.

  • Zitat

    Original von Schiri
    eine Spieldauerstrafe gilt nur für die entsprechende Mannschaft in der entsprechenden Liga (vgl. im Fußball z.B. eine gelb-rote Karte).

    eine Matchstrafe gilt immer für alle Spiele, egal in welcher Liga und für welche Mannschaft (vgl. im Fußball: eine rote Karte)

    Das stimmt so nicht. Beim Fußball kommts bei einer roten Karte auf die Entscheidung des Sportgerichtes an in welchen Wettbewerben man gesperrt ist.

  • Zitat

    Original von Schiri
    eine Spieldauerstrafe gilt nur für die entsprechende Mannschaft in der entsprechenden Liga (vgl. im Fußball z.B. eine gelb-rote Karte).

    eine Matchstrafe gilt immer für alle Spiele, egal in welcher Liga und für welche Mannschaft (vgl. im Fußball: eine rote Karte)

    Ist im Eishockey also genauso wie im Fußball, außer dass es Spielberechtigungen für mehrere Vereine gibt und die DEL und die ESBG hier besondere Regelungen getroffen haben, was aber nicht im Regelbuch steht, aber rechtlich abgesichert ist.
    Man sollte also ein juristisches Studium haben, wenn man es genauer unter die Lupe nimmt. So weit ist es leider gekommen.

    Dann dürfte doch angesichts dieser Tatsache ein Uli Maurer aufgrund seiner Matchstrafe , die er in der DEL erhalten hat , ned im ESBG Bereich spielen? ?(

  • happy: bitte weiterlesen: und die DEL und die ESBG hier besondere Regelungen getroffen haben. Das ist die Antwort.

    Zitat

    Das stimmt so nicht. Beim Fußball kommts bei einer roten Karte auf die Entscheidung des Sportgerichtes an in welchen Wettbewerben man gesperrt ist.

    Natürlich, ist im Eishockey aber auch nicht anders. Pokal und MS können hier auch durchaus unterschiedlich bewertet werden.

  • Besondere Regelungen....warum macht man alles noch komplizierter????

  • weil es juristisch möglich ist. Schließlich haben DEL und die ESBG (DEB) "eigentlich" nichts miteinander zu tun. Vergleiche hierzu NHL und IIHF. Auch hier gelten nicht überall die gleichen Regelungen und Vorschriften.
    Das gibt es im Fußball nicht. Was in der FIFA gilt, gilt auch in der UEFA und auch im DFB.
    Die DFL (Deutsche Fußball Liga) ist ja etwas ähnliches wie die DEL aber hat identische Regelungen wie der DFB. Anders im Eishockey.

  • Zitat

    Original von egges01
    Ich fände es gut wenn die Sperren für alle Liegen gelten würden!

    Das fänden denk ich mehrere Leute gut, aber die ESBG-Vereine kontrollieren sich selbst, daher wird sich da nix ändern...
    Der DEB hat ja nix mehr zu melden (anders im Fußball...) :pfeif: