• Er besteht auf die Erfüllung, nur was soll groß passieren? Selbst wenn er Zivilrechtlich Klage einreicht, glaub ich nicht das die Klage angenommen wird, bzw durchgeht. Und Ebay kann da auch nicht viel machen. Wie gesagt, sein Geld hat er zurück bekommen, und es hat keiner Schaden genommen. Ich meld mich wenn ich mehr weiss.

    PS. Ich hab schon so viele Shops gesehen die haufen negative Bewertungen haben, und die haben alle weiter verkauft. Da haben Leute teilweise ihr Geld verloren und keine Ware bekommen, das find ich dann dreimal schlimmer.

  • Zitat

    Original von Arni
    Er besteht auf die Erfüllung, nur was soll groß passieren? Selbst wenn er Zivilrechtlich Klage einreicht, glaub ich nicht das die Klage angenommen wird, bzw durchgeht.

    Wie sollte die Klage nicht durchgehen. Du hast einen Vertrag abgeschlossen. Du und er habt beide eine Willenserklärung abgegeben, dadurch habt ihr einen Vertrag unter zwei Zivilpersonen abgeschlossen. Du müsstest dem Gericht schon nachweisen, dass du schwachsinnig bist oder unter Betreuung stehst. Dann kannste vielleicht vom Vertrag zurücktreten. Ansonsten wünsche ich schon mal viel Spaß beim Rechtsanwalt.

  • nützt gar nix.

    der verkäufer ist dafür verantwortlich, die angebotene bzw. verkaufte ware unversehrt auf den weg zum kunden zu bringen. geht ihm beim verpacken was kaputt, hat der käufer anrecht auf eine reparatur zu lasten des verkäufers, bzw. sogar auf eine ersatzbeschaffung.

    kann man alles schön in den foren bei ebay nachlesen, seitenweise. sehr interessante beiträge dort.

  • Zitat

    Original von starchild
    kann man alles schön in den foren bei ebay nachlesen, seitenweise.

    steht auch alles im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)...

    @ schoenwetterfan: leider sind die Aussichten, dass in diesem fall erst gar kein Verfahren eingeleitet wird, sehr gut. Die Gerichte können sich leider nicht mehr um jeden einzelnen Fall kümmern... traurig, aber Realität...

  • Zitat

    Original von minäolentyhmä

    steht auch alles im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)...

    @ schoenwetterfan: leider sind die Aussichten, dass in diesem fall erst gar kein Verfahren eingeleitet wird, sehr gut. Die Gerichte können sich leider nicht mehr um jeden einzelnen Fall kümmern... traurig, aber Realität...

    Nur drauf verlassen kann er sich nicht. Spästens wenn ein Rechtsanwalt ziwschengeschaltet wird um Mahnung etc. in Wallung zu bringen wird es minimum nervig.

  • Zitat

    Original von alexj

    Nur drauf verlassen kann er sich nicht. Spästens wenn ein Rechtsanwalt ziwschengeschaltet wird um Mahnung etc. in Wallung zu bringen wird es minimum nervig.

    Sicher. Ich hab aber auch nicht behauptet, dass gar nichts passieren kann.

  • Ich seh´s trotz allem etwas altmodischer. Man sollte zu seinen Fehlern stehen, auch wenn´s weh tut.
    Man kann nicht zwangsläufig bei eigenem Verschulden Verständnis des Gegenübers erwarten. :rolleyes:

  • Zitat

    Original von Schorsch ETCC
    Ich seh´s trotz allem etwas altmodischer. Man sollte zu seinen Fehlern stehen, auch wenn´s weh tut.
    Man kann nicht zwangsläufig bei eigenem Verschulden Verständnis des Gegenübers erwarten. :rolleyes:


    :top:

    Da ich schon zweimal Opfer von solchen Aktionen wurde, kann ich der Diskussion nichts abgewinnen. :puke:

  • Zitat

    Original von Schorsch ETCC
    Ich seh´s trotz allem etwas altmodischer. Man sollte zu seinen Fehlern stehen, auch wenn´s weh tut.
    Man kann nicht zwangsläufig bei eigenem Verschulden Verständnis des Gegenübers erwarten. :rolleyes:

    :top:

  • Zitat

    Original von minäolentyhmä

    Vielleicht sollte man auch mal selber für seine Fehler Verantwortung übernehmen und nicht immer nach Ausreden und anderen Lösungen für seine eigenen Fehler suchen...

    :rolleyes:

  • Zitat

    Original von Arni
    Selbst wenn er Zivilrechtlich Klage einreicht, glaub ich nicht das die Klage angenommen wird, bzw durchgeht. Und Ebay kann da auch nicht viel machen.

    Anderer Ansicht ist hier die Rechtsprechung, und zwar in recht aktuellen Fällen.

    Wenn die Versteigerung durch eine Aktion des Bieters beendet wird (also durch das Höchstgebot oder aber durch Betätigen des "Sofortkauf"-Buttons), dann ist das ein Kaufvertrag, an den der Verkäufer ohne wenn und aber gebunden ist.
    Das hat das OLG Köln entschieden, und eine Lektüre etwa dieser kurzen Zusammenfassung empfiehlt sich:

    Klick mich an

    Das bedeutet, dass der Restwert der verkauften Sache abzüglich des Gebotes der Schaden ist, den der Bieter erleidet, wenn du ihm seinen Vertragsanspruch nicht erfüllst.
    Quintessenz des Urteils: Das Argument 'So billig will ich den Artikel nicht verkaufen' gibt es bei ebay nicht, zumindest nicht nach Abschluss eines Vertrages.

    Etwas anderes würde nur gelten, wenn du selbst deinen Fehler vor Ablauf der Versteigerung (Kriterien siehe oben) gemerkt hast und die Versteigerung beendet hast. Hier spielt dann ein eventuelles grobes Missverhältnis von Wert und Betrag in der Tat eine Rolle, in obigem Fall nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von Bob (24. April 2009 um 18:38)