• Hab ein Geschenkset von MAN verkauft, (Artikelnummer steht oben) über TurboLister eingestellt wegen den Bildern, da kriegt man mehr von anderem Webspace rein und für 22, nochwas verkauft. Turbolister hat zusätzlich noch die Funktion, Gebühren vorm Einstellen berechnen zu lassen. Hab ich auch gemacht, Auktion, 1 Euro Startpreis, Bilder woanders gehostet ---> 0-Euro-Auktion. Hat mir auch der Turbolister angezeigt. Ebay will jetzt von mir ne Verkaufsprovision von 21 Euro haben weil die denken ich hätte n LKW verkauft, ist anscheinend in die falsche Kategorie gerutscht.
    Edit: Wenn sie sich nicht melden ist mirs auch egal, die kommen spätestens wenn sie kein Geld bekommen.

    Einmal editiert, zuletzt von Neo@ETC (26. März 2009 um 12:19)

  • Die melden sich auch nicht wenn du das Geld zurück buchen lässt. Dann wirst du gesperrt und es gibt unfreundliche Post vom RA oder Inkassobüro. Und das dürfen die sogar sofort, da der Verein in Luxemburg sitzt und da alles ein wenig anders läuft. Ausserdem liegt der Fehler nach ebay Richtilinien klar bei dir. Gebühren werden nach Kategorie berechnet. Und die hast ganz alleine du ausgesucht.

    Mir gefällt das Vorgehen von denen auch nicht, aber hier sind die doch mal im Recht. Auch wenn es keinen Sinn macht, da es ganz klar kein LKW ist. Da kannst du nur auf Kulanz hoffen. Und die wird es nicht geben, wenn du nicht gerade tausende von Euro Umsatz im Jahr bei denen machst.

  • Zitat

    Original von Zwiebelchen
    Die melden sich auch nicht wenn du das Geld zurück buchen lässt. Dann wirst du gesperrt und es gibt unfreundliche Post vom RA oder Inkassobüro. Und das dürfen die sogar sofort, da der Verein in Luxemburg sitzt und da alles ein wenig anders läuft. Ausserdem liegt der Fehler nach ebay Richtilinien klar bei dir. Gebühren werden nach Kategorie berechnet. Und die hast ganz alleine du ausgesucht.

    Mir gefällt das Vorgehen von denen auch nicht, aber hier sind die doch mal im Recht. Auch wenn es keinen Sinn macht, da es ganz klar kein LKW ist. Da kannst du nur auf Kulanz hoffen. Und die wird es nicht geben, wenn du nicht gerade tausende von Euro Umsatz im Jahr bei denen machst.

    Also: Erstens hat mir der Turbolister ja nun 0 Euro Gebühren angezeigt, und zwar vorm Abschicken.
    Zweitens ist bis heute noch nix abgebucht, Rechnung war vom 15.3. und es war von 5-7 tagen die Rede. Vielleicht ham sies ja eingesehen.

  • Heute kam ne Mail von Ebay:

    Zitat

    Guten Tag Herr ***,

    vielen Dank für Ihre Frage zur Gebührenberechnung für Ihr Angebot mit
    der Artikelnummer 220370793549. Gern helfe ich Ihnen bei der Klärung
    dieser Angelegenheit.

    Sie haben Ihren Artikel in eine Kategorie eingestellt, in der eine feste
    Verkaufsprovision berechnet wird.

    Aus Kulanz habe ich Ihrem eBay-Verkäuferkonto die Differenz zu der
    allgemeinen Verkaufsprovision gutgeschrieben.


    Allerdings weiss ich net genau wieviels is, im Verkäuferkonto taucht 17,86 auf, wird wohl vor Steuer sein.

  • Zitat

    Original von Neo@ETC
    Heute kam ne Mail von Ebay:


    Allerdings weiss ich net genau wieviels is, im Verkäuferkonto taucht 17,86 auf, wird wohl vor Steuer sein.

    Aber rechnen konnte man damit ja nicht. Also ich seh das sehr positiv von Ebay.

  • Mir is gestern was echt dämliches passiert. Habe einen Artikel zur Versteigerung ins Netz gestellt. Kurze Zeit später bekomme ich ne Nachricht von Ebay das mein Artikel erfolgreich Verkauft wurde. Da habe ich aus versehen Sofort Kauf statt Auktion ausgewählt, was nicht beabsichtigt war. Schuld ist das geänderte Verkaufsformular auf Ebay welches Autkion und Sofort Kauf jetzt in eigene Reiter trennt. Das ist mir nicht aufegfallen. Der Käufer besteht natürlich auf sein Recht.In der Auktion stand ja auch drinn das der Artikel versteigert wird. Da der Artikel keine 50€ mehr Wert ist, verkaufe ich ihn auch nicht. Mal schauen was da noch so kommt seitens Ebay.

  • Zitat

    Original von Arni
    Mir is gestern was echt dämliches passiert. Habe einen Artikel zur Versteigerung ins Netz gestellt. Kurze Zeit später bekomme ich ne Nachricht von Ebay das mein Artikel erfolgreich Verkauft wurde. Da habe ich aus versehen Sofort Kauf statt Auktion ausgewählt, was nicht beabsichtigt war. Schuld ist das geänderte Verkaufsformular auf Ebay welches Autkion und Sofort Kauf jetzt in eigene Reiter trennt. Das ist mir nicht aufegfallen. Der Käufer besteht natürlich auf sein Recht.In der Auktion stand ja auch drinn das der Artikel versteigert wird. Da der Artikel keine 50€ mehr Wert ist, verkaufe ich ihn auch nicht. Mal schauen was da noch so kommt seitens Ebay.

    Ich verstehe Dich nicht so ganz!? Vermutlich hat der Käufer den Artikel jetzt für 1€ als Sofort Kaufen gekauft,oder? Der Satz "Da der Artikel keine 50€ mehr Wert ist, verkaufe ich ihn auch nicht" verwirrt mich hier ein bisschen, was meinst du damit?

    Um zur eigentlichen Sache zu kommen: Vermutlich wird ebay da sagen, dass du pech gehabt hast. Hast nicht aufgepasst und kannst nun nurnoch auf die Kulanz des Käufers hoffen.
    Bzw. sagen, dass eindeutig zu erkennen war, dass es ein Irrtum war und der Kaufvertrag deswegen nichtig ist, da nicht in beiderlei einverständnis.

  • Arni: Was für Versand hat er genommen? Bei unversicherten kannste sagen du hast es weggebracht und wenn es die Post verschlampt ist es nicht dein Problem... :D

  • Zitat

    Original von ETCEispirat17
    Arni: Was für Versand hat er genommen? Bei unversicherten kannste sagen du hast es weggebracht und wenn es die Post verschlampt ist es nicht dein Problem... :D

    Vielleicht sollte man auch mal selber für seine Fehler Verantwortung übernehmen und nicht immer nach Ausreden und anderen Lösungen für seine eigenen Fehler suchen...

    2 Mal editiert, zuletzt von minäolentyhmä (22. April 2009 um 01:07)

  • Zitat

    Original von Bodo#3


    Um zur eigentlichen Sache zu kommen: Vermutlich wird ebay da sagen, dass du pech gehabt hast. Hast nicht aufgepasst und kannst nun nurnoch auf die Kulanz des Käufers hoffen.
    Bzw. sagen, dass eindeutig zu erkennen war, dass es ein Irrtum war und der Kaufvertrag deswegen nichtig ist, da nicht in beiderlei einverständnis.

    Das ist so nicht ganz richtig. Wenn der Verkäufer einen Artikel einstellt gibt er sich mit den ,von ihm gestellten Bedingungen, einverstanden und wenn der Käufer auf Sofort-Kaufen klickt bzw. bestätigt kommt der Kaufvertrag zustande. Da hat Arni einfach mal die Arschkarte gezogen und kann nur auf Kulanz des Käufer´s hoffen.

    Ansonsten siehe Beitrag von minäolentyhmä

  • Zitat

    Original von ETCEispirat17
    Arni: Was für Versand hat er genommen? Bei unversicherten kannste sagen du hast es weggebracht und wenn es die Post verschlampt ist es nicht dein Problem... :D

    Anstiftung zur Straftat. Das ist nämlich ein lupenreiner Betrug den Du da vorschlägst.

  • Also die Lage ist so, ich werde den Artikel trotz "Gültigem Vertrag" nicht verkaufen. Der Käufer bekommt sein Geld zurück und damit is die Sache für mich erledigt.Bin ja kein Vebrecher. Ich weiss das es nicht richtig ist, aber ich kann das Teil nunmal nicht für einen Euro verkaufen.

    Mit ner Sperrung bzw ner Negativen Bewertung kann ich leben, für mich ist Ebay nicht der Nabel der Welt. Das tu ich, weil ich es als Käufer nicht Schamlos ausnutzen würde wenn einer bei Ebay genau den selben Fehler macht. Und hätte Ebay das Verkaufsformular nicht geändert, wäre es nie soweit gekommen. Können viele vieleicht nicht verstehen, aber ich denk da nunmal anders.

    So und nu könnt ihr auf mich Einhauen....

  • Zitat

    Original von Bodo#3

    Ich verstehe Dich nicht so ganz!? Vermutlich hat der Käufer den Artikel jetzt für 1€ als Sofort Kaufen gekauft,oder? Der Satz "Da der Artikel keine 50€ mehr Wert ist, verkaufe ich ihn auch nicht" verwirrt mich hier ein bisschen, was meinst du damit?

    Um zur eigentlichen Sache zu kommen: Vermutlich wird ebay da sagen, dass du pech gehabt hast. Hast nicht aufgepasst und kannst nun nurnoch auf die Kulanz des Käufers hoffen.
    Bzw. sagen, dass eindeutig zu erkennen war, dass es ein Irrtum war und der Kaufvertrag deswegen nichtig ist, da nicht in beiderlei einverständnis.

    In der Auktion stand eindeutig drinn das der Artikel zur Versteigerung angeboten wird. Wer verkauft sein Zeug denn für einen Euro? Also ich nicht.....(zumindest nicht gewollt)

  • Zitat

    Original von Arni
    Also die Lage ist so, ich werde den Artikel trotz "Gültigem Vertrag" nicht verkaufen. Der Käufer bekommt sein Geld zurück und damit is die Sache für mich erledigt.Bin ja kein Vebrecher. Ich weiss das es nicht richtig ist, aber ich kann das Teil nunmal nicht für einen Euro verkaufen.

    Mit ner Sperrung bzw ner Negativen Bewertung kann ich leben, für mich ist Ebay nicht der Nabel der Welt. Das tu ich, weil ich es als Käufer nicht Schamlos ausnutzen würde wenn einer bei Ebay genau den selben Fehler macht. Und hätte Ebay das Verkaufsformular nicht geändert, wäre es nie soweit gekommen. Können viele vieleicht nicht verstehen, aber ich denk da nunmal anders.

    So und nu könnt ihr auf mich Einhauen....

    Wenn das mit dem Käufer abgesprochen ist und er sich einverstanden erklärt dann ist ja alles wieder gut.

    Zitat

    Original von Arni

    In der Auktion stand eindeutig drinn das der Artikel zur Versteigerung angeboten wird. Wer verkauft sein Zeug denn für einen Euro? Also ich nicht.....(zumindest nicht gewollt)

    Es ist vollkommen egal ob du in der Beschreibung "zur Versteigerung" angibst oder nicht wenn du die Option "Sofort-Kauf" anbietest gibst du ne Willenserklärung ab. Da spielt es auch keine Rolle ob das gewollt war oder nicht... Wenn der Käufer auf den abgeschlossenen Vertrag pocht hättest du eigentlich keine Chance da raus zu kommen

  • Richtig spannend wird es wenn der Käufer auf Erfüllung besteht. Wenn es nicht gerade ein Artikel ist der selbst den letzten Juristen von einem Fehler beim VK-Preis überzeugt könnte sich ein Blick in dei Bedingungen der Rechtschutzversicherung, falls vorhanden, lohnen. Bei ähnlich gelagerten Fällen fiel in der Vergangeheit meistens der Verkäufer auf die Schnuss.