Die Pendlerpauschale ab dem 21. km wurde heute gekippt:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,595285,00.html
:top: :top:
Die Pendlerpauschale ab dem 21. km wurde heute gekippt:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,595285,00.html
:top: :top:
Geht doch. :top:..hoffentlich wird jetzt nicht rückwirkend die Abschaffung beschlossen aber ich denke kaum, dass sich Angie das trauen würde.
Wieder eine Watschn für die Regierung
Na jetzt bin ich mal gespannt, inwieweit die Regierung da handelt. War ja im Gespräch, dass dann die Pauschale von 0,30 Cent auf 0,20 Cent gesenkt werden soll
Trotzdem eine sehr gute Nachricht!!! :top:
was hat das nun für auswirkungen auf einen Studenten, der im Betrieb als Azubi gemeldet ist und 38 km auf arbeit fährt? (eine Strecke)
hab ich da was davon?
Das Gute ist: Das Finanzministerium wird an der "alten" Pendlerpauschale nichts ändern. Heißt also, man bekommt ab dem 1. Kilometer wieder seine 30 Cent
Ich glaub, die Finanzämter haben heuer keine Weihnachtsferien
Zeit wirds.
Als ob jemand was dafür könnte, wenn in seiner Heimat keine Arbeitsplätze sind und dann auf eigene Kosten seinen Sprit zur Arbeit verfahren muss. Geschieht ihnen recht, diesen Vollkasko-Abgesicherten Abzockern im Bundestag
ZitatOriginal von cujo-31
Das Gute ist: Das Finanzministerium wird an der "alten" Pendlerpauschale nichts ändern. Heißt also, man bekommt ab dem 1. Kilometer wieder seine 30 CentIch glaub, die Finanzämter haben heuer keine Weihnachtsferien
Rückwirkend können die nichts mehr ändern, aber die können sagen, dass es ab dem 01.01.2009 nur noch 20 Cent gibt. Weiß einer, ob das die Finanzämter jetzt automatisch machen?
mfg lutschers
ZitatOriginal von lutschers
Weiß einer, ob das die Finanzämter jetzt automatisch machen?
Ja, das müsste normalerweise von den Finanzämtern automatisch kommen. Fragt sich halt nur wann
ZitatOriginal von mike091179
Wieder eine Watschn für die Regierung
Vorallem die Urteilsbegründung muss es wohl in sich haben. Die Karlsruher haben da wohl teilweise sehr deftig den Herrschaften in Bonn was ins stammbuch geschrieben (planlos usw.).
ZitatOriginal von lutschers
Rückwirkend können die nichts mehr ändern, aber die können sagen, dass es ab dem 01.01.2009 nur noch 20 Cent gibt. Weiß einer, ob das die Finanzämter jetzt automatisch machen?
mfg lutschers
wird automatisch gemacht, sofern Du über 20km in die Arbeit hattest - dann steht das auf Deiner Bescheinigung für 2007. Bei Leuten, die unter 20km hatten sollte das auch automatisch erfolgen, sofern sie die KM für 2007 eingetragen haben
Die Bescheide für 2007 waren ja alle vorläufig. Auf den Bescheiden stand überall drauf, dass die Entscheidung des Verfassungsgerichtes noch aussteht. Von daher kommen die Rückerstattungen dann wohl automatisch.
Das Finanzministerium will übrigens die alte Pendlerpauschale beibehalten und nicht auf 20Cent pro km herunterfahren
ZitatOriginal von cujo-31
Das Finanzministerium will übrigens die alte Pendlerpauschale beibehalten und nicht auf 20Cent pro km herunterfahren
Vorerst.
Zumindest bis Ende 2009. :ja:
Jawoll das nenn ich doch mal gute Neuigkeitenl. Hab jeden Tag 19 km in die Arbeit ....
Wie ist das wenn man unter 20km zur Arbeit hat und diese Km nicht angegeben hat, kann ich da trozdem was machen.
SWR3.de schreibt: Schwieriger ist es, wenn Sie den Arbeitsweg in Ihrer Steuererklärung nicht angegeben hatten, weil er unter der 20 Kilometer-Grenze lag. Wenn Sie nun nach Berücksichtigung des Arbeitsweges mit Ihren Werbungskosten über die Pauschale von 920 Euro kommen, sollten Sie dem Finanzamt nachträglich die genaue Entfernung mitteilen. Dann gibt es ebenfalls Geld zurück.
Kann mir das mal einer auf Deutsch erklaeren, ich steh in Sachen steuern ohne Plan da, ich hab 18km zur Arbeit, hab das fuer 2007 nicht angegeben, kann ich da was machen?
ZitatOriginal von Chuck Downie
Wie ist das wenn man unter 20km zur Arbeit hat und diese Km nicht angegeben hat, kann ich da trozdem was machen.SWR3.de schreibt: Schwieriger ist es, wenn Sie den Arbeitsweg in Ihrer Steuererklärung nicht angegeben hatten, weil er unter der 20 Kilometer-Grenze lag. Wenn Sie nun nach Berücksichtigung des Arbeitsweges mit Ihren Werbungskosten über die Pauschale von 920 Euro kommen, sollten Sie dem Finanzamt nachträglich die genaue Entfernung mitteilen. Dann gibt es ebenfalls Geld zurück.
Kann mir das mal einer auf Deutsch erklaeren, ich steh in Sachen steuern ohne Plan da, ich hab 18km zur Arbeit, hab das fuer 2007 nicht angegeben, kann ich da was machen?
Dann ist glaub der Anspruch erloschen, weil es außerhalb der Widerspruchsfrist liegt. Warten wir mal ab, wann die Kohle kommt.
mfg lutschers
Wenn auf dem Steuerbescheid "vorläufiger Bescheid" drauf steht, kann man noch was rückerstattet bekommen. Wäre doch aber Humbug, wenn diejenigen, die unter der 20km Pendler-Entfernung waren, nun das Geld, was ihnen zusteht, nicht bekommen und der Anspruch verfällt. Oder hätten diejenigen dann von Anfang an etwa Einspruch einlegen müssen?
ZitatOriginal von cujo-31
Wenn auf dem Steuerbescheid "vorläufiger Bescheid" drauf steht, kann man noch was rückerstattet bekommen. Wäre doch aber Humbug, wenn diejenigen, die unter der 20km Pendler-Entfernung waren, nun das Geld, was ihnen zusteht, nicht bekommen und der Anspruch verfällt. Oder hätten diejenigen dann von Anfang an etwa Einspruch einlegen müssen?
Richtig.
sollte einige Fragen hier klären:
http://www.sueddeutsche.de/,tt2m1/wirtschaft/197/450913/text/
Chuck Downie: Hier ist übrigens auch ein Beispiel mit nicht eingetragenen 18km erwähnt
Verfallen tut nichts...bis zu 4 Jahre später kann die Steuer erledigt werden
ZitatOriginal von Roland
Vorerst.
Das ist das Konjunkturprogramm durch die Hintertür.