• Wie bekloppt können Juristen sein?

    Zitat

    Mutter mit nackter Tochter auf dem Rad durch München unterwegs

    München - Unter Verweis auf die Persönlichkeitsrechte ihrer eineinhalbjährigen Tochter hat eine Juristin ihr splitternacktes Kind bei 11 Grad Außentemperatur auf dem Fahrrad durch München gefahren. Das frierende Mädchen saß in dem auf dem Gepäckträger befestigten Kindersitz, wie die Polizei am Donnerstag mitteilte.

    Als Beamte die Mutter am Montag stoppten, erklärte die 32-jährige Rechtsanwältin, dass das Kind sich nichts anziehen lassen wollte. Sie als Mutter habe diesen Wunsch zu akzeptieren, sagte die Juristin. Weiter sagte sie, dem Kind sei nicht zu kalt, es sitze ja in ihrem Windschatten. Die Frau wurde wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen angezeigt. (dpa)

    http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=1968551

  • Meine Oma würde jetzt sagen:

    Zitat

    Lieber Gott dein Tierreich wird doch jeden Tag größer

    Aber mal im Ernst wie drauf muss man sein um sowas zu machen? :bash: :bash: :bash:

  • Mir treibt es die Schamesröte ins Gesicht! Meine 2jährige Tochter will jeden Morgen im Bettchen bleiben, beharrt anschließend auf Ihrer Sitzstellung auf dem Töpfchen und weigert sich regelmäßig, sich anzuziehen und hat natürlich auch abends seltenst Lust, ins Bett zu gehen.
    Irgendwie setze ich mich trotzdem Tag für Tag durch.
    Gott was bin ich für ein Vater. Ich sollte schleunigst meine Erziehungsgepflogenheiten überdenken und dem Kind Handlungsspielraum in diesen Dingen einräumen.

    Nicht das mich eine Klage einer münchner Rechtsanwältin ereilt...... :rolleyes:

  • Es gibt da eine Münchner Rechtsanwältin, die nicht nur windige Internet-Abzocker-Firmen vertritt sondern sich auch noch regelmäßig den Anwaltsrichtlinen widersetzt...
    Würde mich ja nicht wundern, wenn die das wär... :pfeif: :bash:

  • Zitat

    Original von Schorsch ETCC
    Mir treibt es die Schamesröte ins Gesicht! Meine 2jährige Tochter will jeden Morgen im Bettchen bleiben, beharrt anschließend auf Ihrer Sitzstellung auf dem Töpfchen und weigert sich regelmäßig, sich anzuziehen und hat natürlich auch abends seltenst Lust, ins Bett zu gehen.
    Irgendwie setze ich mich trotzdem Tag für Tag durch.
    Gott was bin ich für ein Vater. Ich sollte schleunigst meine Erziehungsgepflogenheiten überdenken und dem Kind Handlungsspielraum in diesen Dingen einräumen.

    Nicht das mich eine Klage einer münchner Rechtsanwältin ereilt...... :rolleyes:

    ach gott, ach gott, nicht das die da 'ne sammelklage gen osten schickt :D

  • ...nicht nur gen Osten... :D
    Das stehen wohl 99,875698 der Eltern mit einem Bein im Gefängnis :D

  • Zitat

    Original von Bi-Bis
    Es gibt da eine Münchner Rechtsanwältin, die nicht nur windige Internet-Abzocker-Firmen vertritt sondern sich auch noch regelmäßig den Anwaltsrichtlinen widersetzt...
    Würde mich ja nicht wundern, wenn die das wär... :pfeif: :bash:

    Da gibts sogar mehrere in München die Wechseln mittlerweile alle paar Monate. irgendwie ist die bayrische Landeshauptstadt gleichzeitig das Hauptnest dieser Klientel.

  • »Die Klage ist zulässig. Der Bekl. ist zuzugeben, daß hier leicht der Eindruck entstehen könnte, die Klage sei nicht ernst gemeint. Die Zivilprozeßordnung sieht allerdings einen derartigen Fall nicht vor, so daß es hierfür auch keine gesetzlich vorgesehenen Konsequenzen gibt.

    Die Klage ist aber jedenfalls in der Sache nicht begründet. Der Kl. hat nicht näher dargelegt, welche besonderen Beischlafgewohnheiten er hat, die festverbundene Doppelbetten voraussetzen. Dieser Punkt brauchte allerdings nicht aufgeklärt zu werden, denn es kommt hier nicht auf spezielle Gewohnheiten des Kl. an, sondern darauf, ob die Betten für einen durchschnittlichen Reisenden ungeeignet sind. Dies ist nicht der Fall. Dem Gericht sind mehrere allgemein bekannte und übliche Variationen der Ausführung des Beischlafs bekannt, die auf einem einzelnen Bett ausgeübt werden können, und zwar durchaus zur Zufriedenheit aller Beteiligten. Es ist also ganz und gar nicht so, daß der Kl. seinen Urlaub ganz ohne das von ihm besonders angestrebte Intimleben hätte verbringen müssen.

    Aber selbst wenn man dem Kl. seine bestimmten Beischlafpraktiken zugesteht, die ein festverbundenes Doppelbett voraussetzen, liegt kein Reisemangel vor, denn der Mangel wäre mit wenigen Handgriffen selbst zu beseitigen gewesen. Wenn ein Mangel nämlich leicht abgestellt werden kann, dann ist dies auch dem Reisenden selbst zuzumuten mit der Folge, daß sich der Reisepreis nicht mindert und daß auch Schadensersatzansprüche nicht bestehen.

    Der Kl. hat ein Foto der Betten vorgelegt. Auf diesem Foto ist zu erkennen, daß die Matratzen auf einem stabilen Rahmen liegen, der offensichtlich aus Metall ist. Es hätte nur weniger Handgriffe bedurft und wäre in wenigen Minuten zu erledigen gewesen, die beiden Metallrahmen durch eine feste Schnur miteinander zu verbinden. Es mag nun sein, daß der Kl. etwas derartiges nicht dabei hatte. Eine Schnur ist aber für wenig Geld schnell zu besorgen. Bis zur Beschaffung dieser Schnur hätte sich der Kl. beispielsweise seines Hosengürtels bedienen können, denn dieser wurde in seiner ursprünglichen Funktion in dem Augenblick sicher nicht benötigt.«

    Amtsgericht Mönchengladbach

    :rofl: