• Hab mal wieder bissel Stunk bei ebay. Hab da bei nem Shop so n Wieselball für die Katzenbande ersteigert für 1,50, dann gleich mit Paypal bezahlt und dann seh ich 8 oder 9 Euro Versand. Da wars aber schon zu spät, normalerweise kauf ich nix bei solchen Portoabzockern. Jedenfalls kam nach fast 3 Wochen das Ding und ich bin sauer über den Versand und die lange Lieferzeit. Die hatten das Ding nicht auf Lager, deshalb hats so lang gedauert. Jedenfalls fiel meine Bewertung dementsprechend negativ aus, hab die Lieferzeit und die Versandkosten angeprangert.
    Heute kamen 2 Emails, eine von Ebay und eine von dem Shop. Ebay meinte, der Shop und ich hätten ausgemacht, dass ich vom Kauf zurücktrete. Davon wusste ich noch nichts. In der Email vom Shop wurde mir indirekt mit Rechtsfolgen gedroht:

    Zitat

    Sehr geehrte(r) Grausamer Gustl :) leider kam es zur negativen Bewertung. uns ist Ihre Zufriedenheit aber auch eine faire Bewertung wichtig. Wir geben uns immer stets Mühe alle Kundenwünsche zu erfüllen. Nach neuesten Ebay-Richtlinien ist es leider nicht mehr möglich Ebay Bewertungen außergerichtlich zurückzunehmen. Um Ihnen und uns Zeit und Kosten zu ersparen haben wir nach Rücksprache mit Ebay eine Unstimmigkeitsmaßnahme eingeleitet. Bitte kontrollieren Sie nochmals die Artikelbeschreibung ob Sie eventuell etwas übersehen oder missverstanden haben. Wenn Sie dann der Meinung sein sollten, dass die Bewertung vielleicht voreilig war, oder wir in der Zwischenzeit das Problem geklärt haben, brauchen Sie nichts mehr zu tun. Die Unstimmigkeit schließt sich automatisch in wenigen Tagen und unsere Bewertung wird automatisch von Ebay gelöscht. Wir bitten Sie dieses Schreiben ernst zu nehmen, da wir uns leider vorbehalten müssen, gegen Ihren Vorgang rechtliche Schritte einzuleiten.

    Was wollen die denn von mir? Was soll da rausspringen?
    Ich hab die Email an den Ebay-Kundenservice weitergeleitet, ob das richtig war?

    Einmal editiert, zuletzt von Neo@ETC (24. Juni 2008 um 22:39)

  • Zitat

    Original von Neo@ETC
    Hab mal wieder bissel Stunk bei ebay. Hab da bei nem Shop so n Wieselball für die Katzenbande ersteigert für 1,50, dann gleich mit Paypal bezahlt und dann seh ich 8 oder 9 Euro Versand. Da wars aber schon zu spät, normalerweise kauf ich nix bei solchen Portoabzockern. Jedenfalls kam nach fast 3 Wochen das Ding und ich bin sauer über den Versand und die lange Lieferzeit. Die hatten das Ding nicht auf Lager, deshalb hats so lang gedauert. Jedenfalls fiel meine Bewertung dementsprechend negativ aus, hab die Lieferzeit und die Versandkosten angeprangert.
    Heute kamen 2 Emails, eine von Ebay und eine von dem Shop. Ebay meinte, der Shop und ich hätten ausgemacht, dass ich vom Kauf zurücktrete. Davon wusste ich noch nichts. In der Email vom Shop wurde mir indirekt mit Rechtsfolgen gedroht:


    Was wollen die denn von mir? Was soll da rausspringen?
    Ich hab die Email an den Ebay-Kundenservice weitergeleitet, ob das richtig war?

    Drei Wochen lieferzeit und 8€ Porto rechtfertigen eine neg. Bewertung. Ich würde eine freundliche, aber direkte Antwort schreiben, in der Du die Sache aus Deiner Sicht darlegst. Das schickst Du am besten auch an ebay.

    "Nach neuesten Ebay-Richtlinien ist es leider nicht mehr möglich Ebay Bewertungen außergerichtlich zurückzunehmen."
    Dieser Satz ist echt ne frechheit. Er soll nur Drohen und Einschüchtern. Was das zurücknehmen von Bewertungen mit Gerichten zu tun hat und vor allem Gerichte mit Ebayrichtlinien...

  • Servus!

    Und ich dachte, die Bewertungen sollten dazu dienen den Käufer und Verkäufer zu beurteilen.

    Hast Du denn nen Rechtsschutz Neo?
    Also ich würd da garnichts machen. Du hast wohl zügig gezahlt und ewig auf Deine Ware gewartet. Wenn der Verkäufer die Ware nicht vorrätig hat, ist das doch nicht Dein Problem.
    Wartezeit und Versandpreis rechtfertigen mMn die negative Bewertung vollkommen.

  • Abgesehen davon können Verkäufer neuerdings keine negativen Bewertungen über Käufer abgeben. Wahrscheinlich deswegen diese harsche Mail, sonst hätte er dir womöglich auch eine negative Bewertung reingehauen.

    Zitat


    Bitte beachten Sie: Verkäufer können Käufer nur positiv bewerten. Lesen Sie mehr darüber, warum wir diese Änderung vorgenommen haben und wie Sie sich als Verkäufer vor ungerechtfertigten Bewertungen schützen können.

    Tante Edit meint... ich find es gut, dass du die Antwort des Verkäufers an ebay weitergeleitet hast. Ob es was hilft? Gute Frage. Ansonsten würde ich dem Verkäufer eine Mail schicken, in der du darlegst, was dir an der ganzen Geschichte missfallen hat.
    Nicht auf dessen Drohungen eingehen!

    Einmal editiert, zuletzt von cujo-31 (24. Juni 2008 um 23:16)

  • Zitat

    Original von cujo-31
    Abgesehen davon können Verkäufer neuerdings keine negativen Bewertungen über Käufer abgeben. Wahrscheinlich deswegen diese harsche Mail, sonst hätte er dir womöglich auch eine negative Bewertung reingehauen.


    Tante Edit meint... ich find es gut, dass du die Antwort des Verkäufers an ebay weitergeleitet hast. Ob es was hilft? Gute Frage. Ansonsten würde ich dem Verkäufer eine Mail schicken, in der du darlegst, was dir an der ganzen Geschichte missfallen hat.
    Nicht auf dessen Drohungen eingehen!

    Der Verkäufer hat die Bewertung vom Datum her schon vorm losschicken abgegeben, von daher bin ich fein raus.
    Bei Ebay muss ich noch paar Tage auf ne Antwort warten. Dem Verkäufer hab ich desweiteren auch ne Email geschickt, dass ich das gar nicht einsehe, die Bewertung zurückzunehmen, eben weil ich unzufrieden war.

  • Naja, Torsten.. Neo's Problem wäre sicher nicht halb so gravierend gewesen, hätte er sich die Portokosten genauer angeschaut ;) Ich guck da immer drauf, manche machen da geradezu nen Sport draus, horrende Portokosten einzufordern, den Artikel dann aber zum Bruchteil dessen zu verschicken.

  • Cujo, selbst wenn die Portokosten normal gewesen wären, wäre immer noch der Kritikpunkt lange Lieferzeit gewesen. Man kann doch das Fell des Bären nicht verkaufen, bevor man ihn erlegt hat.

    Einmal editiert, zuletzt von Neo@ETC (24. Juni 2008 um 23:34)

  • Natürlich, da geb ich dir vollkommen recht!
    Deswegen schau ich mir gern die Bewertungen der anderen Käufer an, bevor ich einen Artikel kaufe.
    Ich find die Mail von dem Verkäufer halt einfach uferlos und vor allem die Tatsache, dass er gleich mit rechtlichen Schritten droht, einfach nur lachhaft! Allein deswegen verdient der eigl eine gesalzene Backpfeife, die sich gewaschen hat :ja:

  • Selten so ein Quatsch gelesen ( beziehe mich da auf den Brief von dem Verkäufer)

    Wenn man sich den weiteren Vorgang mal vorstellt, taucht doch immer die selbe Frage auf:

    Aufgrund welcher Basis will der Verkäufer rechtliche Schritte einleiten? Weil du ne negative Bewertung abgegeben hast? Das das bei Ebay vielleicht nicht mehr gern gesehen ist (warum auch immer) kann Neo ja erstmal egal sein.

    Auf was will er Neo, wenn der Verkäufer wirklich soweit gehen würde, verklagen?

    Wenn man dem Rest des Schreibens glauben schenken darf regelt sich die Sache sowieso von alleine. Der Verkäufer meldet Ebay ne negativ Bewertung --> Ebay löscht diese und schon ist der Salat für den Verkäufer gegessen. Der will doch nur das seine Weste weiß bleibt.

    Der dumme bleibt allerdings Neo. Ärger dich nicht zu lange darüber und kauf in Zukunft lieber woanders, die meisten Ebay-User sind eh zu Amazon gewechselt seitdem man keine negativ Bewertungen mehr abgeben darf.


    Allerdings würde ich mir den Spaß noch machen und dem Verkäufer ne gesalzene Antwort schreiben.


    LG

  • Da hab ich auch eine nette Geschichte. Ist zwar nicht ebay, aber trotzdem interessant.

    Ich habe eine Rechnung über 9,50 bekommen, für eine Leistung die ich in Anspruch genommen habe. Die Rechnung habe ich vergessen zu überweisen und beim Eingang der Mahnung war ich im Ausland.

    Nach meiner Rückkehr habe ich die Mahnung gefunden und sofort überwiesen. 3 Tage später bekam ich von einem Inkassounternehmen eine Rechnung über 85,66 €. Ich wär fast vom Stuhl gefallen.

    Hier meine original Antwort, ich bin mal gespannt was rauskommt.... :D

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ihr Schreiben vom 18.06.2008 habe ich erhalten.
    Im Anhang können sie sehen, dass der Betrag am 13.06.2008 (bzw. vor ihrem Schreiben) überwiesen wurde. Daher werde ich ihre astronomische und meiner Meinung unrealistische Forderung in keinster Weise anerkennen.
    Wie aus einer Forderung von 9,50 € eine Summe vom 85,66 € entstehen kann, werden sie sich wahrscheinlich nur selbst beantworten können. Fast 800% Steigerung an Gebühren, Auslagen und Kosten sind für mich nicht nachvollziehbar und grenzen schon fast an sizilianische Methoden.
    Aber nun ergibt sich daraus ein Bild. Meine Schreiben an die XXX, mit der Bitte um einen Arbeitsnachweis für die Gebühren von 9,50 € sind bisher hartnäckig unbeantwortet geblieben, stattdessen bekam ich nun ihr Schreiben.
    Leider sind nun auch mir für die Erstellung und den Versand dieses Schreibens, sowie für den Ausdruck der getätigten Überweisung Kosten entstanden. Diese Auslagen stelle ich ihnen nun in Rechnung.


    Die Forderung setzt sich folgendermaßen zusammen:
    1. Auslagen 6,00 €
    Gesamtkosten 6,00 €

    Den Betrag von 6 € überweisen sie bitte bis 03. Juli 2008 auf mein Konto.
    Die Kontodaten:
    Kontonummer: XXX
    BLZ: XXX

    Sollte ich bis zu diesem Tag keinen kompletten Zahlungseingang feststellen können, werde ich umgehend meinen Rechtsbeistand beauftragen gerichtlich gegen sie vorzugehen.
    Des Weiteren behalte ich es mir natürlich vor, ihr Schreiben mit dieser überzogenen Forderung an die nächste Verbraucherschutzzentrale weiterzugeben.


    Anlage
    1 Bildschirmausdruck

  • @Hanson: Und wie gings aus?

    EDIT: Sollte halt nicht nur überfliegen, hab eben erst gelesen, dass die Frist bis 3.7. läuft. Aber guter Brief ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Crazy Com (25. Juni 2008 um 19:22)

  • ich hab auch 'ne tolle 3-2-1 ... geschichte:

    ich bot bei einigen auktionen von anbieter x mit und wurde überall von bieter y überboten.
    so weit so gut, ich sende anbieter x 'ne anfrage über versandrabatt und bieter y antwortet :rolleyes:

    so weit so gut, an ebay weitergeleitet, keine antwort erhalten, weder x noch y wurden gesperrt 8o

  • 3 Wochen Lieferzeit zu einem Preis von 8-9 € Versand, wo´s 2,90€ auch getan hätten schreien förmlich nach ´nem "-" in der Bewertung. Just relax Neo, die können dir gar nichts. Du warst unzufrieden und damit hat sich´s. Zum Geschäft gehört nunmal nicht nur der Artikel als solches, sondern eben auch die Abwicklung des Vertrages. ;) Von daher bist du im Recht.

    Die Tour scheint aber immer mehr Schule zu machen. Der Netzanbieter mit dem rosa "T" hatte bei meiner Vertragsumstellungauf "DSL Comfort" mal einfach einen Neuanschluß auf den Namen meiner Frau untergejubelt, und war der Meinung mich monatelang noch auf meinen alten "1500 DSL" abzurechnen und gleichzeitig die "Comfort"-Tarife einzutreiben. X(
    Aller Schriftverkehr half nichts, die bestanden auf ihren Forderungen und kamen dann mit ihrem lustigen Inkasso-Büro daher. Auch da halfen keinerlei Erklärungs- und Aufklärungsversuche. Mein freundlicher Robenträger hat sich dann der Sache angenommen und siehe da........in nullkommanichts war ich mit denen im Reinen. :D

  • Ich glaub ich beauftrage dich mal mit meiner Streitsache mit GMX :D

  • Ich pack's mal hier rein:

    Vor 2 Wochen hab ich in Ebay etwas gekauft (weiß nicht mehr was :suspekt: ) und habe zu der Bestellung eine Rechnung in dem Paket angefordert. Da die Rechnung nicht enthalten war, hab' ich dem Verkäufer eine neutrale Bewertung abgegeben.

    Vor zwei Tagen hab' ich jetzt von Ebay eine E-Mail erhalten: Sie bedauern die Umstände etc blabla und haben gleich einen 10-€-PayPal-Gutschein mitgeschickt :top: :D

  • Zitat

    Original von SR_Tiger
    Ich pack's mal hier rein:

    Vor 2 Wochen hab ich in Ebay etwas gekauft (weiß nicht mehr was :suspekt: ) und habe zu der Bestellung eine Rechnung in dem Paket angefordert. Da die Rechnung nicht enthalten war, hab' ich dem Verkäufer eine neutrale Bewertung abgegeben.

    Vor zwei Tagen hab' ich jetzt von Ebay eine E-Mail erhalten: Sie bedauern die Umstände etc blabla und haben gleich einen 10-€-PayPal-Gutschein mitgeschickt :top: :D

    ich will auch :top:

  • So einem Schreiben kann man ganz gelassen entgegen sehen, wenn man die kaufmännischen Regeln und Sachlichkeit walten lässt - sagt ein sehr guter Freuund von mir, und der ist auch Anwalt:


    Aus t-online.de

    Verkäufer lassen Anwälte auf Negativ-Bewerter los
    Erschienen am 11. Juli 2008 | Konrad Lischka | Spiegel Online

    Streit bei eBay: Verkäufer setzen Kunden mit Anwälten unter Druck. (Quelle: dpa)
    Händler sehen ihre Existenz bedroht, Käufer zittern vor Anwaltsschreiben wegen Negativ-Bewertungen - dabei sollte das neue eBay-Bewertungssystem doch kundenfreundlich sein. Nach drei Monaten Praxis meckern Käufer und Verkäufer - und sogar eBay gibt zu, dass es Probleme gibt.

    Beschimpfungen, Drohungen und dann noch ein Anwaltsschreiben - alles wegen einer Fliegenklatsche für fünf Euro. Alois Meier (Name von der Redaktion geändert) hat nach dieser Erfahrung erstmal genug von eBay: Der Bayer hatte beim Online-Auktionshaus ein Insektenmordwerkzeug gekauft, ärgerte sich dann aber, weil ihm die Versandkosten zu hoch erschienenen: 8,90 Euro, im eBay-Angebot aber konnte man den Eindruck gewinnen, sagt Meier, dass nur 4,50 Euro fällig seien.


    eBay-Nutzer bekommt Post vom Anwalt

    Also bewertete Meier den eBay-Verkäufer neutral und monierte die seiner Meinung nach "untransparenten Versandkosten" und eine "schlechte Verpackung". Liest man sich den Auktionstext allerdings genau durch, ist klar, dass bei Bezahlung über Paypal 8,90 Euro Versandgebühren fällig sind. Deshalb bekam Meier Post vom Anwalt des Verkäufers: "Die haben mir eine Frist gesetzt, meine Bewertung schriftlich zu widerrufen, das sollte ich ihnen zukommen lassen. Das habe ich nicht gemacht, ich darf ja wohl meine Meinung sagen."


    Miese Stimmung unter eBay-Mitgliedern

    Meier beschwerte sich in einem eBay-Forum über die Anwaltspost. Nach vier Tagen standen fast 1300 Kommentare in der Debattengruppe. Der scharfe Ton mancher Beiträge demonstriert, wie mies die Stimmung gerade bei einigen eBay-Mitgliedern ist. Einige Kommentare:


    "Das wird noch nicht der letzte Fall gewesen sein, wo per Anwalt eingeschritten wird."

    "Dann geht es jetzt um Geschäftsschädigung."

    "Manche Leute sind mit dem Lesen der Artikelbeschreibung überfordert."

    "Dass der VK (Verkäufer) jetzt etwas schlecht gelaunt ist und einen RA (Rechtsanwalt) einschaltet, ist eigentlich ok."


    Dass Anwälte inzwischen wegen strittiger Fliegenklatschen-Bewertungen einschreiten, dass keiner der von SPIEGEL ONLINE Befragten Händler und Käufer seinen Namen veröffentlichen will, zeigt wie angespannt die Stimmung ist. Schuld ist das neue eBay-Bewertungssystem.


    Bewerter können ihre Kommentare nicht korrigieren

    Der Ton hat sich erst nach der Umstellung dieses Bewertungssystems im Mai so verschärft. Warum, erklärt der Münchner Anwalt Arndt Joachim Nagel in einer Analyse des neuen Systems so: "Seit der Reform ist die Rechtslage bei negativen Bewertungen relativ unklar." Der Grund laut Nagel: "eBay sieht die Möglichkeit der einvernehmlichen Rücknahme negativer Bewertungen nun nicht mehr vor und entfernt eine abgegebene Bewertung selbst bei einer entsprechenden Rücknahmeerklärung des Bewertenden nicht."

    Im Klartext: Wenn ein Käufer voreilig schlecht bewertet hat - aus Frust, aus Versehen, aus Unwissenheit, vielleicht ohne den Händler kontaktiert und eine Einigung gesucht zu haben, löscht eBay diesen Kommentar nicht aus dem System - selbst wenn der Bewertende einer Rücknahme zustimmt. Anwalt Nagel: "Da eBay die Bewertung in diesem Fall nach den neuen Grundsätzen jedoch auch nicht entfernen würde, bliebe jetzt nur noch eBay als potentieller Anspruchsgegner."

  • Zitat

    Original von goon
    Habe bei ebay für unser Patenkind eine Duplo Eisenbahn ersteigert,
    in der Art. Beschreibung stand "NEU und OVP", Paket kam nach zwei Tagen an,
    dien Tesastreifen an den Seiten waren schon geöffnet und im Innenteil flogen ein Großteil der Steine herum, nur einige waren in tüten verpackt, desweiteren riecht der Karton muffig. Hab den erstmal angeschrieben, mal schauen ob er mir was vorschlägt!


    Das hätte ich an deiner Stelle nicht gemacht, ich denke mal das es bei dem Verkäufer um eine Privatperson handelt, dessen Kind mit dem Artikel nicht soielt und er um ein möglichst hohen Preis zu erzielen eben das ganze als NEU und OVP bezeichnet und dieses trifft auf den Artikel so wie du ihn beschreibst nicht zu. Es ist somit meiner Meinung nach korrekt ihm eine negative Bewertung zugeben.