Ich habe einen Unfallschaden der durch jemanden anders verursacht wurde.
Darauhin habe ich einen Kostenvoranschlag in der Werkstatt machen lassen , den an die Versicherung gesendet mit der Bitte um Abrechnung nach Kostenvoranschlag .
Heute bekomme ich einen Brief von der Versicherung mit einem 5 Seiten Gutachten zum Kostenvoranschlag. Diese kommt auf einen niedrigeren Betrag als der Kostenvoranschlag meiner Werkstatt.
So, ich ruf bei der Versicherung an und diskutier wie ein Irrer mit dem Gutachter und frag den warum ich eigentlich nen Kostenvoranschlag einreiche wenn sie eh nen eigenen machen. Dann sagt der Typ, meine Werkstatt hat nicht mit einem der 2 in Deutschland zugelassenen Kostenvoranschlagsprogrammen den Kostenvoranschlag erstellt. Die angegeben Stunden z.b. seien nicht genau aufgeschlüsselt (es steht drinnen: 1,5 h Türe erneuern) . Dann sagt der Typ wieder dass das überall so gehandhabt wird blabla und dann hab ich aufgelegt.
Hat jemand eine Ahnung welche Vorschriften / Richtlinien etc . es bei Kostenvoranschlägen gibt, denn bei der Allianz und HUK gab es noch nie so einen Aufstand!
Danke